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KfW-Zuschüsse für Wohngebäude: Diese Fördermöglichkeiten gibt es 2026

Für Wohngebäude gibt es verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten – von KfW-Krediten zu besonderen Konditionen über Tilgungszuschüsse bis zu direkten Zuschüssen. Erfahre, was für dein Vorhaben infrage kommt und welche Voraussetzungen gelten.

Ein Frau hängt in einem Garten Wäsche auf eine Wäscheleine. Im Hintergrund steht ein traditionelles österreichisches Haus. Die Sonne scheint und es ist warm.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einen direkten KfW-Zuschuss können private Eigentümerinnen und Eigentümer aktuell insbesondere für den Einbau einer förderfähigen Heizung erhalten. Die Zuschussförderung zur Barrierereduzierung (455-B) kann derzeit nicht beantragt werden (Stand: 24.8.2026).

  • Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus bietet die KfW Förderkredite an, die mit einem Tilgungszuschuss verbunden sein können.

  • Zuschüsse für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder neue Fenster beantragst du in der Regel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Tipp zur aktuellen Heizungsförderung 2026

Du willst deine Heizung erneuern und von Förderungen profitieren? Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der Kosten für eine förderfähige [RR2.1]Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus beträgt 22.400 Euro. Er reduziert sich ab Februar 2027 alle 6 Monate. Informationen zur Bezuschussung findest du in unserem Artikel zur KfW-Heizungsförderung.

Was ist ein Zuschuss?

Ein Zuschuss ist eine finanzielle Förderung, die du in der Regel nicht zurückzahlen musst. Voraussetzung ist, dass du die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllst und das Geld für den vorgesehenen Zweck verwendest. Bei Förderungen für Wohngebäude kann ein Zuschuss beispielsweise einen Teil der Kosten für eine förderfähige neue Heizung oder bestimmte Sanierungsmaßnahmen abdecken. Je nach Förderprogramm beantragst du den Zuschuss etwa bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wofür kann ich einen Zuschuss bekommen?

Staatliche Zuschüsse kannst du derzeit insbesondere für eine förderfähige neue Heizung, energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude und eine Energieberatung erhalten. Außerdem gibt es Tilgungszuschüsse, die du in Verbindung mit einigen KfW-Krediten erhalten kannst (Stand: 24.08.2026). Welche Förderstelle zuständig ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab:

  • Heizung:

    Die KfW bezuschusst unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau förderfähiger Heizungen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur KfW-Heizungsförderung.

  • Energetische Einzelmaßnahmen:

    Das BAFA fördert beispielsweise die Dämmung von Dach und Außenwänden, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

  • Energieberatung:

    Für eine Energieberatung für Wohngebäude kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des BAFA erhalten. Auch die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer geförderten KfW-Effizienzhaus-Sanierung kann gefördert werden. Beim KfW-Kredit 261 erfolgt dies über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss.

  • Energetische Sanierung:

    Für eine umfassende energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bietet die KfW Förderkredite an. Dabei kann ein Tilgungszuschuss einen Teil des zurückzuzahlenden Kreditbetrags reduzieren.

Wann bekomme ich den Zuschuss?

Direkte Zuschüsse werden in der Regel nach Abschluss des Vorhabens und Prüfung der Nachweise ausgezahlt; ein Tilgungszuschuss wird dagegen auf einen Förderkredit angerechnet. Er führt dazu, dass du nicht den gesamten Betrag zurückzahlen musst, sondern dir ein Teil der Schuld erlassen wird. Die KfW gewährt Tilgungszuschüsse beispielsweise im Programm 261 Wohngebäude – Kredit. Dort gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe deiner Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Das können beispielsweise bei einem Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse je Wohneinheit 15 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag sein, also bis zu 22.500 Euro. Weitere 10 Prozent gibt es für Gebäude, die vor der Sanierung zu den energetisch schlechtesten in Deutschland gehört haben („Worst Performing Buildings“).

