fresh start in an old house

Jung kauft Alt – die KfW-Förderung für junge Familien

Du liebst charmante Altbauten, die schon Geschichten erzählen – und willst mit deiner Familie eine solche Bestandsimmobilie kaufen? Dann haben wir was für dich: das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“! Dahinter steckt ein Förderkredit mit extrem günstigen Zinsen, der dich beim Kauf und der Sanierung des älteren Hauses unterstützt. 


Das Wichtigste in Kürze:

  •  Der zinsgünstige Förderkredit 308 „Jung kauft Alt“ ist für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Alleinerziehende gedacht.

  • Um den Kredit zu bekommen, darf dein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.  

  • Du kannst einen Förderkredit von maximal 150.000 Euro erhalten, musst das gekaufte Haus oder die Eigentumswohnung aber innerhalb von 54 Monaten energetisch sanieren. 


Jung kauft Alt: Was bedeutet das neue KfW-Förderprogramm?

45 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland sind Bestandsgebäude der schlechtesten Energieeffizienzklassen F, G oder H. Beim Kauf einer solchen sanierungsbedürftigen Immobilie kannst du nicht nur Geld sparen. Du trägst auch dazu bei, Leerstände zu reduzieren und die Häuser bzw. Altbauwohnungen für kommende Generationen zu erhalten. Gerade in ländlichen Gebieten wirkst du so dem demografischen Wandel entgegen – und dieses Engagement unterstützt die Bundesregierung mit der KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Mit dem zinsgünstigen Förderkredit kannst du den Kaufpreis deiner älteren Traumimmobilie und die Grundstückskosten finanzieren.

Übrigens: Seit 2025 lässt sich das Programm auch für denkmalgeschützte Häuser nutzen.

Zielgruppe des Förderprogramms „Jung kauft Alt“

„Jung kauft Alt“ richtet sich an Menschen wie dich – an junge Leute, die Lust darauf haben, Wohneigentum zu erwerben und Altbauten für eigene Wohnzwecke klimafreundlich zu sanieren. 

Voraussetzungen für die Förderung

Du kannst die Förderung erhalten, wenn

  • du alleinerziehend bist oder als Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt zusammenlebst.  

  • dein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreitet – die Einkommensgrenze erweitert sich um 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

  • du bei der Antragstellung über kein anderes Wohneigentum verfügst.

  • du noch keine Förderung aus dem Baukindergeld (424) bzw. aus dem Wohneigentum für Familien – Neubau (300) erhalten hast.

  • du bereit bist, die Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren so zu sanieren, dass sie mindestens dem energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ entspricht.

  • du die gekaufte Immobilie selbst nutzen wirst und dein Eigentumsanteil daran mindestens 50 Prozent beträgt.

  • Um förderfähig zu sein, muss auch die Immobilie bestimmte Kriterien erfüllen:

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für die Immobilie ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklassen F, G oder H vorliegen.

Vorteile der Förderung 

Mit dieser Eigentumsförderung wird es für viele Alleinerziehende und Familien einfacher, ein Eigenheim zu erwerben und energetisch zu sanieren – vielleicht auch für dich! Du profitierst von stark zinsverbilligten Krediten, die dir den Kauf deines Altbaus erleichtern. Und da du die Wohnimmobilie mithilfe eines Experten oder einer Expertin für Energieeffizienz energetisch sanierst, kannst du nicht nur langfristig mit sehr viel geringeren Energiekosten rechnen. Du leistest auch einen Beitrag zum Klimaschutz!

Und: Das Förderprogramm ist mit weiteren Förderungen kombinierbar.

Förderumfang und Konditionen des Programms „Jung kauft Alt“

Bei der Bundesförderung hängt die maximale Kredithöhe von der Anzahl deiner Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ab:

Wichtig: Der Höchstbetrag deines „Jung kauft Alt“-Förderkredites darf maximal dem Kaufpreis deiner Immobilie entsprechen. Eine spätere Aufstockung ist nicht möglich.

Bei deinem zinsgünstigen KfW-Darlehen kannst du zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen – von 7 bis 35 Jahren ist alles möglich. Lass dich am besten bei deiner LBS beraten, welche Variante mit welchen Laufzeiten und Tilgungsvereinbarungen am besten zu dir passt!

Die Zinsen für den Förderkredit werden von der KfW festgelegt und sind staatlich vergünstigt. Bei den Laufzeiten mit zehnjähriger Zinsbindung sind die Konditionen besonders niedrig. Welcher Zinssatz aktuell gültig ist, erfährst du in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme unter www.kfw.de/konditionen .

