Ein Mann baut eine Wärmedämmung in eine Wand ein.

Jetzt sichern: Förderung der KfW für energieeffizientes Sanieren

Gedämmte Gebäudehülle und effiziente Heizung: Mit einer energetischen Sanierung deiner Immobilie sparst du Energiekosten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb kannst dir für ein solches Vorhaben staatliche Fördermittel sichern. Welche zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse es gibt und wie du sie beantragen kannst, erfährst du hier.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2024

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Das ändert sich:

  • Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet dann die KfW.
  • Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet ist, wird 2024 mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
  • Das BAFA konzentriert sich künftig auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
  • Von Jahresbeginn an wird auch die Heizungsförderung erhöht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du ab 2024 auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die umfassende energetische Sanierung deiner Immobilie im Förderprogramm KfW 261 an.

  • Die Sanierungsprogramme KfW 430, 151, 152 und 262 gibt es nicht mehr.

  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung deines Daches oder den Einbau einer Wärmepumpe kannst du Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Die beantragst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Förderprogramme als Darlehen oder Zuschuss

Die Bundesregierung hat die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden so sortiert: Die KfW vergibt Kredite für die Sanierung von Gebäuden, die einen bestimmten Effizienzhaus-Standard  erreichen. "Wohngebäude – Kredit" (261) lautet der Name des Förderprogramms. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung gibt es beim BAFA. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung .

Auch für den Bau oder Kauf eines Neubaus mit hohem Effizienzhaus-Standard kannst du eine KfW-Förderung nutzen. Das Programm heißt "Klimafreundlicher Neubau". Es lässt sich für den Erwerb eines neuen Hauses oder Wohnung in Anspruch nehmen. Mehr Informationen findest du in unseren Ratgeber zur Neubauförderung .

So wird dein Haus zum KfW-Effizienzhaus

Damit du den KfW-Kredit für das energieeffiziente Sanieren nutzen kannst, muss die Bauanzeige oder der Bauantrag für dein Haus oder deine Wohnung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Die staatliche Förderbank unterstützt Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard 85 oder besser führen. Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Wesentlich sind dabei zwei Kriterien:

  1. Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie?
  2. Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?

Diese Werte werden mit dem Primärenergiebedarf und der Transmissionswärme angegeben.

Bei der KfW werden die Energieeffizienzhäuser 40, 55, 70, 85 und 100 unterschieden. Die Zahlen geben an, zu welcher Effizienzhausstufe die Immobilie gehört. Je geringer der Wert ist, umso geringer ist auch der Energiebedarf. Als Vergleich wird ein Referenzgebäude herangezogen, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dieses ist das Effizienzhaus 100.

Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen an dem Gebäude. Dazu gehören:

Je nach Ausgangslage und vorhandenem Wärmeschutz kannst du mit der energetischen Sanierung sehr viel Energie und damit auch Geld sparen.

Damit du genau weißt, welche Maßnahmen für deine Immobilie sinnvoll sind, und sichergehen kannst, dass die Effizienzwerte am Ende auch stimmen, brauchst du die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten oder einer -Expertin. Hier findest du zugelassene Fachleute in deiner Region. Für diese sogenannte Bau­be­gleitung übernimmt die KfW die Hälfte der Kosten.

Wie die KfW-Förderung genau funktioniert

Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit" besteht aus einem zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Währenddessen – je nach Kreditlaufzeit handelt es sich um ein bis fünf Jahre – werden nur die Zinsen fällig. Mit der Tilgung des Kredits beginnst du erst nach dieser Frist. Es gibt die Sonderform des endfälligen Darlehens. Dabei zahlst du die Kreditsumme am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurück. Das eignet sich, wenn du einen Bausparvertrag hast, der bei Auslaufen der Zinsbindung des KfW-Kredits zuteilungsreif ist und diesen ablösen kann. Die LBS berät dich gern dazu, wie du den KfW-Kredit am besten mit dem Bausparen kombinierst.

Zweiter Bestandteil der Förderung ist ein Tilgungszuschuss. Die KfW-Förderbank erlässt dir einen Teil deiner Schulden, schenkt dir also Geld. Je höher die Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschuss: Für ein Effizienzhaus 40 gibt es maximal 24.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Effizienzhaus 55 ist ein Zuschuss von bis zu 18.000 Euro möglich. Ein Effizienzhaus 70 wird mit maximal 12.000 Euro gefördert. Bei einem Effizienzhaus 85 gibt es bis zu 6.000 Euro als Tilgungszuschuss. Effizienzhäuser der Stufe 100 werden seit Juli 2022 nicht mehr gefördert.

