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Riester-Reform 2027: Was sich ändert und was mit deinem Vertrag passiert

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) verändert sich das Fördersystem (bisher Riester-Rente) ab 2027 grundlegend. Hier erfährst du, welche neuen Vorsorgeprodukte es geben wird und worauf du als Bestandskundin oder -kunde achten solltest.

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Du hast vielleicht gehört, die Riester-Rente werde „abgeschafft“. Das ist so nicht richtig. Mit der sogenannten Riester-Reform, die rechtlich durch das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) umgesetzt wird, verändert sich das Fördersystem ab dem 1. Januar 2027 grundlegend. Bestehende Verträge, als Riester-Rente oder Wohn-Riester, werden wie bisher weiter gefördert, zudem wird es aber auch ein neues Fördermodell geben. Hier erfährst du, was mit deinem Vertrag passiert, welche Änderungen die Reform mit sich bringt, welche neuen Vorsorgeprodukte verfügbar sein werden – und worauf du als Bestandskundin oder -kunde achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Reform der privaten Altersvorsorge startet ab dem 1. Januar 2027 ein neues Fördersystem. Alte Riester-Verträge haben Bestandsschutz, Neuabschlüsse nach dem bisherigen Riester-Modell sind dann aber nicht mehr möglich.

  • Du kannst mit deinem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln und von den höheren Zulagen profitieren.

  • Es wird neue Vorsorgeprodukte geben: das Altersvorsorgedepot, klassische Garantieprodukte sowie ein Standardprodukt.

  • Die Eigenheimrente bleibt und wird in das neue Fördersystem integriert.

  • Die Zulage wird künftig stärker an die tatsächlichen Eigenbeiträge gekoppelt, die maximale Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr.

  • Auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt.


Was ändert sich ab 2027 an der Förderung?

Während die bisherige Riester-Förderung mit festen Zulagen und einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag arbeitet, wird die Grundzulage ab 2027 stärker an die eingezahlten Beträge gekoppelt: Wer mehr einzahlt, erhält auch eine höhere Förderung.

So funktioniert die neue Grundzulage:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 0,50 Euro Förderung je eingezahlten Euro.
  • Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro (also für max. 1.440 Euro) gibt es 0,25 Euro Förderung je Euro.
  • Die maximale Grundzulage steigt dadurch auf bis zu 540 Euro pro Jahr.

Ändert sich der Bonus für junge Leute?
Nein, der Bonus bleibt. Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit einem geförderten Vertrag starten, erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich.

Was ändert sich bei der Kinderförderung?
Die bisherige Kinderzulage von 300 Euro bzw. 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder wird durch eine beitragsabhängige Zulage ersetzt. Die vollen 300 Euro pro Kind erreichst du schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also mit 25 Euro im Monat.

Was ist mit dem Mindesteigenbeitrag?
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat.

Gibt es eine Einzahlungsgrenze?
Über die geförderten 1.800 Euro können freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Altersvorsorgevertrag bzw. -depot eingezahlt werden.

Wie ist das mit der Steuer?
An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird festgehalten. Die Beiträge werden weiterhin in der Ansparphase gefördert und sind von der Abgeltungsteuer befreit, die Auszahlungen werden später, in der sogenannten Auszahlungsphase, versteuert.

Ausnahme: Geförderte Bausparverträge (Eigenheimrente) werden auch in der Darlehensphase gefördert. Die Versteuerung läuft in der Auszahlungsphase über das sogenannte „Wohnförderkonto“. Hier ändert sich auch die Besteuerung. Bei allen Wohnförderkonton, die nach dem 01.01.2028 gebildet werden, entfällt die Erhöhung von 2 % pro Jahr. Zudem erfolgt die Versteuerung des Wohnförderkontos in der Auszahlungsphase über einen kürzeren Zeitraum von fünf Jahren.
Außerdem prüft das Finanzamt weiterhin direkt, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind.

Die Förderung im Vergleich: bisher und ab 2027


Bisheriges Riester-System

Neues Fördersystem ab 2027

Grundzulage pro Jahr

175 Euro

bis zu 540 Euro

Kinderzulage

300 Euro je Kind bzw. 185 Euro für vor 1. Januar 2008 Geborene

bis zu 300 Euro je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr

Mindesteigenbeitrag

60 Euro pro Jahr

120 Euro pro Jahr

Zulagen

Auf bis zu 4 % des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro

Auf bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag

Berechtigte

vorwiegend Pflichtversicherte

Erweiterung auf Selbständige und berufsständisch Versicherte


Welche neuen Produktvarianten gibt es: Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukt?

