Kontakt

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Du hast eine Frage zu Deinem Bausparvertrag oder zu Deinem Jahreskontoauszug? Schau gerne in den häufig gestellten Fragen, ob Deine dabei ist.

Wenn Du nicht das Gesuchte findest, wende Dich bitte an unser ServiceCenter oder Deine Beraterin und Deinen Berater vor Ort.

Allgemein

Den "Weg" zu Deinem zuständigen FinanzCenter findest Du über den Kontakt-Button oben im Menü.

Du kannst einen Bausparvertrag online direkt im Anschluss an eine Beispielberechnung z. B. im Bausparrechner beantragen oder dich an Deinen zuständigen Ansprechpartner (siehe Kontakt-Button oben im Menü) wenden.

Die Kontoverbindung lautet:
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, BLZ 500 500 00, Konto-Nr.: 601 005
Für Überweisungen im SEPA-Format verwende bitte:
IBAN: DE65500500000000601005 (22 Stellen elektronisch) bzw.
DE65 5005 0000 0000 6010 05 (auf Papier)
BIC: HELADEFFXXX (11-stellig).
Deine Bausparvertragsnummer (BSV) gibst du bitte im Verwendungszweck an.
Bei der Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen ist statt des früheren Textschlüssels "54" im Zahlungsauftrag deines Arbeitgebers der vierstellige Alpha-Code "CBFF" zu verwenden.

Der Institutsschlüssel lautet 1000365.

Die Postadresse für die LBS Hessen-Thüringen lautet:
Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, 60297 Frankfurt am Main

Über den Button "Kontakt" oben im Menü erhältst du alle Kontaktdaten.

Viele Formulare, Bescheinigungen, Anträge oder Zweitschriften der LBS findest du unter dem Menüpunkt Service/ Service-Center oder Du meldest dich bei unseren Mitarbeitern im Service-Center.

Sprich hierzu gerne unser ServiceCenter an. Die Kontaktdaten findest du unter dem "Kontakt"-Button oben im Menü.

Die Zeitschrift „Das Haus“ kannst Du bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter bestellen. Hier erfährst du auch weitere Informationen rund um das Abo.

Die Zeitschrift DAS HAUS kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Verzichtet der Bausparer auf den weiteren Bezug der Zeitschrift, wird die Lieferung mit ca. 1-2 Monaten Versatz eingestellt. Der auf den gekündigten Zeitraum entfallende Kostenbeitrag wird erstattet. Schick uns dazu bitte ein formloses Schreiben mit der Angabe Deiner Bausparvertragsnummer zu - gerne auch per E-Mail an das Service Center. Der Bezug endet zudem automatisch, wenn kein Bausparvertrag mehr besteht.

Zur genaueren Finanzierung, die sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen richtet und sehr komplex ist, geben Ihnen die Mitarbeiter Ihrer LBS vor Ort oder in der Sparkasse in einem umfassenden Beratungsgespräch gerne ausführliche Informationen.


Bausparvertrag

Auskunft über Einzahlungen auf deinen Bausparvertrag erhältst du im ServiceCenter oder nutze unser Angebot der Online-Vertragsauskunft .

Nutze dazu bitte unter "Service-Center" das Formular zur Adressänderung.

Kontoverbindungen können nur schriftlich geändert werden. Nutze dazu das Formular „Einzugsauftrag“ in unserem Formularbereich oder fordere dieses Formular in unserem ServiceCenter an.

Nutze zur Änderung des Dauereinzugs das Formular „Einzugsauftrag“ in unserem Formularbereich oder fordere das Formular in unserem ServiceCenter an.

Auskunft über deine monatliche Sparrate auf deinen Bausparvertrag erhältst Du über unser ServiceCenter. Die Kontaktdaten findest du unter dem Button "Kontakt" oben im Menü.

Auskünfte erhältst du über unser ServiceCenter oder in den FinanzCentern vor Ort. Die Kolleginnen und Kollegen ermitteln gemeinsam mit dir den günstigsten Freistellungsbetrag.
Deinen bisherigen Freistellungsauftrag kannst du durch einen neuen ersetzen. Schicke uns dazu einfach ein ausgefülltes Formular zu, das du online findest oder bei unseren Mitarbeitern im ServiceCenter bestellen können.

Dein Guthabenszins und auch Dein Sollzins richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Deines Bausparvertrages.

Die Laufzeit beträgt bei allen Tarifen, außer Tarif Vario 3, R, R1 und Classic B mindestens 18 Monate. Die Mindestsparzeit bei Tarif Vario R und Vario 3 umfasst 48 Monate, beim Tarif Vario R1 beträgt sie 80 Monate und beim Tarif Classic B 84 Monate.