Erreichst du beim Sanieren die sogenannte EE-Klasse (EE steht hier für erneuerbare Energien), erhältst du 5 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Dafür musst du eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit 65 Prozent des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

Einen weiteren Bonus in Höhe von 10 Prozent bekommt, wer ein Haus saniert, das bisher zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland zählt. Hier spricht die Förderbank von einem "Worst Performing Building".

Deine 5 Schritte zum KfW-Kredit

  1. 1. Schritt:

    Such dir einen Finanzierungspartner, der den Kreditantrag für dich stellt. Das kann deine LBS, deine Sparkasse oder eine andere Bank sein. Außerdem brauchst du einen Experte oder eine Expertin, die dir die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt.

  2. 2. Schritt:

    Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.

  3. 3. Schritt:

    Die Förderbank prüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  4. 4. Schritt:

    Du erhältst eine Förderzusage und unterzeichnest den Kreditvertrag bei deinem Finanzierungspartner. Dieser zahlt dir auch deinen Kredit aus.

  5. 5. Schritt:

    Jetzt kannst du mit der Umsetzung deines Vorhabens starten.

Die wichtigsten Fragen zur KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren

Die KfW-Bank vergibt Förderkredite an Menschen, die die Energieeffizienz ihres Hauses durch eine umfassende Sanierung erhöhen oder eine frisch sanierte Immobilie kaufen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Kredit zu günstigen Konditionen. Je höher die Effizienzhaus-Klasse des sanierten Hauses ist, desto niedriger sind die Zinsen und desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Auch wer einen sehr effizienten Neubau baut oder kauft, kann einen KfW-Förderkredit nutzen. Das dazugehörige Programm heißt "Klimafreundlicher Neubau".
Die Bundesregierung hat die Förderung für die energetische Sanierung neu aufgestellt. Die KfW konzentriert sich nun auf die Kreditvergabe an Immobilienbesitzer und -besitzerinnen, die eine Komplettsanierung vornehmen und damit eine Effizienzhausklasse erreichen. Das entsprechende Programm trägt die Nummer 261 und heißt "Wohngebäude – Kredit". Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort können Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden, zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe oder neuer Fenster. Die KfW und das BAFA verfügen immer nur über ein bestimmtes Jahresbudget für ihre Programme. Ist dieses aufgebraucht, können sie keine Zuschüsse oder Darlehen mehr vergeben.
Zuschüsse für die energetische Sanierung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dort gibt es finanzielle Unterstützung unter anderem für: Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, Sommerlicher Wärmeschutz, Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Einbau von Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien, Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Einzelmaßnahme und den Investitionskosten. Die KfW fördert die Sanierung von Immobilien zu Effizienzhäusern. Wer also sein Haus umfassend sanieren möchte, kann den Förderkredit für Wohngebäude nutzen. Neben günstigen Zinsen gibt es dabei einen Tilgungszuschuss, der sich nach der Effizienzklasse richtet. Die Bausparkassen beraten dich dazu, welche Förderung zu deinem Vorhaben passt.
Willst du den KfW-Kredit für Wohngebäude (Programm 261) nutzen, stellt ein Finanzierungspartner in deinem Namen den Antrag. Das übernimmt zum Beispiel die LBS in deiner Region für dich. Voraussetzung für das geförderte Darlehen ist allerdings, dass durch die Sanierung deiner Immobilie ein Effizienzhaus entsteht bzw. du ein Effizienzhaus kaufst. Natürlich kann das auch eine Eigentumswohnung sein. Möchtest du hingegen eine einzelne Maßnahme wie einen Heizungsaustausch oder die Dämmung deines Gebäudes umsetzen, kannst du direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss beantragen. Wichtig zu wissen: Den Antrag auf Förderung solltest du möglichst frühzeitig stellen. Bei den meisten Programmen darfst du erst dann die Baumaßnahme in Auftrag geben oder den Kaufvertrag abschließen, wenn die Förderung bewilligt worden ist. Hinzu kommt, dass die Fördergelder nicht immer für alle Interessenten reichen.