Ist dein Kredit bewilligt, hast du 12 Monate Zeit, das Geld abzurufen, mit Verlängerungsoption um bis zu 24 Monate. Das Geld wird dir dann zu 100 Prozent ausgezahlt – in einer Summe oder in Teilen.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen

Damit du von der Förderung profitieren kannst, muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden – in der Regel bei deiner Hausbank oder einem anderen Finanzierungsinstitut: Auch unsere Spezialisten stehen dir gerne dabei zur Seite.


So gehst du vor:

  1. 1. Schritt – Immobiliensuche

    Du suchst dir deine Traumimmobilie aus – ein älteres Haus im Bestand mit einer möglichst guten Bausubstanz.

  2. 2. Schritt – Termin vereinbaren

    Du machst einen Termin bei deinem Finanzierungspartner und bringst dazu diese Unterlagen mit: 

    • die Einkommensnachweise des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung – bei einem Antrag im Jahr 2025 also die der Jahre 2022 und 2023,
    • die Geburtsurkunden deiner Kinder oder deines Kindes sowie
    • den Energieausweis des Hauses (Effizienzklasse F, G oder H).

    Dein Finanzierungspartner klärt mit dir die Finanzierung und stellt den Antrag bei der KfW.

  3. 3. Schritt – Unterlagen prüfen

    Die KfW prüft deine Unterlagen. Sobald dein Antrag genehmigt ist, wird der KfW-Kredit über deinen Finanzierungspartner ausgezahlt.

  4. 4. Schritt – Kauf

    Du kaufst deine Bestandsimmobilie! 

  5. 5. Schritt – Sanierung

    Du startest mit der umfassenden Sanierung. Lass dich dabei von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz unterstützen, die einen Sanierungsfahrplan für dich gestalten.

  6. 6. Schritt – Nachweis und Förderung

    Von diesen Expertinnen und Experten erhältst du den Nachweis der abgeschlossenen Sanierung – damit hast du die Vorgaben der Fördermaßnahme erfüllt. Bewahre dennoch alle Unterlagen sorgfältig auf, mit denen du den Kauf und die Sanierung nachweisen kannst.

Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderprogrammen

Mit dem Kredit aus dem Programm „Jung kauft Alt“ kannst du den Kaufpreis und die Grundstückskosten finanzieren – nicht aber die Sanierung. Wenn du das Geld dafür nicht auf der hohen Kante hast, stehen dafür noch weitere Förderprogramme bereit: so zum Beispiel von der BAFA oder der Wohngebäude-Kredit Nr. 261 der KfW, der die energetische Sanierung deines Hauses oder der Wohnung unterstützt.

Die wichtigsten Förderungen, die für die Modernisierung deiner Immobilie zur Verfügung stehen, haben wir hier für dich kompakt zusammengefasst. Schau gleich mal rein!

Tipp:

Die Sanierungskosten kannst du dir auch auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen. Manchmal ist das eine gute Alternative zur Nutzung weiterer Fördermittel. Dabei werden maximal 200.000 Euro deiner Kosten anerkannt: 20 Prozent davon zieht das Finanzamt von der für dich ermittelten Einkommensteuer ab – mit einer Abschreibung über drei Jahre.

Regionale Förderprogramme und zusätzliche Zuschüsse

„Jung kauft Alt“ kannst du mit einem anderen staatlichen Förderprogramm kombinieren – weitere Kombinationen sind nicht möglich. Aber viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderungen aufgelegt, die du zusätzlich nutzen kannst. Manche davon passen perfekt zu „Jung kauft Alt“, weil sie ebenfalls junge Menschen oder Familien unterstützen, die ältere Häuser kaufen und modernisieren möchten.

Deshalb: Prüfe, welche regionalen Fördermöglichkeiten sich dir bieten. Auch damit kannst du deine Gesamtkosten reduzieren und deine Finanzierung optimieren. Aber Achtung: Die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen darf die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

  • Energieeffizienz checken:

    Achte darauf, dass dein Haus in die passende Effizienzklasse fällt.

  • Frühzeitig planen:

    Informiere dich rechtzeitig über deine Fördermöglichkeiten und sammle alle nötigen Unterlagen.

