Einlagensicherung.

Kriegst du hin. Mit uns.

Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde, hat noch nie eine Kundin oder ein Kunde einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Auch musste das Sicherungssystem seit Gründung noch nie einen Einleger entschädigen.

So schützen wir deine Einlagen

Alle Landesbausparkassen gehören dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, der größten deutschen Bankengruppe, schützt die Einlagen von Kundinnen und Kunden bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bevorstehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt das Sicherungssystem die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden umfassend und bietet damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Die Institutssicherung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde, hat noch nie eine Kundin oder ein Kunde einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Auch musste das Sicherungssystem seit Gründung noch nie einen Einleger entschädigen.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem, das nach § 43 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) amtlich anerkannt ist. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben unsere Kundinnen und Kunden gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG, das seit 3. Juli 2015 gilt.

Mehr zur Einlagensicherung

Mehr Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe findest du auch auf der Seite des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands:  www.dsgv.de