So stellst du einen BAFA-Antrag
Fassade dämmen, neue Fenster einbauen oder optimieren der Heizung – oft gibt es dafür BAFA-Zuschüsse. Erfahre hier, wie du die Förderung beantragst und deine Modernisierung günstiger umsetzt.

Das Wichtigste in Kürze:
Die Förderprogramme, über die das BAFA Zuschüsse für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer auszahlt, heißen "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" und "Energieberatung für Wohngebäude".
Deinen Antrag stellst du direkt im Online-Portal des BAFA.
Beachte dabei: Eine Fachfirma darfst du erst nach der Antragstellung mit der Umsetzung beauftragen, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Förderung.
BAFA-Förderung: Antrag richtig stellen
Mit staatlicher Förderung kannst du die Kosten für die energetische Sanierung deiner Immobilie reduzieren. Setzt du Einzelmaßnahmen wie die Optimierung deiner Heizung um, unterstützt dich das BAFA mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch eine professionelle Energieberatung fördert die Behörde mit bis zu 50 Prozent. Details zu den Förderprogrammen findest du in unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung.
Doch wie kommst du an die Förderung für Einzelmaßnahmen? Wichtig ist zunächst, dass du den Antrag stellst, bevor du eine Firma beauftragst. Vergibst du den Auftrag schon vorher, fördert dich das BAFA nicht. Nur Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.
Wer vor dem Antrag eine individuelle Beratung sucht, ist mit der Energieberatung der LBS gut beraten – für Klarheit von Anfang an.
Heizungsförderung: Stand Juli 2026
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es seit 21.07.2026 Änderungen. Für die Heizungsförderung mit erneuerbaren Energien über die KfW gilt:
• Förderfähigen Kosten: 28.000 Euro. Ab Februar 2027 reduzieren sie sich alle 6 Monate um 750 Euro
• Höhe der Förderung: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Details zur Heizungsförderung mit erneuerbaren Energien findest du auf unserer Ratgeberseite KFW Förderung Heizung: Unterstützung für effizientes Heizen
Der Ablauf Schritt für Schritt
Schritt 1: Angebote von Fachunternehmen einholen
Zunächst solltest du Kostenvoranschläge einholen. Im BAFA-Antrag wird die Investitionssumme, die die Behörde bezuschussen soll, abgefragt. Du brauchst also Informationen dazu, wie teuer die Umsetzung deines Vorhabens wird.
Schritt 2: Energieeffizienz-Experten einbinden
Bei fast allen Maßnahmen (außer bei der Heizungsoptimierung) ist es Pflicht, einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz einzubinden. Bei dieser Person beauftragst du die sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) - darin bestätigt sie, dass dein Vorhaben förderfähig ist und vergibt eine Kennnummer, die TPB-ID. Diese wird im Antrag abgefragt. Nutze den kostenfreien Vermittlungsservice der LBS Energieberatung, um schnell eine passende Energieberatung zu finden.
Schritt 3: Antrag online ausfüllen
Registriere dich online im BAFA-Portal. Dort kannst du neue Förderanträge stellen und bearbeiten.
Schritt 4: Mit Maßnahme starten
Nach dem Absenden deines Antrags darfst du die Fachfirma beauftragen. Du kannst damit natürlich auch bis zum Erhalt der Förderzusage warten, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst.
Schritt 5: Zusage erhalten
Wenn du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, erhältst du einen Zuwendungsbescheid mit der Höhe des maximalen Zuschusses. Jetzt beginnt der 24-monatige Bewilligungszeitraum. Bis zum Ende dieser Frist muss dein Vorhaben umgesetzt werden.
Schritt 6: Nachweise einreichen
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und bittest den Energieeffizienzexperten- oder die -expertin darum, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Dann lädst du die Rechnungen sowie den Verwendungsnachweis inklusive TPN-ID im BAFA-Portal hoch. Dafür hast du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums maximal sechs Monate Zeit.
Schritt 7: Zuschuss erhalten
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen schickt dir das BAFA einen Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses auf dein Konto.
Finanzierung über die LBS
Auch wenn du fest mit einem Zuschuss rechnest, musst du das Geld für deine Sanierungsmaßnahme erst einmal vorstrecken. Das Geld vom BAFA erhältst du erst später und das deckt immer auch nur einen Teil der Kosten. Benötigst du eine Finanzierung für dein Vorhaben, sprich uns an. Wir schauen in einem persönlichen Beratungsgespräch, ob du vielleicht auch eine KfW-Förderung nutzen kannst.
Häufige Fragen zum BAFA-Antrag
Das Online-Formular für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung kannst du innerhalb weniger Minuten ausfüllen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dir alle relevanten Informationen wie ein Kostenvoranschlag für dein Vorhaben und – sofern nötig – eine Bestätigung durch einen Energie-Effizienz-Experten oder eine Energie-Effizienz-Expertin vorliegen.
Der Antrag für einen Zuschuss zur Energieberatung lässt sich ebenfalls schnell ausfüllen.
Den Bearbeitungsstatus kannst du als Antragsteller oder Antragstellerin online im BAFA-Portal einsehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass es wegen des großen Erfolgs der BEG-Förderung zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Ja, den Antrag auf einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen rund um die energetische Sanierung deines Eigenheims kannst du selbst beim BAFA stellen. Du kannst auch eine andere Person oder Organisation bevollmächtigen. Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) kann zum Beispiel der Verwalter oder die Verwalterin die Antragstellung übernehmen.
Die Förderung für eine Energieberatung darfst du inzwischen ebenfalls selbst beantragen. Alternativ kann das auch die Person machen, die dich berät – sie braucht dafür allerdings eine Vollmacht von dir.
Den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-Förderung) kannst du online direkt beim BAFA stellen. Nach Absenden des Formulars erhältst du Zugang zum BAFA-Portal. Dort kannst du später alle benötigten Unterlagen hochladen. Auch den Zuschuss für eine Energieberatung kannst du online beantragen.
Den Antrag für eine Förderung im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ solltest du möglichst früh stellen, denn die Bearbeitung kann einige Wochen oder sogar Monate dauern. Du brauchst dafür allerdings die Info, wie viel die Umsetzung der geförderten Maßnahme kosten wird. Du benötigst also einen Kostenvoranschlag.
Einen Antrag für die Förderung von Einzelmaßnahmen können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen stellen. Der Zuschuss zur Energieberatung ist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gedacht. Mietende und pachtende Personen sowie Nießbrauchsberechtigte können einen Zuschuss beantragen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin vorlegen.
Grundsätzlich kannst du mehrere BAFA-Anträge stellen, solange die jeweils geltenden Förderhöchstgrenzen eingehalten werden. Wie hoch die förderfähigen Ausgaben sind, hängt unter anderem von der Maßnahme, der Zahl der Wohneinheiten und davon ab, ob ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.