Sparerinnen und Sparer können ab 2027 zwischen vier Produktvarianten wählen: ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Garantieprodukte mit 80 oder 100 % sowie ein vereinfachtes Standardprodukt sollen zur Verfügung stehen. Bausparverträge werden weiterhin gefördert.

Das Altersvorsorgedepot (ohne Garantie)

Eine Neuerung ist das Altersvorsorgedepot. Hier können Beiträge in ausgewählte Kapitalmarktanlagen investiert werden, z. B. in Fonds oder ETFs mit Aktienquoten von bis zu 100 %. Anders als bei klassischen Altersvorsorge-Verträgen gibt es dabei keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Das bedeutet: Die Wertentwicklung kann stärker schwanken, das Kapitalmarktrisiko trägst du selbst.

Garantieprodukte (80 % oder 100 %)

Wer größeren Wert auf Sicherheit legt, kann weiterhin Produkte mit Beitragsgarantie wählen. Dabei sind künftig zwei Varianten vorgesehen:

  • Garantie von 100 % der eingezahlten Beiträge
  • Garantie von 80 % der eingezahlten Beiträge
    Am Ende der Ansparphase stehen dann garantiert mindestens 80 % bzw. 100 % deiner eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

Das Standardprodukt (Standarddepot)

Für alle, die sich nicht aktiv um die Anlage kümmern möchten, soll es ein vereinfachtes Standardprodukt geben. Dabei übernimmt der Anbieter die grundlegenden Anlageentscheidungen, individuellen Vorgaben sind nicht nötig.

Auch neu: flexiblere Auszahlungsformen
Nicht nur die Ansparphase wird reformiert. Auch bei der späteren Auszahlung soll es künftig mehr Wahlmöglichkeiten geben. Neben lebenslangen Rentenzahlungen sind dann auch zeitlich befristete Auszahlpläne vorgesehen. Dabei wird das angesparte Kapital über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt, beispielsweise über 20 Jahre ab Rentenbeginn.

Und was ist mit dem öffentlichen Standarddepot?
Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines öffentlich organisierten Standarddepots vor. Stand Juni 2026 sind jedoch noch wichtige Details offen. Ob, wann und in welcher Form ein solches Angebot tatsächlich startet, lässt sich noch nicht beurteilen.
Welches der Produkte zu dir passt, hängt insgesamt von deinem Zeithorizont, deinem Sicherheitsbedürfnis und deiner Lebenssituation ab. Das lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären.

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Wird die Riester-Rente abgeschafft – und was passiert mit meinem bestehenden Vertrag?

Nein, die Riester-Rente wird nicht abgeschafft. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird das bisherige Riester-System ab 1. Januar 2027 durch ein neues Fördermodell für die private Altersvorsorge ergänzt bzw. für Neuabschlüsse ersetzt. Das bedeutet aber nicht, dass bestehende Riester-Verträge automatisch enden oder umgewandelt werden. Dein laufender Vertrag hat Bestandsschutz und bleibt bestehen. Er wird weiterhin mit den bisherigen Zulagen und steuerlichen Vorteilen gefördert.

Auf Wunsch kannst du aber auch mit einem „alten“ Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln. Wichtig ist folgendes: Sobald du einen neuen Altersvorsorgevertrag ab dem 01.01.2027 abschließt (z. B. bei der LBS oder einem anderen Anbieter), stellen sich alle deine bestehenden Altersvorsorge-Verträge automatisch auch auf die neue Förderung um.

Soll ich meinen Vertrag behalten oder wechseln?

Kurz gesagt: Du musst jetzt nichts tun. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und werden nicht automatisch in das neue Fördersystem überführt. Ob ein Wechsel der Fördersystematik sinnvoll sein kann, hängt von mehreren Faktoren ab – z. B. von deinem Vertrag, deiner Fördersituation und deinen langfristigen Sparzielen.

Wichtig ist: Kündigen und wechseln sind nicht dasselbe. Eine Kündigung gilt in der Regel als förderschädliche Verwendung, dann müssen erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden. Ein Wechsel bzw. eine Übertragung in das neue System wird dagegen möglich sein, ohne dass die bisherige Förderung verloren geht.