Sonderzahlungen sind jederzeit ohne Rücksprache mit der LBS möglich.

Hier empfehlen wir ein Gespräch mit einem Berater in Deinem FinanzCenter vor Ort oder in der Sparkasse, da die Kündigung oft nicht der einzige Weg ist, um das benötigte Geld zu erhalten. Des weiteren kannst du somit den Verlust der Fördermittel bzw. einen eventuellen Abschlag umgehen.
Bei einer Sofortauszahlung wird i. d. R. ein Abschlag berechnet. Wir verzichten auf einen Zinsausgleich bei Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Auch hier ist eine Beratung durch die Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort oder in der Sparkasse empfehlenswert.

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung führt häufig zu einer Teilung oder Umschreibung eines Bausparvertrages. Die Möglichkeiten der weiteren Vertragsführung, sowie die prämienrechtlichen Auswirkungen klärst Du am besten direkt in deinem FinanzCenter vor Ort oder in deiner Sparkasse.


Kredit

Wenn Du einen Kredit von der LBS benötigst, bevor Dein Bausparvertrag zugeteilt wird, ist dies möglich. Man spricht hierbei von einem Vorfinanzierungskredit (Mindestansparung noch nicht erfüllt) bzw. einem Zwischenfinanzierungskredit (Mindestansparung erfüllt). Kläre Genaueres bitte im FinanzCenter vor Ort.

Ein Bausparvertrag ohne das notwendige Guthaben kann in Höhe der Bausparsumme vorfinanziert werden. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungskredites wird der vorfinanzierte Bausparvertrag durch regelmäßige Sparleistungen angespart.
Der Vorfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst.
Bis dahin wird der Vorfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend genießt du die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens.
Im FinanzCenter oder in der Sparkasse vor Ort informieren wir dich gerne in einem Beratungsgespräch über genaue Details, um den Vorfinanzierungskredit auf deine persönlichen Bedürfnisse exakt abzustimmen.

Dein Bausparvertrag hat bereits das Mindestguthaben erreicht und steht kurz vor der Zuteilung. Wenn du jetzt schon Geld brauchst, kannst du deinen Vertrag maximal in Höhe der Bausparsumme „zwischenfinanzieren“.
Ein Zwischenfinanzierungskredit dient also zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird zum Zuteilungstermin durch die Bausparsumme automatisch abgelöst.
Bis dahin wird der Zwischenfinanzierungskredit zu marktüblichen Konditionen verzinst. Anschließend kannst du die Vorteile des LBS-Bauspardarlehens genießen.
in unseren FinanzCentern oder in der Sparkasse vor Ort informieren wir dich gerne über genauere Details, um den Zwischenfinanzierungskredit in einem persönlichen Beratungsgespräch auf deine Bedürfnisse abzustimmen.


Jahreskontoauszug - Allgemein

Du solltest pro Konto, das im letzten Jahr (auch nur zeitweise) aktiv gewesen ist, einen Auszug erhalten.
Beispiel:
Dein Bausparvertrag wurde letztes Jahr zugeteilt. Dabei wurde das Guthaben ausgezahlt, das Sparkonto ist erloschen. Die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben wurde als Bauspardarlehen an Dich ausgezahlt. In diesem Fall erhältst Du also zwei Auszüge, einen für das Sparkonto und einen für das Darlehenskonto.
Außerdem erhältst Du einen WoP-Antrag (Wohnungsbauprämie).
Wenn Du der Meinung bist, dass Unterlagen fehlen, sprich bitte mit Deiner Beraterin oder Deinem Berater vor Ort . Sie werden diese Unterlagen ggf. für Dich anfordern.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen von Deinem Arbeitgeber direkt an die LBS. Auf die im Vorjahr geleisteten VL-Zahlungen erhältst Du die Arbeitnehmersparzulage mit 9 % auf die eingezahlte Summe. Die Höhe der Förderung beträgt als Höchstsatz 43,00 €, wenn Dein Arbeitgeber jährlich 470 € überweist.
Die Arbeitnehmersparzulage ist in Deiner Steuererklärung zu beantragen.
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei Alleinstehenden bei 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, bei Verheirateten beträgt die Grenze 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Für begünstigte Aufwendungen kannst Du im Rahmen von Höchstgrenzen (700 / 1.400 € pro Jahr bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 35.000 / 70.000 € (Alleinstehende/ Verheiratete)) 10% Wohnungsbauprämie für im Vorjahr eingezahlte Beträge beantragen.
Zu den begünstigten Aufwendungen zählen von Dir erbrachte Sparleistungen, für das Vorjahr gutgeschriebene Zinsen sowie Einzahlungen, die mit der Abschlussgebühr verrechnet werden.

