Dabei handelt es sich um Ihre Wohnungsbauprämien-Ansprüche der letzten drei Jahre, die Ihnen aber noch nicht gutgeschrieben bzw. überwiesen wurden. Die LBS fordert später Ihre Wohnungsbauprämien-Ansprüche automatisch beim Finanzamt für Sie zur Gutschrift bzw. Überweisung an, sobald
für Ihr Bausparguthaben eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen ist,
eine wohnwirtschaftliche Abtretung/Verpfändung vorliegt,
im Rahmen der "Sonderregelung für junge Leute" über das Guthaben verfügt wird,
wenn die 7-jährige Sperrfrist (gilt nur für Verträge mit Abschluss vor dem 01.01.2009) abgelaufen ist,
siehe auch Frage "Wann wird die Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gutgeschrieben?".