Sparphase | Wert |
---|---|
Sparzins (% pro Jahr) | 0,01 |
Regelsparbeitrag (‰ der Bausparsumme, monatlich) | 4 |
Mindestbausparsumme in Tsd. € | 10 * |
Mindestsparguthaben (% der Bausparsumme) | 40 |
Mindestsparzeit | 2 Mo. |
Abschlussgebühr (% der Bausparsumme) | 1,6 |
Jahresentgelt (€ pro Jahr) | 12 |
Ausführliche Beschreibung
Die Tabelle zu den Konditionen in der Sparphase enthält folgende Angaben: Der jährliche Sparzins beträgt 0,01 Prozent. Der monatliche Regelsparbeitrag liegt bei 4 Promille der vereinbarten Bausparsumme. Die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 Euro. Um ein Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens 40 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Die Mindestsparzeit beträgt 2 Monate. Für den Vertragsabschluss fällt eine Gebühr in Höhe von 1,6 Prozent der Bausparsumme an. Zusätzlich wird ein Jahresentgelt von 12 Euro berechnet.
Darlehensphase | Wert |
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Gebundener Sollzins (% pro Jahr) | 0,99 |
Effektiver Jahreszins (% gemäß Preisangabenverordnung) | 1,50 ** |
Zins- und Tilgungsbeitrag (‰ der Bausparsumme, monatlich) | 8 |
Maximaler Darlehensanspruch (% der Bausparsumme) | 60 *** |
Maximale Darlehenslaufzeit | 6 J. 6 Mo. |
Jahresentgelt (€ pro Jahr) | 0 |
Ausführliche Beschreibung
Die Tabelle zu den Konditionen in der Darlehensphase enthält folgende Angaben: Der Sollzins ist fest auf 0,99 Prozent pro Jahr. Der effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung beträgt 1,50 Prozent. Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag beläuft sich auf 8 Promille der Bausparsumme. Der maximale Darlehensanspruch beträgt 60 Prozent der Bausparsumme. Die maximale Darlehenslaufzeit beläuft sich auf 6 Jahre und 6 Monate. In dieser Phase wird kein Jahresentgelt erhoben. Mit Sternchen gekennzeichnete Werte verweisen auf ergänzende Bedingungen oder Erläuterungen, die in den zugehörigen Fußnoten beschrieben sind.
*Die Höchstbausparsumme je Bausparer beträgt 100.000 €. Ehe-/Lebenspartnergemeinschaften in Summe aller Verträge maximal 200.000 €.
**Fallen im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung weitere Kosten an, die nicht im vorstehenden effektiven Jahreszins berücksichtigt worden sind, insbesondere die Grundbuchkosten für die Eintragung der grundpfandrechtlichen Sicherheit, erhöht sich der effektive Jahreszins nach Maßgabe der Preisangabenverordnung.
***Der Nettodarlehensbetrag ergibt sich aus der Differenz der abgeschlossenen Bausparsumme und dem Guthaben bei Zuteilung.
Mit der Riesterförderung kombinierbar - Sprechen Sie hierzu Ihren LBS-Berater an.