WoP ist die Kurzform von Wohnungsbauprämie, eine staatliche Förderung. Das Erhalten der WoP ist von Deinem zu versteuerndem Einkommen abhängig. Bei Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 35.000 €, bei verheirateten Lebenspartnern liegt diese Summe bei 70.000 €.
Der Prämiensatz beträgt 10% (für im Vorjahr eingezahlte Beträge). Die begünstigten Höchstbeiträge sind 700 € Alleinstehende/ 1.400 € Verheiratete (mind. jedoch 50 €).
Du kannst die WoP nur einmal pro Jahr beantragen, jedoch rückwirkend auf zwei Jahre. Die Höhe Deiner eigenen Einzahlungen im laufenden Jahr, die mit 10% gefördert werden, erfährst Du bei uns im ServiceCenter .
Die Wohnungsbauprämie wird mit dem WoP-Antrag beantragt, der Deinem Jahreskontoauszug beiliegt. Sollte dieser Vordruck fehlen, kannst Du online, bei Deinem FinanzCenter, dem ServiceCenter oder Deiner Sparkasse eine Zweitschrift anfordern.

Die Belastung eines Kontoführungsentgelts richtet sich nach dem Tarif. Bei Verträgen in den Tarifen Vario E, E1, U, U1, R und R1 sowie Classic S (vor 01.09.2007 abgeschlossen), S1, N1, F1, L, L1 und Young wird kein Kontoführungsentgelt belastet, bei Verträgen in anderen Tarifen wird ein Kontoführungsentgelt belastet.

Für alle Konten, die im letzten Jahr aktiv waren, wird ein Auszug erstellt. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto z. B. nur am Jahresanfang oder das ganze Jahr über bestand.

Bei der LBS Hessen-Thüringen werden alle Konten, die zu ein und demselben Bausparvertrag gehören, unter der Nummer dieses Bausparvertrages geführt. So kann es sein, dass zum Beispiel Dein Darlehenskonto die selbe Kontonummer hat wie Dein (zugeteiltes) Sparkonto. Auf jedem Auszug ist daher die Kontoart zur besseren Unterscheidung links unter der Adresse angegeben.

Wenn Du zusätzliche unterjährige Auszüge benötigst, kannst Du diese anfordern.
Alternativ empfehlen wir Dir, Dich für die Online-Vertragsauskunft freischalten zu lassen, wo Du tagesaktuell alle Informationen rund um Deinen Vertrag sehen kannst.

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden nicht von der LBS eingezogen, sondern von Deinem Arbeitgeber an die LBS überwiesen. Wir haben sämtliche Zahlungseingänge bis zum 31.12. berücksichtigt. Solltest Du dennoch VL-Zahlungen vermissen, empfehlen wir Dir, Dich an Deinen Arbeitgeber unter Angabe der Kontonummer Deines Bausparvertrages zu wenden.

Die Zuteilung eines Bausparvertrages ist von mehreren Faktoren abhängig: Die tarifliche Mindestansparung (40 %, 45 % oder 50 %) der vertraglich festgelegten Mindestwartezeit sowie der Bewertungszahl (Zeit-Mal-Geld-System).
Wenn Du die Zuteilung zu einem bestimmten Termin benötigst, empfehlen wir Dir, mit einer Beraterin oder einem Berater vor Ort einen Termin zu vereinbaren, um so die für Dich optimale Lösung zu finden.

Die Restlaufzeitzeit Ihres Bauspardarlehens hängt von den monatlichen Einzahlungen ab, die Du darauf leistest. Zahlst Du nur den Mindest-Zins- und Tilgungsbeitrag, dauert es länger, als wenn Du einen höheren Betrag zahlst.
Bei konkreten Berechnungen helfen Dir unsere Beraterinnen und Berater vor Ort gerne weiter. Sie können mit Hilfe von Modellrechnungen einen Tilgungsplan für Dein Bauspardarlehen erstellen, bei dem Deine Wunschrate oder Sonderzahlungen mit einfließen. Außerdem sind sie Dir gerne beim Ausfüllen ggf. notwendiger Formulare behilflich.
Im Gegensatz zu den oben genannten Bauspardarlehen werden Vorfinanzierungskredite oder Zwischenfinanzierungskredite nicht in Raten getilgt, sondern bei Zuteilung des zugrundeliegenden Bausparvertrages abgelöst. Maßgeblich hierbei ist also der Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrags. Wann diese erfolgt, erfährst Du unverbindlich bei Deiner Beraterin oder Deinem Berater vor Ort.

