Eine Frau steht mit einem Stück Holz in der Hand auf einer Baustelle.

So fördert die KfW Einzelmaßnahmen

Willst du Fördermittel für eine energetische Sanierung deiner Immobilie beantragen, wirst du meist gefragt, ob es sich um ein Einzelvorhaben wie den Einbau neuer Fenster handelt oder um eine umfassende Sanierung. Der Grund: Die Bundesregierung fördert Einzelmaßnahmen anders als Komplettsanierungen. Hier erfährst du, welche Maßnahmen die staatliche KfW-Bank finanziert.


Das Wichtigste in Kürze
  • Im Allgemeinen unterstützt die KfW im Bereich der energetischen Sanierung nur Komplettsanierungen, welche die Energieeffizienz einer Immobilie deutlich steigern. Dafür gibt es zinsgünstige Kredite.

  • Einzige Ausnahme: Seit 2024 bezuschusst die KfW den Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage, auch wenn es sich um eine einzelne Maßnahme handelt. Sie übernimmt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Für viele weitere Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle kannst du Zuschüsse beim BAFA beantragen.


Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen

Manchmal erzielt schon eine einzelne Sanierungsmaßnahme große Energieeinsparungen. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung kann so einen Effekt haben. Auch der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Gebäudehülle zählen zu den besonders effizienten Maßnahmen. Deshalb fördert der Staat diese und weitere Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen. Dabei handelt es sich um geschenktes Geld, das dir dabei hilft, deine Investitionskosten zu senken.

Welche energetischen Maßnahmen für dein Haus am sinnvollsten sind, findest du am besten gemeinsam mit einem Energieberater oder einer Energieberaterin heraus. Er oder sie erstellt dir auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan, der dir aufzeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. In dieser Liste  findest du Experten in deiner Region, die du mit einer Energieberatung beauftragen kannst.

Den richtigen Fördergeber finden

Wenn du weißt, welche Maßnahmen du umsetzen möchtest, geht es an die Förderanträge. Energetische Einzelmaßnahmen bezuschusst überwiegend das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das geschieht im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG). Dort erhältst du auch einen Zuschuss für die Energieberatung. Mehr zu den geförderten Maßnahmen liest du hier in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung.

Seit 2024 ist allerdings die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür zuständig, BEG-Zuschüsse für den Heizungstausch auszuzahlen. Wenn du also deine alte Heizung durch eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien ersetzen möchtest, ist nicht mehr das BAFA, sondern die KfW die richtige Adresse für deine Förderung. Dabei gilt: Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch KfW-Zuschüsse gedeckt. Die Details zur Berechnung der Förderung findest du hier in unserem Ratgeber zum KfW-Zuschuss.

Deine 5 Schritte zum KfW-Heizungszuschuss

  1. Schritt Nr. 1:

    Du schließt einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen ab, das die Heizung bei dir einbauen wird. Die Fachleute dürfen auch schon mit der Umsetzung starten, das geschieht dann aber auf dein Risiko, solange du keine Förderzusage hast.

  2. Schritt Nr. 2:

    Du registrierst dich im Kundenportal „Meine KfW“ mit deinen persönlichen Daten. Das ist seit 1. Februar 2024 möglich.

  3. Schritt Nr. 3:

    Du stellst den Antrag auf Förderung über „Meine KfW“ und lädst dabei auch eine vom Fachunternehmen unterzeichnete „Bestätigung zum Antrag“ hoch. Das Antragsformular wird voraussichtlich ab 27. Februar 2024 zur Verfügung stehen.

  4. Schritt Nr. 4:

    Du erhältst eine automatisierte Mitteilung über die Förderzusage.

  5. Schritt Nr. 5:

    Nach Einbau der Heizung lädst du die vom Fachunternehmen unterzeichnete „Bestätigung nach Durchführung“ im Portal „Meine KfW“ hoch und erhältst nach Prüfung durch die KfW den Zuschuss ausgezahlt.

Unbedingt die Übergangsfristen beachten

Bei den KfW-Zuschüssen für klimafreundliche Heizungen gilt eine Übergangsregelung: Nur wenn der Heizungseinbau bis zum 31. August 2024 begonnen wird, darf der Antrag auf Förderung nachgereicht werden. Die Antragstellung ist dann bis 30. November 2024 möglich. Bei Vorhaben, die ab September 2024 starten, gilt: Erst Fördermittel beantragen, dann Heizungsfirma beauftragen.