In 5 Schritten: So gehst du vor, um einen Zuschuss zu beantragen

Welchen Zuschuss du wo und wie beantragst, hängt von der geplanten Maßnahme und dem jeweiligen Förderprogramm ab. In der Regel gehst du so vor:

  • 1. Fördermöglichkeiten prüfen

    Informiere dich zunächst, welche Förderung für dein Vorhaben infrage kommt. Für den Austausch einer Heizung kann beispielsweise die KfW zuständig sein, für andere energetische Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder neue Fenster das BAFA. Möchtest du neben einem Zuschuss eine Finanzierung nutzen, kannst du dich auch bei deiner LBS zu den Finanzierungsmöglichkeiten und der Einbindung von Fördermitteln beraten lassen.

  • 2. Fachleute einbinden

    Je nach Förderprogramm musst du vor der Antragstellung eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten beziehungsweise ein Fachunternehmen einbeziehen. Diese prüfen die geplanten Maßnahmen und erstellen die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen.

  • 3. Antrag richtig stellen

    Achte genau auf die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms und den zulässigen Zeitpunkt der Antragstellung. Den KfW-Zuschuss zur Heizungsförderung beantragst du grundsätzlich selbst über das Kundenportal „Meine KfW“. Zuschüsse für förderfähige energetische Einzelmaßnahmen beantragst du beim BAFA. Einen KfW-Förderkredit beantragst du dagegen über einen Finanzierungspartner, etwa deine LBS.

  • 4. Förderzusage abwarten und Vorhaben umsetzen

    Beginne mit den Arbeiten erst, wenn dies nach den Förderbedingungen zulässig ist. Prüfe deshalb vor Vertragsabschluss und Beginn der Arbeiten die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Bei der KfW-Heizungsförderung benötigst du für die Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für den Fall, dass du keine Förderzusage erhältst. Nach einer Zusage kannst du das Vorhaben wie geplant umsetzen.

  • 5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Nach Abschluss der Arbeiten reichst du die erforderlichen Nachweise und Rechnungen bei der zuständigen Förderstelle ein. Sind die Förderbedingungen erfüllt, wird der Zuschuss ausgezahlt. Bei einem Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit reduziert sich stattdessen der zurückzuzahlende Kreditbetrag.

Die passende Finanzierung für dein Vorhaben

Ob mit KfW-Kredit oder BAFA-Zuschuss – in der Regel deckt die staatliche Förderung nicht alle Kosten, die bei einem Sanierungsvorhaben anfallen. Dann benötigst du eventuell eine zusätzliche Finanzierung. Wir beraten dich gern dazu. Bei der Suche nach einer Lösung, die zu deinen Bedürfnissen passt, beziehen wir auch Fördermittel ein. Für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen bietet die KfW beispielsweise einen Ergänzungskredit an. Diesen beantragst du über einen Finanzierungspartner, etwa deine LBS. Bausparen ist eine zusätzliche Option, bei der du eventuell auch von einer staatlichen Förderung profitieren und planungssicher finanzieren kannst.

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Häufige Fragen rund um KfW-Zuschüsse

Einen KfW-Zuschuss zur Heizungsförderung können private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland erhalten. Voraussetzung ist, dass die geplante Heizungsmaßnahme die Förderbedingungen erfüllt.

Bei der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen beträgt der Zuschuss aktuell 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent; abhängig von Einkommen und weiteren Voraussetzungen können Boni hinzukommen. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro (Stand: 24.8.2026). Ab Februar 2027 reduzieren sie sich alle 6 Monate um 750 Euro.

Den KfW-Zuschuss zur Heizungsförderung musst du vor Beginn der Arbeiten beantragen. Vor dem Antrag benötigst du bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die KfW-Förderzusage enthält. Außerdem brauchst du eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem Energieeffizienz-Experten. Nach der Förderzusage kannst du mit der Umsetzung beginnen.