Der Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich aus der Bausparsumme des zugeteilten Vertrages und der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsrate.
Beispiel:
Du hast einen Bausparvertrag in Höhe von 10.000 € im Tarif Classic S abgeschlossen. Dieser Vertrag wird zugeteilt und Du nimmst das Darlehen in Anspruch.
Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich nun wie folgt:
Bausparsumme 10.000 € x 6 Promille (Zins- und Tilgungsbeitrag für den Tarif Classic S) ergibt 60 € pro Monat. Die Bauspardarlehenshöhe hat also keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rate.
Die vertraglich festgelegte Zins- und Tilgungsrate ist übrigens eine Mindestrate, das heißt, Du kannst auch höhere Monatsraten einzahlen oder Sonderzahlungen leisten.

Die Mindestansparung für die Zuteilung ist fast oder ganz erreicht; möglicherweise muss die "Bewertungszahl" (BWZ) noch steigen, damit der Vertrag tatsächlich in die Zuteilung kommt.

Hierbei handelt es sich um die Kombination der staatlichen Förderungen " Arbeitnehmersparzulage " und " Wohnungsbauprämie ".

Die Wohnungsbauprämie ist frühestens ein Jahr nach Beantragung im Auszug ausgewiesen. Zum Beispiel für 2022 im Auszug 2023, dieser kommt Anfang 2024. Eine Gutschrift erfolgt erst nach Ablauf der Bindefrist*.
Grundsätzlich wird der WoP-Anspruch im rechten grau unterlegten Bereich ausgewiesen.
Bei abgetreten Verträgen, zur Tilgung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens, werden die Wohnungsbauprämien direkt gebucht anstatt festgesetzt, da durch das Darlehen bereits die Wohnwirtschaftlichkeit nachgewiesen ist.
*Ab 2009 gilt für den Abruf der WoP die „ewige Zweckbindung“. Diese erfordert immer einen wohnwirtschaftlichen Nachweis für die Auszahlung der WoP. Bausparverträge die vor 2009 angelegt wurden, fallen auch unter die „ewige Zweckbindung“, wenn erst in 2009 der erste volle Regelsparbeitrag (inkl. Abschlussgebühr) eingezahlt wurde.

Bei Bausparverträgen mit Bonus wird dieser inkl. der Entwicklung im Vorjahr im grau unterlegten Bereich auf der rechten Seite des Jakos ausgewiesen. Achtung: Der Bonus wird auf einem separaten Konto geführt und erst bei Auszahlung dem Guthaben zugebucht. Ob der Bonus dem Zinseszinseffekt unterliegt, ist abhängig vom Tarif.

Bereithaltungszinsen fallen erst an, wenn der Darlehensanspruch länger als 6 Monate besteht. Du wirst vor Ende der kostenfreien Verfügbarkeit des Darlehensanspruches schriftlich über die Kosten informiert, solltest Du das Darlehen weiter auf Abruf belassen.
Um in diesem Zusammenhang Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit seiner Beraterin oder seinem Berater vor Ort in Verbindung zu setzen.

Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt eine elektronische vL-Meldung an das Finanzamt. Hierfür musst Du uns einmalig beauftragen . Als Nachweis der Meldung erhältst Du nach dem 28.02. eine "Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung".

Die Buchung des Betrages erfolgte wahrscheinlich im neuen Jahr, der Jahreskontoauszug zeigt allerdings nur Buchungen im alten Jahr.
Gültigkeit für WoP und Riester-Zulage:
Bei Einreichung eines Beleges für die Überweisung im alten Jahr erfolgt eine Änderung der Gültigkeit des Betrages ins alte Jahr („Abflussprinzip“).
Gültigkeit für "Bonus":
Für den Bonus werden alle Einzahlungen für das Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie bei uns gutgeschrieben wurden („Zuflussprinzip“).

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine "Einzahlungsbegrenzung" bei Hochzinstarifen (Verzinsung > 2 %, sowie Bonustarife mit Ausnahme der Young-Tarife). Du kannst 1.200 EUR pro Konto einzahlen, bei höherer Regelbesparung entsprechend mehr. Der Betrag ist auch in einer Summe am Jahresbeginn einzahlbar, danach ist für dieses Jahr das Konto für weitere Einzahlungen gesperrt.


Jahreskontoauszug - Riester

Die Zulage wird durch die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)" bewilligt und an uns überwiesen. Auskünfte rund um das Thema der Zulagenbeantragung gibt die Zulagenstelle der LBS unter der Rufnummer Tel. 0361/217-6996.

Dies kann eine Vielzahl von Gründen haben. Bitte wende Dich zur Klärung Deiner Fragen an die Zulagenstelle der LBS unter 0361/217-6996.