Wenn der Zuschuss nicht ausreicht

Ein Zuschuss deckt immer nur einen Teil der Finanzierung eines Sanierungsvorhabens. Reichen deine Eigenmittel nicht aus, um den Rest zu bezahlen, kann dir ein Kredit weiterhelfen. Die KfW bietet allen, die bereits einen Zuschuss der KfW oder des BAFA bewilligt bekommen haben, den sogenannten Ergänzungskredit an. Dabei erhältst du bis zu 120.000 Euro in Form eines Darlehens. Für private Selbstnutzer oder private Selbstnutzerinnen von Immobilien mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro sind die Zinskonditionen besonders attraktiv.

Bei der KfW bist du auch an der richtigen Adresse, wenn du deine Immobilie umfassend sanieren möchtest. Für Vorhaben, mit denen du dein Haus in ein KfW-Effizienzhaus umwandelst, gibt es günstige Kredite. Auch für den Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses kannst du darauf zurückgreifen. Als besonderen Bestandteil der KfW-Förderung erhältst du Tilgungszuschüsse, die sich danach richten, wie effizient dein Haus ausfällt. So musst du die Kreditschuld nicht vollständig abbezahlen, sondern bekommst einen Teil erlassen.

Die KfW-Programme mit Kredit kannst du allerdings nicht allein beantragen. Dafür benötigst du die Unterstützung eines Finanzierungspartners, beispielsweise einer Bausparkasse.

Passgenaue Finanzierung für deine Sanierung

Über geeignete Finanzierungsoptionen für dein Sanierungsvorhaben berät dich die LBS in deiner Region. Dabei berücksichtigen unsere Expertinnen und Experten für Baufinanzierungen neben der KfW-Förderung und den BAFA-Zuschüssen auch die Möglichkeiten, die dir das Bausparen bietet. Du kannst einen Bausparvertrag beispielsweise zum Tilgen eines KfW-Darlehens nutzen. Vereinbare am besten gleich einen unverbindlichen Beratungstermin und wir finden die für dich passende Lösung.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Beide fördern einzelne Maßnahmen. Bei der KfW bist du richtig, wenn du deine Heizung austauschen möchtest und eine klimafreundliche Variante planst. Einzelne Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung fördert die KfW ebenfalls. Das BAFA ist für alle sonstigen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung zuständig, von der Heizungsoptimierung bis zur Gebäudedämmung. Auch die Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder eine -Expertin gehört beim BAFA zu den förderfähigen Maßnahmen. Das Geld für all diese Zuschüsse stammt aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragst du im Onlineportal "Meine KfW". Das kannst du selbst erledigen. Wenn du Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz erhöhen möchtest, kommt für dich entweder ein KfW-Zuschuss oder ein Förderkredit infrage. Den Zuschuss "Barrierereduzierung" beantragst du im KfW-Zuschussportal, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt. Den Kredit "Altersgerecht Umbauen" kannst du nicht selbst beantragen. Dafür benötigst du einen Finanzierungspartner, der den Antrag in deinem Namen einreicht. Die LBS in deiner Region übernimmt das gern für dich.
Die KfW-Einzelmaßnahme "Heizungstausch" eignet sich für alle, die ihr Haus klimafreundlich beheizen wollen, ohne dass eine umfassende energieeffiziente Sanierung ansteht. Wenn du deine Immobilie komplett sanierst, ist vermutlich ein geförderter Kredit der KfW die bessere Wahl für dich. Genaueres erfährst du in einer persönlichen Beratung, beispielsweise bei den Fachleuten für Baufinanzierung der LBS.
Für den KfW-Heizungszuschuss benötigst du eine Bestätigung von einer Fachfirma oder einem Experten/einer Expertin für Energieeffizienz, in der Angaben zur geplanten Heizung gemacht werden, die Gesamtkosten aufgeführt sind und bescheinigt wird, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Formular heißt "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen, die das BAFA fördert, musst du in der Regel einen Energie-Effizienz-Experten einbinden. Eine Ausnahme gilt für den Zuschuss zur Heizungsoptimierung – hier reicht es, wenn du eine Fachfirma beauftragst, die dir nach Abschluss die ordnungsgemäße Optimierung deiner Anlage bestätigt.