Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen haben für die LBS Süd zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur oberste Priorität.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung von Rechtsverstößen möglich, um Schaden von der LBS Süd, deren Beschäftigten, Geschäftspartnern* und Kunden abzuwenden.       

Die wichtigsten Säulen unseres Hinweisgebersystems sind:

• die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle

• die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen sicherzustellen

• den Grundsatz des fairen Verfahrens zu gewährleisten

Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.

FAQ zum Hinweisgebersystem der LBS Süd

Ob Mitarbeiter, Kunde, Dienstleister, Bewerber oder ehemaliger Mitarbeiter: Jeder kann potenzieller Whistleblower sein.
Das Aufdecken von Missständen im Unternehmen wird als Whistleblowing bezeichnet. Nach gesetzlicher Vorgabe ist die interne Meldestelle zur Untersuchung aller Hinweise bei Verstößen gegen das deutsche Strafrecht, gegen bestimmte Bußgeldvorschriften (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz), gegen das GwG, gegen das KWG, gegen europäisches Recht, gegen aufsichtsrechtliche Regelungen oder ähnliche rechtliche Verstöße zu melden. Eine genaue Auflistung aller Gesetze finden Sie unter § 2 HinSchG. Die Kenntnisse über den möglichen Verstoß müssen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein, wobei der Begriff des Zusammenhangs mit einer beruflichen Tätigkeit weit zu interpretieren ist.
Kein Whistleblowing stellt die Meldung persönlicher Meinungen und Stimmungen dar (z.B. "Der LBS-Berater XY hat mich schlecht beraten.").
Die Hinweisgeberstelle hat während des gesamten Prozesses die Vertraulichkeit sowohl der hinweisgebenden Person, als auch der Person, die Gegenstand der Meldung ist, zu wahren. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der betreffenden Person werden nach Maßgabe des HinSchG und des BDSG vertraulich behandelt und ausschließlich den Personen bekannt gegeben, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Sie als Whistleblower vor Benachteiligung. Es bewahrt Sie vor Kündigung oder Suspendierung sowie vorzeitiger Kündigung oder Aufhebung eines Vertrags über Dienstleistungen. Bereits die Androhung oder der Versuch der Benachteiligung ist untersagt. Einzige Voraussetzung: Zum Zeitpunkt der Meldung hatten Sie hinreichend Grund anzunehmen, dass der gemeldete Verstoß der Wahrheit entsprach.
Bitte wählen Sie den folgenden Kanal. Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich: LBS Süd Hinweisgeberstelle der LBS Süd (Compliance) persönlich/vertraulich/nur von der internen Meldestelle zu öffnen Jägerstraße 36 70174 Stuttgart oder E-Mail an hinweisgebersystem@lbs-sued.de Alternativ können Sie Ihren Hinweis auch an externe Meldestellen senden: • Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht • Bundesamt für Justiz • Bundeskartellamt
Damit wir Ihren Hinweis effektiv bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben: • Name • Adresse • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer • Sachverhalt Bei der Formulierung können Ihnen diese Fragen helfen: o Was ist passiert? o Wann ist es passiert? o Wo ist es passiert? o Wer ist beteiligt? o Welche Einzelheiten sind Ihnen bekannt?
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit anonym einen Hinweis bei der Hinweisgeberstelle abzugeben. Auch anonym eingehende Hinweise werden soweit möglich, untersucht. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen einer anonymen Meldung die Möglichkeit zu etwaigen Rückfragen zur Sachverhaltsaufklärung nicht besteht sowie eine Rückmeldung nicht erfolgen kann.
Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese durch die zugriffsberechtigte Person der Hinweisgeberstelle zunächst auf Stichhaltigkeit hin überprüft, d.h. es wird geprüft, ob der sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG eröffnet ist und ob es genügend Hinweise für einen Verstoß gibt. Liegen nach der ersten Beurteilung des gemeldeten Sachverhaltes hinreichende Verdachtsmomente für einen Verstoß vor, werden angemessene Folgemaßnahmen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung, z.B. interne Befragungen eingeleitet.
Wir bestätigen Ihnen innerhalb von sieben Tagen den Eingang Ihres Hinweises. Sobald wir die Bearbeitung abgeschlossen haben, informieren wir Sie – spätestens nach drei Monaten – über die geplanten und/oder bereits ergriffenen Maßnahmen. Unter der Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen werden wir abschließend den Vorgang archivieren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.      

Der Vorstand

der LBS Süd

Die fünf Vorstandsmitglieder der LBS Landesbausparkasse Süd stellen sich vor

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