Anbieternummer: 0811118033
Zertifizierungsnummer (unterschiedlich nach Tarifgeneration):

  • Tarif FR (2008): 04431
  • Tarife FR (2010) und SR (2010): 04870
  • Tarif FR (2012): 04870
  • Tarife FR (2014) und R (2015): 05905
  • Tarife MR, LR, XLR: 00636

Jahreskontoauszug - Abgeltungssteuer

Freistellungsaufträge, die erst im Folgejahr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückzufordern.

Hier muss geprüft werden, wann der Freistellungsauftrag eingegangen ist und ob dieser noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde ein Freistellungsauftrag rechtzeitig gestellt, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wende dich hierzu bitte an unser ServiceCenter.

Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Du hast einen Bonustarif:
    Der Bonus wird zwar auf einem Unterkonto zum Bausparvertrag geführt, wird aber jährlich versteuert, so dass die Steuerlast bei Auszahlung überschaubar bleibt. Der Bonus muss natürlich auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden, ist jedoch im Jako nur im grau unterlegten Bereich zu finden.
  • Du hattest eine unterjährige Auszahlung eines zweiten Vertrages:
    Wurde im Steuerjahr ein Vertrag an Dich ausgezahlt, sind für diesen auch noch Zinsen u. ggf. Bonus angefallen, welche auf der Steuerbescheinigung mit ausgewiesen werden müssen.

Eine NV-Bescheinigung kann immer nur für das laufende Jahr berücksichtigt werden und muss zwingend bis zum 31.12. des freizustellenden Jahres eingereicht werden.

Hier muss geprüft werden, wann die NV-Bescheinigung eingegangen ist und ob sie noch im alten Jahr bearbeitet wurde. Wurde eine NV-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht, aber im System nicht berücksichtigt, ist eine nachträgliche Korrektur bis zum Ende der Widerrufsfrist zum Jako möglich. Wende Dich hierzu bitte an unser ServiceCenter.


Bausparförderung

Von hieraus gelangen Sie direkt zu unserem Webangebot zum Thema Wohnungsbauprämie.

Alle wichtigen Informationen sind hier zu der Wohnungsbauprämie aufgeführt.

Ausführliche Informationen zu den Vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie hier .


Europäischer Verhaltenskodex und Sicherungseinlage

Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten erlassen. Die LBS Hessen-Thüringen hat diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt.
Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen, die in einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind, zur Verfügung zu stellen.
Das „Europäische Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.

Sie möchten ein Baufinanzierungsdarlehen erhalten, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus, einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dazu sollten Sie wissen

  • was Bausparen ist,
  • wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,
  • welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,
  • mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,
  • wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,
  • und vieles mehr.
    Die im Text mit einem Pfeil (-->) gekennzeichneten Begriffe sind unter dem Kapitel "Fachbegriffe" näher erläutert. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder noch offene Fragen haben, stehen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um nach Zuteilung des Bausparvertrages ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu erlangen, das von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.
Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).
Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und – nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.
Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie z.B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder Umschuldungen verwendet werden.

Abschluss eines Bausparvertrages
Den Bausparvertrag können Sie über den Außendienst der Landesbausparkassen oder die Sparkassen abschließen. Da die für die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.
Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. So gibt es

  • Kunden, die konkrete Finanzierungsabsichten haben, z. B. Bau- und Kaufwillige,
  • Kunden, die kurzfristig finanzieren möchten wie z. B. Modernisierer, Entschulder oder zahlungskräftige Finanzierer,
  • Kunden, die sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen möchten,
  • Kunden, die zunächst rentierlich sparen und sich vorsorglich den Anspruch auf ein festverzinsliches Darlehen sichern wollen, z. B. Prämiensparer, VL-Sparer sowie
  • Kunden, die langfristig sparen wollen, z. B. Kindergeldanlage, Geschenkbausparen.
    Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Kundenziele bieten wir verschiedene Tarife an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie wählen können.
    Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen beraten Sie gerne.

Die Besparung des Bausparvertrages
Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Sparpflicht besteht – trotz Einbindung in die kollektive Solidargemeinschaft der Bausparer – nicht.
Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag stellt keine „Pflicht“-Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in angemessener Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen.
Darüber hinaus sind auch Sonderzahlungen, d.h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen ausgeschlossen ist.
Während der Besparung Ihres Bausparvertrages wird Ihr angesammeltes Guthaben verzinst.

Die Zuteilung des Bausparvertrages
Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme aus den Mitteln der Zuteilungsmasse. Da die für die Zuteilung erforderlichen Mittel grundsätzlich nicht ausreichen, um sofort alle Finanzierungswünsche aller Bausparer zu befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen definiert, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel gewährleisten. Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind, dass

  • die Mindestbausparzeit (je nach Tarif 18 bis 80 Monate seit Vertragsbeginn) eingehalten,
  • die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme) sowie
  • eine ausreichende Bewertungszahl erreicht wurde.
    Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der Bewertungszahl misst die Bausparkasse den „Sparverdienst“ des einzelnen Bausparers. Dabei gilt:
    Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und – bezogen auf die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv zur Verfügung gestellt hat.
    Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen erzielt werden.
    Sie beeinflussen also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung.