Du überlegst einen Wechsel ab 2027 zu den neuen Anlageprodukten? Dann solltest du drei Punkte besonders beachten:

1. Nicht jede Förderung passt zu jeder Lebenssituation: Das neue Fördersystem kann für manche Sparerinnen und Sparer attraktiver sein als das bisherige Modell. Für andere kann der bestehende Vertrag weiterhin gut passen. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem dein Einkommen, deine Familien- und Fördersituation, die Höhe deiner Beiträge, dein Sicherheitsbedürfnis und die verbleibende Laufzeit bis zum Ruhestand.

2. Die Förderlogik: Willst du zusätzlich zu deinem alten Riester-Vertrag ein neues Altersvorsorge-Produkt abschließen, gelten die neuen Regelungen automatisch auch für deinen Altvertrag. Prüfe, ob das für dich sinnvoll ist.

3. Wechselkosten genau prüfen: Wenn du den Anbieter wechseln möchtest, können Kosten entstehen. Dazu gehören z. B. Übertragungs-, Abschluss- oder Vertriebskosten. Ein möglicher Renditevorteil sollte deshalb gegen die tatsächlichen Wechselkosten abgewogen werden.

Die wichtigste Botschaft bleibt also: Die Reform zwingt niemanden zu einer schnellen Entscheidung. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag besitzt, kann die Entwicklung in Ruhe beobachten und verschiedene Optionen vergleichen.


Deine Optionen im Überblick:

Wenn du...

Das kann sinnvoll sein...

mit deinem bestehenden Vertrag zufrieden bist:

Vertrag unverändert weiterführen, möglicher Wechsel in neue Fördersystematik prüfen

vor allem Wert auf Sicherheit legst:

Insbesondere die Garantieprodukte, wie zum Beispiel den Bausparvertrag

noch viele Jahre bis zum Ruhestand hast und höhere Rendite-Chancen suchst:

mögliche Alternativen im neuen Fördersystem vergleichen

unsicher bist, welche Auswirkungen ein Wechsel oder der Abschluss eines weiteren Vertrages hätte:

zunächst beraten lassen und Kosten prüfen


Übrigens: Die Reform betrifft alle staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte. Auch das selbstgenutzte Wohneigentum bleibt ein wichtiger Baustein deiner Altersvorsorge. Dafür gibt es weitere staatliche Förderungen.

Bin ich nach der Reform auch als Selbstständiger förderberechtigt?

Mit der Reform wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Ab 2027 sollen so auch viele Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen förderberechtigt sein. Damit erhalten erstmals viele Menschen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die bisher keine direkte Förderung nutzen konnten.

Häufige Fragen zur Riester-Reform 2027

Nein. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Dein Vertrag läuft mit den bisherigen Förderbedingungen weiter und wird weder automatisch gekündigt noch umgestellt. Du kannst auf Wunsch auch ohne Kündigung in die neue Fördersystematik wechseln und von den Vorteilen profitieren. Eine Kündigung solltest du dir zudem gut überlegen – sie gilt in der Regel als förderschädliche Verwendung: du müsstest dann sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Nein. Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist möglich, ohne dass bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von, den neuen Förderregeln und deiner persönlichen Situation ab. Zudem können Anbieter Wechselkosten erheben.

Die Förderung wird ab 2027 stärker an deine tatsächlichen Beiträge gekoppelt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 0,50 Euro Förderung pro eingezahlten Euro. Weitere Beiträge bis 1.800 Euro (also für max. 1.440 Euro) gibt es 0,25 Euro je Euro, so kann die Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € für unter 25-jährige vorgesehen.

Nichts, bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit den bisherigen Förderbedingungen weiter. Weder die Förderung noch die Vertragsbedingungen ändern sich automatisch durch die Reform. Aber sobald du einen neuen Altersvorsorgevertrag ab dem 01.01.2027 abschließt (bei der LBS oder einem anderen Anbieter), stellen sich alle deine bestehenden Altersvorsorge-Verträge automatisch auf die neue Förderung um.

Nein, das wird oft verwechselt. Die Riester-Reform (Altersvorsorgereformgesetz) betrifft die private, staatlich geförderte Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente wird getrennt davon geregelt. Beide Vorhaben laufen parallel, betreffen aber unterschiedliche Bausteine deiner Altersvorsorge.