Sanierung eines Raumes in einem Haus. Eine Baustelle mit Stützpfeilern.

Individueller Sanierungsfahrplan mit BAFA-Zuschuss

Du willst dein Eigenheim energieeffizienter machen, weißt aber nicht, wo du am besten anfängst? Dann geht es dir wie vielen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Ein Sanierungsfahrplan hilft dir dabei, einen Schritt nach dem anderen zu tun - und dabei wirtschaftlich sinnvoll vorzugehen. Wie du einen individuellen Fahrplan erhältst und einen Teil der Beratungskosten zurückbekommst, erfährst du in diesem Artikel.

Haushaltssperre wirkt sich auf Förderung zur Energieberatung aus

Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Diese betrifft auch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Bis auf Weiteres werden keine neuen Anträge angenommen und die Bewilligung von gestellten Anträgen pausiert. Wichtig: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann wie geplant weitermachen und erhält die Fördermittel.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt dir einen guten Überblick über den energetischen Zustand deiner Immobilie und beschreibt Möglichkeiten zur Energieeinsparung.

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Zuschuss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans leider gestoppt.

  • Voraussetzung für die Fördermittel: Der iSFP wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder einer zertifizierten Energieeffizienz-Expertin verfasst.


Eine Energieberatung schafft die Basis

Damit du erfährst, was die richtigen Maßnahmen für die energetische Sanierung deiner Immobilie sind, solltest du eine professionelle Energieberatung nutzen. Ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz schaut sich das Gebäude an und berät dich zu möglichen Optimierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Du kannst den Berater oder die Beraterin bitten, das Ergebnis in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festzuhalten. Ein solcher Fahrplan zeigt dir anschaulich, wo du aktuell stehst und wie du deine Immobilie Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch sanieren kannst. Die Maßnahmen sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass das Ergebnis wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.

Damit du sicher sein kannst, fachlich kompetent beraten zu werden, beauftrage am besten einen Experten oder eine Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die dort aufgeführten Fachleute sind von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifiziert. Willst du Fördermittel für die Beratung oder die Sanierung nutzen, musst du sogar jemanden aus der Liste nehmen.

Der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung

Das BAFA übernahm 80 Prozent der Kosten für die Beratung im Rahmen des folgenden Programms: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude 

Dieses Programm steht derzeit allerdings nicht zur Verfügung.

Auch die KfW fördert Energieberatungen, das aber nicht als Einzelleistung, sondern nur in Kombination mit anderen KfW-Programmen.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.

Dein Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan

  1. 1. Schritt:

    Such dir einen Energieexperten oder eine Energieexpertin aus der Liste für Förderprogramm des Bundes.

  2. 2. Schritt:

    Der Experte oder die Expertin stellt beim BAFA einen Antrag auf Fördermittel und erhält einen Förderbescheid.

  3. 3. Schritt:

    Die Energieberatung wird durchgeführt, die Fachperson berät dich und das Ergebnis erhältst du auf Wunsch in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans. Erläutert werden sollte der Plan natürlich auch.

  4. 4. Schritt:

    Beide Parteien unterzeichnen die sogenannte "Verwendungsnachweiserklärung".

  5. 5. Schritt:

    Du erhältst eine Rechnung von der beratenden Person.

So profitierst du bei der Sanierung vom iSFP-Bonus

In den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kannst du einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten, wenn die umgesetzte Sanierungsmaßnahme Teil deines iSFP ist.

Ein Beispiel: Tauschst du deine Fenster aus, kannst du beim BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen. Kosten die neuen Fenster beispielsweise 10.000 Euro, erhältst du regulär 1.500 Euro als Zuschuss. Wurde dir der Fenstertausch in einem iSFP empfohlen, gibt es noch einmal 500 Euro als iSFP-Bonus obendrauf.