Das Bauspardarlehen
Ist der Bausparvertrag zugeteilt, halten wir die Bausparsumme zur Auszahlung bereit, wenn Sie die Zuteilung innerhalb von 20 Tagen nach Zuteilungstermin angenommen haben. Sie können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung verfügen.

Bonitäts- und Beleihungsprüfung
Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigen wir bestimmte Angaben und Nachweise:

  • zu Ihrem Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,
  • zum Verwendungszweck,
  • zum Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,
  • zu Sicherheiten, die Sie uns für das Bauspardarlehen anbieten.
    Im übrigen holen wir zum Zwecke der Bonitätsprüfung ggf. Informationen von Kreditauskunfteien wie der ––> SCHUFA oder anderen Banken ein.

Sicherstellung
Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise nachrangig eingetragen wird. Wir lassen also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit. Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an uns abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der LBS bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig, z.B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft gesichert werden.
Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € können wir auf eine dingliche Sicherstellung verzichten, wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belasten noch zu veräußern (sog. Verpflichtungserklärung).
Bis zu einem Betrag von 10.000 € können wir das Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten (sog. Blankodarlehen) bei guter Bonität bewilligen.

Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen

  1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,
  2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
  3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z.B. bei einem Mieterdarlehen,
  4. der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z.B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift,
  5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden,
  6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,
  7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
  8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,
  9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,
  10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen worden sind.
    Ebenfalls als wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck zählt die Mietmodernisierung.

Wird das Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt, haben Sie zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens einen Zins- und Tilgungsbeitrag zu entrichten. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8‰ der Bausparsumme und ist monatlich zu entrichten. Die fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen gleich bleibenden Zinssatz Sie bis zur vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zu zahlen haben.

Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben den Zinsen weitere Kosten anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben.

  • Kosten, die die LBS berechnet:
    Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das ––> Agio sowie ggf. Bereitstellungszinsen.
  • Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:
    Dazu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, Schätz-und Sachverständigenkosten, Kosten für die zur Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften).

Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:
Die Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und das zu versteuernde Jahreseinkommen 35.000 € bei Ledigen und 70.000 € bei Ehegatten nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der jährlichen begünstigten Aufwendungen (z.B. Sparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen im Kalenderjahr:

  • bei Alleinstehenden höchstens 700 € und
  • bei Verheirateten höchstens 1.400 €.
    Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages. Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für die gewährten Prämien, z.B. wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird, wie z.B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung. Nach Ablauf der Frist können Sie das Bausparguthaben ungebunden verwenden.

Die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer z.B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % der vermögenswirksamen Leistungen bei Alleinstehenden (begünstigter Höchstbetrag 470 € jährlich). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt.
Ebenso wie bei der Wohnungsbauprämie gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich.

Mancher Bausparer hat den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die Landesbausparkassen als auch durch die Sparkassen können zur Überbrückung der Wartezeit Kredite gewährt werden.
Man unterscheidet dabei "Zwischenfinanzierungskredite“ und „Vorfinanzierungskredite“.

Zwischenfinanzierungskredite
Der Zwischenfinanzierungskredit dient dem Bausparer, der bereits das tarifliche Mindestguthaben angespart hat, zur Überbrückung der zumeist noch kurzen Sparzeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.
Ein Zwischenfinanzierungskredit kann bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Während der Laufzeit des Zwischenfinanzierungskredites zahlt der Bausparer lediglich Zinsen. Da das Mindestsparguthaben bereits vorhanden ist, müssen Sie in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen für den Bausparvertrag erbringen.
Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenfinanzierungskredit durch die Bausparsumme, d.h. das Bausparguthaben nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Anschließend muss nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen getilgt werden.

Vorfinanzierungskredite
Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann zur Überbrückung der Sparzeit bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, ein sog. Vorfinanzierungskredit, zur Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenfinanzierungskredit kann auch der Vorfinanzierungskredit bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Er ist jedoch nicht nur zu verzinsen; gleichzeitig ist der Bausparvertrag anzusparen. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme abgelöst. Anschließend muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.

Verwendung und Sicherstellung
Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite können jedoch gegen „Verpflichtungserklärung“ nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € und in besonderen Ausnahmefällen bei guter Bonität ohne Sicherheiten („blanko“) nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt werden.

