FAQ der LBS Hessen-Thüringen zu deiner Kritik oder Anregung

An wen kannst du dich wenden?

Der erste Ansprechpartner für deine Beschwerde sollte dein persönlicher Berater vor Ort sein. In einem Gespräch lässt sich vieles unkompliziert klären.

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, dich telefonisch oder per E-Mail an unser Service Center zu wenden. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen dein Anliegen auf und kümmern sich um alles Weitere.

Schriftliche Beschwerden richte bitte an:

LBS Hessen-Thüringen
HC-471000 Beschwerdestelle
60297 Frankfurt am Main

Welche Informationen benötigen wir?

Bitte teile uns folgende Daten mit:

Was passiert mit deiner Beschwerde?

Sobald uns deine Beschwerde erreicht hat, erhältst du eine Eingangsbestätigung. Parallel dazu hat bereits die Prüfung deiner Beschwerde begonnen. Je nach Beschwerdegrund kann es sein, dass wir etwas Zeit benötigen, um dein Anliegen zu klären. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass wir deine Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen abschließend bearbeitet haben, dann erhältst du ein Antwortschreiben.

Sollte dein Anliegen direkt gelöst werden können, verzichten wir auf eine Eingangsbestätigung und du erhältst nur das Antwortschreiben.

Sollte die Bearbeitung länger als zehn Tage dauern, werden wir dich über den Bearbeitungsstand mit Zwischenbescheiden auf dem Laufenden halten.

Weitere Möglichkeiten zur Beschwerde

Schlichtungsstelle

Beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet, der sich auch die LBS Hessen-Thüringen angeschlossen hat. Dort kannst du ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einleiten lassen:

Verbraucherschlichtungsstelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de 

Reiche eine Beschwerde unter Schilderung des Sachverhalts ein und füge gegebenenfalls Unterlagen bei, die zum Verständnis deines Falls beitragen.

Die Verbraucherschlichtungsstelle des VÖB holt eine Stellungnahme der LBS ein. Wird deiner Beschwerde nicht abgeholfen, erarbeitet der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag. Dir und der LBS steht es frei, den Schlichtungsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Bei Nichtannahme hat der Schlichtungsvorschlag weder für dich noch für die LBS bindende Wirkung.

Das Schlichtungsverfahren ist für dich kostenfrei. Deine eigenen Auslagen werden nicht erstattet. Weitere Informationen findest du in der Verfahrensordnung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands VÖB .

BaFin

Zuständige Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

und

Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission hat eine Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform kannst du als Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die Beschwerde zu einem Online-Bausparvertrag kann daher auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr  ) eingereicht werden.

Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Es steht allen potentiell Beteiligten offen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens, verbundene Unternehmen, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer entstanden sind.

Als Geschäftsbereich der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (nachfolgend Helaba) unterstützt die LBS Hessen-Thüringen das Ziel des LkSG. Falls du eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten möchtest, kannst du dafür unseren Online-Beschwerde-Kontaktbogen nutzen. Sämtliche von dir gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Alternativ hast du die Möglichkeit über eine anwaltliche Ombudsperson einen Hinweis zu geben. Die Helaba hat dafür einen entsprechenden Bereich „Meldung zum LkSG“ auf ihrer Internetseite Meldung zum LkSG auf Helaba.com  eingerichtet. In diesem Bereich ist eine Kontaktmöglichkeit hinterlegt, mittels derer du die Hinweise zu deiner Beschwerde an eine anwaltliche Ombudsperson geben kannst. Du als Hinweisgeber entscheidest über den Weg der Hinweisgabe und kannst ohne Preisgabe deiner Identität mit den Ombudsleuten kommunizieren. Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang deiner Beschwerde entnehme bitte der Verfahrensordnung auf Helaba.com (PDF)  .