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So fördert die KfW Einzelmaßnahmen

Die KfW unterstützt nicht nur umfassende Vorhaben, sondern fördert unter Umständen auch Einzelmaßnahmen rund um deine Immobilie. Erfahre, welche das sind, welche Programme infrage kommen und was du bei der Antragstellung beachten solltest.

Eine Frau steht mit einem Stück Holz in der Hand auf einer Baustelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bereich der energetischen Sanierung fördert die KfW insbesondere Komplettsanierungen, bei denen eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Dafür stehen Förderkredite zur Verfügung, die je nach Programm und Vorhaben mit Tilgungszuschüssen verbunden sein können.

  • Als Einzelmaßnahme fördert die KfW den Einbau bestimmter förderfähiger Heizungsanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Je nach Voraussetzungen können Privatpersonen dabei einen Zuschuss von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

  • Außerdem können bestimmte einzelne Baumaßnahmen an Haus und Wohnung gefördert werden, mit denen du Barrieren reduzierst oder den Einbruchschutz verbesserst.

  • Für viele weitere Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.


Diese Zuschüsse gibt es für energetische Einzelmaßnahmen

Für energetische Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern oder den Einbau bestimmter Heizungsanlagen kannst du unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse erhalten. Welche Förderung infrage kommt, hängt von der jeweiligen Maßnahme und den Fördervoraussetzungen ab:

BAFA:

Das BAFA fördert im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unter anderem Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise die Dämmung von Außenwänden oder den Austausch von Fenstern. Mehr zu den geförderten Maßnahmen erfährst du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung.

KfW:

Die KfW ist im Rahmen der BEG insbesondere für die Zuschussförderung beim Einbau bestimmter förderfähiger Heizungsanlagen zuständig. Je nach Voraussetzungen kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Details zur Berechnung der Förderung und den Ablauf findest du in unserem Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung.

Weitere Einzelmaßnahmen, die von der KfW gefördert werden

Neben energetischen Maßnahmen fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen in anderen Bereichen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Förderfähig können etwa der Einbau eines Treppenlifts, der Umbau des Badezimmers (zum Beispiel bodengleiche Dusche), die Verbreiterung von Türen oder eine einbruchhemmende Haustür sein.

Welche Förderung aktuell verfügbar ist und ob sie als Zuschuss oder Kredit gewährt wird, hängt vom jeweiligen KfW-Programm und den Förderbedingungen ab. Seit 31. Juli 2026 sind die Mittel für den Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ausgeschöpft; neue Anträge sind derzeit (Stand: 11.9.2026) nicht möglich. Für 2027 könnten wieder Mittel bereitgestellt werden, das steht aber noch nicht fest. Der Kredit 159 zum altersgerechten Umbau läuft weiter. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zum altersgerechten Umbau.

Das gilt bei mehreren energetischen Maßnahmen

Wenn du mehrere energetische Maßnahmen angehen willst, kannst du gemeinsam mit einem Energieberater oder einer Energieberaterin ermitteln, welche Maßnahmen für dein Haus geeignet sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. Er oder sie kann einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Dieser zeigt mögliche Sanierungsschritte und eine sinnvolle Reihenfolge für die Umsetzung auf. Mit dem Vermittlungsservice für Energieberatungen deiner LBS findest du Experten und Expertinnen in deiner Nähe, die du mit einer Energieberatung beauftragen kannst.

So beantragst du KfW-Förderungen für Einzelmaßnahmen

Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragst du im Onlineportal „Meine KfW“. Das kannst du selbst erledigen.

Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz kann der KfW-Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) infrage kommen. Der Zuschuss zur Barrierereduzierung (455-B) kann derzeit nicht neu beantragt werden, da die Fördermittel für 2026 ausgeschöpft sind. Den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ kannst du nicht selbst beantragen. Dafür benötigst du einen Finanzierungspartner, der den Antrag in deinem Namen einreicht. Die LBS in deiner Region übernimmt das gern für dich.

Passgenaue Finanzierung für deine Sanierung

Über geeignete Finanzierungsoptionen für dein Sanierungsvorhaben berät dich die LBS in deiner Region. Dabei berücksichtigen unsere Expertinnen und Experten für Baufinanzierungen neben der KfW-Förderung und den BAFA-Zuschüssen auch die Möglichkeiten, die dir das Bausparen bietet. Du kannst einen zuteilungsreifen Bausparvertrag beispielsweise zum Tilgen eines KfW-Darlehens nutzen. Vereinbare jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Wenn der Zuschuss nicht ausreicht

Ein Zuschuss deckt in der Regel nur einen Teil der Finanzierung eines Sanierungsvorhabens. Reichen deine Eigenmittel nicht aus, um den Rest zu bezahlen, kannst du unter Umständen einen Kredit beantragen. Möglicherweise kann ein KfW-Ergänzungskredit (358, 359) infrage kommen. Die Kreditsumme kann dabei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Private Selbstnutzer oder Selbstnutzerinnen von Immobilien mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen Förderkredite zu besonderen Konditionen nutzen.

Bei der KfW bist du auch an der richtigen Adresse, wenn du deine Immobilie umfassend sanieren möchtest. Für Vorhaben, mit denen du dein Haus in ein KfW-Effizienzhaus umwandelst, gibt es Kredite zu besonderen Konditionen. Allerdings immer nur über eine sogenannte durchleitende Bank, beispielsweise die LBS. Auch für den Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses kannst du unter Umständen darauf zurückgreifen. Als besonderen Bestandteil der KfW-Förderung sind Tilgungszuschüsse möglich.

Die KfW-Programme mit Kredit kannst du nicht allein beantragen. Dafür benötigst du die Unterstützung eines Finanzierungspartners, beispielsweise einer LBS.

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Häufige Fragen zur KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Sowohl die KfW als auch das BAFA fördern einzelne Maßnahmen.

  • Bei der KfW bist du richtig, wenn du deine Heizung gegen eine bestimmte förderfähige Heizungsanlage austauschen möchtest. Einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz fördert die KfW ebenfalls. Zusätzlich bietet sie mit den Programmen 358 und 359 Ergänzungskredite für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen an.
    Das BAFA fördert im Rahmen der BEG unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung. Darüber hinaus fördert das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude die Energieberatung, bei der ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden kann.

Für den KfW-Heizungszuschuss benötigst du eine Bestätigung von einer Fachfirma oder einem Experten oder einer Expertin für Energieeffizienz, in der Angaben zur geplanten Heizung gemacht werden, die Gesamtkosten aufgeführt sind und bescheinigt wird, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Formular heißt „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Weitere Voraussetzungen erfährst du in unserem Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung.

Ob du für eine BAFA-geförderte Einzelmaßnahme eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden musst, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Bei der Heizungsoptimierung kann die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung auch durch ein Fachunternehmen erfolgen.

Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragst du im Onlineportal "Meine KfW". Das kannst du selbst erledigen.
Wenn du Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz erhöhen möchtest, kommt für dich entweder ein KfW-Zuschuss oder ein Förderkredit infrage. Den Zuschuss "Barrierereduzierung" beantragst du im KfW-Zuschussportal, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt. Den Kredit "Altersgerecht Umbauen" kannst du nicht selbst beantragen. Dafür benötigst du einen Finanzierungspartner, der den Antrag in deinem Namen einreicht. Die LBS in deiner Region übernimmt das gern für dich.