  • Modernisierung clever angehen:

    Je besser du deine Maßnahmen durchdacht hast, desto mehr kannst du aus den Fördermöglichkeiten herausholen. Erstelle eine Kostenübersicht und sichere dir die bestmögliche Unterstützung durch einen Energieberater oder eine Energieberaterin.

  • Timing ist alles:

    Die Antragstellung muss unbedingt vor deiner Unterschrift auf dem Kaufvertrag erfolgen. Erst nach der Zusage bist du auf der sicheren Seite.

  • Alles im Blick behalten:

    Die KfW kann zusätzliche Nachweise anfordern. Sei flexibel und halte deine Unterlagen griffbereit.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Du hast die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen. Beim Annuitätendarlehen kannst du zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen und zahlst in den ersten Jahren nur die Zinsen. Je nach Laufzeit kann diese tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu fünf Jahre betragen. Wenn dann die Rückzahlungsphase deines Darlehens startet, zahlst du monatlich immer den gleichen Betrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Diese Laufzeiten sind beim Annuitätendarlehen möglich: 7 bis 10 Jahre mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren, 11 bis 25 Jahre mit einer tilgungsfreien Zeit von 1 bis 3 Jahren oder 26 bis 35 Jahre mit einer tilgungsfreien Zeit von 1 bis 5 Jahren. Bei längeren Laufzeiten als 10 Jahre kannst du wählen, ob deine Zinsbindung 10 oder 20 Jahre betragen soll. Beim endfälligen Darlehen kannst du die Laufzeit und Zinsbindung auf 7 bis 10 Jahre festlegen. Dabei zahlst du nur die Zinsen – erst am Ende des Darlehensvertrages fällt dann der gesamte Kreditbetrag in einer Summe an. Dazu passt ein Bausparvertrag, der die Darlehenssumme komplett ablösen kann. Vielleicht kommt das für dich in Frage? Lass dich auf jeden Fall von den Profis der LBS dazu beraten.

Mit „Jung kauft Alt“ sind die Kosten für die Sanierung der Altbauten nicht förderfähig. Dafür kannst du andere Förderprogramme der KfW oder der BAFA in Anspruch nehmen.

Ja, seit 2025 kannst du auch das Haus von einem Familienmitglied kaufen, wenn es die Energieeffizienzklassen F, G oder H aufweist.

Ja, die Förderung ist auch möglich, wenn in deinem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt – ganz gleich, ob es ein leibliches oder ein angenommenes Kind ist.

Nein, Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, stocken die Förderung nicht auf. Sollte ein Kind am Tag der Antragstellung jedoch 18 Jahre alt werden, ist das kein Problem – es wird noch anerkannt.

Ja, in bestimmten Fällen kann kein Förderantrag gestellt werden. Beispielsweise, wenn du oder jemand aus deinem Haushalt bereits eine Bundesförderung für den Immobilienerwerb erhalten hat. Auch, wenn nur ein Grundstück gekauft wird – ohne dazugehöriges Wohngebäude oder bei Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen, besteht kein Anspruch auf Förderung. Falls du oder ein Familienmitglied deines Haushaltes bereits selbstgenutztes, vermietetes oder anderweitig genutztes Wohneigentum in Deutschland besitzt, oder falls die Immobilie von einer Wohngemeinschaft genutzt werden soll, kann ebenso kein Antrag gestellt werden. Das Gleiche gilt bei Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits begonnenen Vorhaben.

Ja, mit der Förderung sind bestimmte Nutzungsverpflichtungen verbunden. Zum Einen, die Selbstnutzungspflicht: Du musst die geförderte Immobilie mindestens fünf Jahre nach Einzug selbst bewohnen. Falls du die Nutzung vorübergehend unterbrichst, was maximal zwei Jahre lang möglich ist, verlängert sich die Frist entsprechend. Zum Zweiten, die Zweckbindung: Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre lang zum Wohnen genutzt werden. Falls du innerhalb dieser Zeit verkaufst, müssen die neuen Eigentümer über die Förderung, die Nutzungspflicht und die energetischen Vorgaben informiert werden. Und drittens, die Meldepflichten: Veränderungen wie ein Eigentumsanteil unter 50 %, Abriss oder eine andere Nutzung müssen der KfW unverzüglich gemeldet werden. In bestimmten Fällen kann eine Rückzahlung der Förderung erforderlich sein. Diese Verpflichtungen enden spätestens mit dem Ende der ersten Zinsbindung.

Wir haben für dich einige Sanierungsratgeber zusammengestellt, in denen du viele wertvolle Informationen findest