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Wie die KfW-Förderung für Neubau funktioniert

Die KfW-Neubauförderung unterstützt den Bau und Kauf von Wohngebäuden mit verschiedenen Förderkrediten. Welche Programme und Konditionen infrage kommen, hängt auch von den energetischen und technischen Anforderungen ab. Erfahre hier mehr.

Eine Außenaufnahme eines Straßenzuges mit neugebauten Einfamilienhäusern. Ein weißes Haus ist zentral im Bild. Ähnliche Häuser reihen sich anhand einer Fluchtlinie hintereinander.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 richtet sich an alle, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und es selbst bewohnen werden.

  • Immobilien, die bestimmte Effizienzhaus-Stufen und weitere Fördervoraussetzungen erfüllen, können unter Umständen mit den Förderkrediten 296, 297 oder 298 finanziert werden.

  • Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ein KfW-Effizienzhaus 40 bauen und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können unter Umständen im Programm 300 Kredite zu besonderen Konditionen erhalten.


KfW-Neubauförderung: Diese Programme gibt es

Neubauten fördert die KfW derzeit mit den Programmen 124, 296, 297, 298 und 300 (Stand: 07.09.2026).

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Das Wohneigentumsprogramm der KfW-Bank unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Für diese können bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag gewährt werden. Anders als bei einigen anderen KfW-Neubauprogrammen gelten für das Gebäude keine besonderen energetischen Anforderungen.

2. Kredit 296 – Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)

Der Kredit 296 fördert den Neubau oder Erstkauf (bis ein Jahr nach Fertigstellung) von Immobilien, die mindestens die Stufe KfW-Effizienzhaus 55 erreichen, im Niedrigpreissegment. Es gelten weitere Fördervoraussetzungen. Dabei können gegebenenfalls Kreditbeträge von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit zu besonderen Konditionen genutzt werden.

3. Neubau – Wohngebäude (297, 298)

Die KfW-Programme 297 und 298 fördern den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. Gefördert werden insbesondere Immobilien mit dem Effizienzhaus-Standard 40 sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Effizienzhäuser der Stufe 55. Je nach Förderstufe sind Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Welche Voraussetzungen gelten und worin sich die beiden Förderprogramme unterscheiden, erfährst du in unserem Ratgeber zum Klimafreundlichen Neubau (KfW 297 und 298).

4. Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine Immobilie bauen oder im Erstkauf erwerben, die unter anderem die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, können im Programm Wohneigentum für Familien gesondert gefördert werden. Zwischen 170.000 Euro und 270.000 Euro liegen die maximalen Kreditbeträge, abhängig von der erreichten Förderstufe der Immobilie und der Anzahl der minderjährigen Kinder, die am Tag der Antragstellung im Haushalt leben.
Die Förderung kannst du unter Umständen nutzen, wenn du folgende Bedingungen erfüllst:

  • Du bewohnst die geförderte Immobilie selbst.
  • Du hast nur diese eine Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Bei dir wohnt mindestens ein minderjähriges Kind.
  • Dein Haushaltseinkommen beträgt mit einem Kind höchstens 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
  • Deine Immobilie erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40 und erfüllt weitere technische Anforderungen. Für die höhere Förderstufe ist zusätzlich eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erforderlich.

Für alle, die eine Immobilie energetisch sanieren

Du baust nicht neu, sondern planst eine umfassende Sanierung eines Wohngebäudes? Über Darlehen zu besonderen Konditionen für solche Vorhaben informieren wir ausführlich in unserem Ratgeber zu KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren.

Deine 5 Schritte zum KfW-Kredit

  • 1. Schritt

    Informiere dich vor Vorhabenbeginn über die Voraussetzungen des gewünschten Förderprogramms und wende dich an einen Finanzierungspartner, etwa deine LBS. Je nach Förderprogramm musst du außerdem eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden.

  • 2. Schritt

    Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.

  • 3. Schritt

    Die KfW prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  • 4. Schritt

    Bei einer Förderzusage kannst du den Kreditvertrag unterschreiben.

  • 5. Schritt

    Du kannst mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.

KfW-Neubauförderung und Bausparen passen gut zusammen

Weil der Kredit der KfW oft nur einen Teil der für dein Bauvorhaben benötigten Summe abdeckt, brauchst du in der Regel weitere Finanzierungsbausteine. Eine Kombination mit Bausparen kann je nach Situation sinnvoll sein. Du kannst einen Bausparvertrag auch dazu nutzen, den KfW-Kredit nach Ende der Zinsbindung abzulösen. Über die Details und weitere Finanzierungsmöglichkeiten berät dich gern deine LBS vor Ort.

Die LBS stellt auch gemeinsam mit dir den Antrag auf KfW-Förderung. Die Kredite der Förderbank darfst du nämlich nicht selbst beantragen, dafür benötigst du einen Finanzierungspartner. Als Profis im Bereich Baufinanzierung stehen dir die Beraterinnen und Berater der LBS bei allen Fragen rund um die Finanzierung deines Neubautraums zur Seite. Lass dich unverbindlich beraten!