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan

Ein Sanierungsfahrplan liefert einen Überblick über wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die dabei helfen, ein Gebäude energieeffizienter und damit sparsamer zu machen. Auch die geschätzten Investitionskosten und mögliche Förderungen sind aufgeführt.
Als "Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)" wird ein Beratungsinstrument bezeichnet, das übersichtlich über die von einem Energieberater oder einer Energieberaterin empfohlenen Sanierungsmaßnahmen für ein Wohngebäude informiert. Design und Struktur sind standardisiert. Grundlage für einen iSFP ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen Experten oder eine Expertin mit Zertifizierung für die Förderprogramme des Bundes. Eine solche Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert. Bei der Ausstellung eines iSFP kannst du zwischen zwei Optionen wählen: 1. Einzelmaßnahmen: Der Fahrplan zeigt dir, wie du über einen längeren Zeitraum dein Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren kannst. Und 2. Komplettsanierung: Der Fahrplan stellt die Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus dar.
Die Kosten für die Energieberatung und die Erstellung des Sanierungsfahrplans hängen von der Größe des Hauses und von der Zeit ab, die der Energieberater oder die Energieberaterin aufwenden muss. Dabei gehört ein Vor-Ort-Termin dazu. Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus musst du im Schnitt mit circa 1.200 Euro Honorar rechnen. Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit einem Zuschuss von 80 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden maximal 1.300 Euro gezahlt, bei Wohnhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es höchstens 1.700 Euro. Die Förderung wird direkt an den Energieberater oder die Energieberaterin ausgezahlt und du erhältst eine Rechnung, bei der die Förderung bereits abgezogen ist.
Damit du den BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung nutzen kannst, muss das Gebäude in Deutschland liegen, überwiegend Wohnzwecken dienen und Bauantrag oder Bauanzeige dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht weniger als zehn Jahre zurückliegen.
Einen Sanierungsfahrplan darf im Grunde jeder ausstellen, denn der Begriff ist nicht geschützt. Möchtest du aber eine staatliche Förderung nutzen und damit die Kosten reduzieren, kommt für die Erstellung des Sanierungsfahrplans nur ein Energieberater oder eine Energieberaterin aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes infrage.
Sinnvoll ist ein Sanierungsfahrplan für alle Bestandsimmobilien, bei denen du durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen Energie sparen kannst. Der Plan hilft dabei, die Sanierung systematisch anzugehen. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Erstellung eines Fahrplans hält sich in Grenzen, der Nutzen ist jedoch groß, wenn du Maßnahmen in einer wirtschaftlich und energetisch sinnvollen Reihenfolge anpackst. Auch wenn du nicht sofort mit der Sanierung starten willst, gibt dir ein Fahrplan für einen gewissen Zeitraum Planungssicherheit. So weißt du zum Beispiel, welche Heizungsanlage für deine Haus grundsätzlich empfehlenswert ist und kannst schnell reagieren, wenn deine alte Anlage den Geist aufgibt.
Wenn du eine Maßnahme umsetzt, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen war, kannst du im Rahmen von anderen Förderprogrammen den so genannten iSFP-Bonus nutzen. Du erhältst fünf Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss obendrauf. Das gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Ausstellung des Sanierungsfahrplans. Liegt die Erstellung des Fahrplans schon einige Jahre zurück, solltest du vor größeren Investitionen aber auf jeden Fall einmal prüfen lassen, ob die empfohlenen Maßnahmen noch dem aktuellen technischen Stand entsprechen und die genannten Förderprogramme tatsächlich die höchstmögliche Förderung bringen. Du kannst die BAFA-Förderung für die Erstellung des iSFP erneut beantragen, wenn mindestens vier Jahre vergangen sind.
Nein, der Sanierungsfahrplan verpflichtet dich nicht, die darin empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Auch wenn du für die Energieberatung und die Erstellung des Fahrplans einen BAFA-Zuschuss genutzt hast, ist der Inhalt für dich nicht bindend.