Die Finanzierung aus einer Hand – FaeH – mit den Sparkassen
Die LBS Hessen-Thüringen und die Sparkassen in Hessen und Thüringen praktizieren seit 1975 bzw. 1992 die „Finanzierung aus einer Hand“ (FaeH). Diese Form der Finanzierung wurde stetig weiterentwickelt und ist zu einem Markenzeichen für die Servicebereitschaft und Verbundzusammenarbeit in der Sparkassenorganisation herangewachsen, da sie Ihnen, als Kunden, Zeit und Geld erspart.
Ihre örtliche und damit kundennähere Sparkasse wickelt bei der Finanzierung aus einer Hand das LBS-Bauspardarlehen oder den LBS-Kredit federführend ab. Insbesondere dann, wenn die Sparkasse über freie Grundschuldteile verfügt oder die Darlehens- bzw. Kreditvergabe ohne Sicherheiten (blanko) oder gegen Verpflichtungserklärung erfolgen kann, kommt der Servicevorteil für Sie in besonderem Maße zum Tragen.

Wie funktioniert FaeH?
Der Kreditantrag für das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit wird, ggf. zusammen mit dem Antrag für einen Sparkassenkredit, bei Ihrer örtlichen Sparkasse gestellt.
Die Unterlagen zur Kreditsicherung und zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sind nur einmal bei Ihrer Sparkasse zur Prüfung einzureichen; in vielen Fällen liegen diese Unterlagen aus früheren Kreditbewilligungen dort sogar schon vor.
Die Sparkasse bewilligt nach der Prüfung der Kreditanträge das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit im Namen und für Rechnung der LBS und ruft für Sie danach die Kreditmittel unmittelbar bei der LBS ab.
Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu bestellenden Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.

Das Finanzierungsmodell "F plus"
Eine besondere Variante der Finanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Vorfinanzierung in Form des sogenannten Finanzierungsmodells "F plus". Dabei gewährt die LBS oder die mit der LBS kooperierende Sparkasse einen tilgungsfreien Kredit, der durch eine – bei Sparkassenvorfinanzierungen häufig – erstrangige Grundschuld gesichert wird. Zur Tilgung dieses Vorfinanzierungskredites wird ein Bausparvertrag in Höhe der Kreditsumme abgeschlossen. Bereits bei Antragstellung vereinbaren Sie mit der LBS bzw. der Sparkasse, dass die Ablösung des Vorfinanzierungskredites in mehreren Schritten erfolgen soll. Zu den festgelegten Verrechungsterminen (in der Regel am Ende der Sollzinsbindung; je nach gewählter Modellvariante: "F plus 5", "F plus 8", "F plus 10", "F plus Spk"), wird eine Teilbausparsumme von der ursprünglichen Bausparsumme abgespalten und zur Zuteilung gebracht.
Um diese zugeteilte Teil-Bausparsumme reduziert sich somit auch die Summe des Vorfinanzierungskredites. Über die verbleibende Bausparsumme wird ein Rest-Bausparvertrag eingerichtet, der weiterhin bespart werden muss.

Die Höhe der einzelnen Bausparsummen ergibt sich bei "F plus" somit erst bei Abspaltung und ist nicht bereits bei Vertragsbeginn festgelegt. Das Finanzierungsmodell "F plus" bietet den Vorteil größter Flexibilität bei größter Zinssicherheit:
Sind bei der üblichen Hypothekenfinanzierung vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen, können im Rahmen des "F plus"-Modells durch entsprechendes Sparverhalten die Laufzeit und damit die Gesamtkosten des Kredites deutlich vermindert werden: Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zu 50 % der jeweiligen Bausparsumme grundsätzlich möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die beim "F plus"-Modell auf den Bausparvertrag erbracht werden, nach dem Wohnungsbauprämiegesetz und dem Vermögensbildungsgesetz prämien- bzw. zulagebegünstigt sind.
Schließlich gewährt das "F plus"-Modell ein Höchstmaß an Zins- und Belastungsstabilität, da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung schrittweise ein immer größer werdender Teil des Vorfinanzierungskredites durch das zinsgünstige, dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen abgelöst wird.

ABB
„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.

Agio
Das Agio wird bei Auszahlung oder der ersten Teilauszahlung des Darlehens berechnet. Es handelt sich um ein Aufgeld mit Zinscharakter, das dem Bauspardarlehen zugeschlagen und mit ihm zu verzinsen und zu tilgen ist. Der Bausparer muss also z.B. bei einem Agio von 1 Prozent später ein Darlehen i.H.v. 101 Prozent des ihm ausgezahlten Darlehensbetrages tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt eine anteilige Erstattung des Agios.

Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.
**
Bereitstellungszinsen bei Bauspardarlehen (Zinsausgleich) sowie Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten**
Für die Bereithaltung noch nicht ausgezahlter Kreditmittel (Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite) berechnet die LBS ab einem vereinbarten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen.

Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Sollzinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Sollzinssatz nebst den anfallenden Kreditkosten wie z.B. das ––> Agio.

Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist bzw. Sollzinsfestschreibungszeit
Gebundener Sollzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Sollzinsbindungsfrist oder auch Sollzinsfestschreibungszeit. Bei Bauspardarlehen wird der Zins für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Grundschuld
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.

Sollzins
Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet.

SCHUFA
„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen.

Schlichtungsstelle
Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie anschließend die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zum Zwecke der Durchführung dieses Verfahrens haben die Landesbausparkassen eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist. Die Verfahrensordnung erhalten Sie auf Aufforderung bei dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin oder unter LBS.de

Vertraulichkeit
Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen weitergegeben werden.

Vorfälligkeitsentgelt
Das Vorfälligkeitsentgelt fällt nur bei Krediten, die im außerkollektiven Geschäft zur Verfügung gestellt werden (wie Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, s.o.) an. Bei dem Vorfälligkeitsentgelt handelt es sich um eine Entschädigung, die für die Vorverlegung des Rückführungszeitpunktes zu zahlen ist. Durch die Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes wird der wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen, der einem Kreditinstitut durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der vereinbarten ––> Sollzinsbindungsfrist (––> Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist) entsteht.

Die Bausparkasse ist als Mitglied des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist sichergestellt, dass Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.


Online-Vertragsauskunft

Ihre Zugangsberechtigung können Sie mit dem Online-Formular bei uns anfordern. Selbstverständlich können Sie Ihre Zugangsdaten auch telefonisch beantragen. Ihre Zugangsberechtigung erhalten Sie dann per Post. Diese besteht aus zwei Teilen: der Online-ID (Online-Identifikation) und der PIN (Persönliche Identifikations-Nummer). Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie beide Teile der Zugangsberechtigung getrennt voneinander an Ihre bei uns gespeicherte Anschrift zugesandt.
Wir möchten Sie bitten, sich einige Tage zu gedulden, bis Sie die LBS Online-Vertragsauskunft benutzen können. Dieser leider etwas komplizierte Weg dient Ihrer eigenen Sicherheit.

Die Zugangsberechtigung umfasst die LBS Online-Vertragsauskunft hinsichtlich aller aktuellen und künftigen Bausparverträge, die entweder auf den Namen des Antragstellers lauten oder bei denen der Antragsteller Mitvertragsinhaber ist. Letzteres umfasst auch Gemeinschaftsverträge.
Auf gesonderten Antrag kann auch jeder Vertragsinhaber jeweils eine eigene Zugangsberechtigung erhalten.

Kontenübersicht
Die Kontenübersicht ist eine Übersichtsseite Ihrer gesamten Bausparkonten. Aufgeführt sind Ihre persönlichen Bauspar- und Gemeinschaftsbausparverträge, die Sie mit Ihrem Ehepartner bzw. einer Personengemeinschaft führen. Gemeinschaftsverträge sind hinter der Vertrags-Nummer mit einem „G“ gekennzeichnet.
Die mit „X“ gekennzeichneten Konten sind bereits aus- bzw. zurückgezahlt. Sie erscheinen in der „Kontenübersicht“ noch bis zur endgültigen Schließung der Konten.
Beispiel:
Ihr Vertrag wird als Darlehensvertrag bei uns geführt. Sie sehen in der Übersicht die Daten für das dazugehörige Sparkonto, das bereits erloschen ist, sowie die Daten des Darlehenskontos. Wird das Darlehenskonto durch Tilgung geschlossen, wird der gesamte Vertrag nicht mehr angezeigt. Konten, bei denen noch angemahnte Zahlungen ausstehen, werden in der Kontenübersicht nicht dargestellt. Nach Eingang des Geldes bei der LBS sind sie über die LBS Online-Vertragsauskunft wieder für Sie einsehbar.
Wenn Sie sich detaillierte Informationen zu den Daten oder Umsätzen Ihrer Bausparkonten anschauen möchten, wählen Sie bitte den entsprechenden Vertrag aus und klicken anschließend auf „Kontodaten anzeigen“ oder „Kontoumsätze anzeigen“.

Detailansichten
Der Detailansicht Ihres Kontos können Sie Einzelheiten zu Ihrem jeweiligen Bauspar-, Darlehens- oder Kreditkonto entnehmen. Sofern Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bausparberater, der auf der Detail-Seite aufgeführt ist.

Kontoumsätze
Der Umsatzansicht Ihres Kontos können Sie alle Umsätze zu Ihrem ausgewählten Bauspar-, Darlehns- oder Kreditkonto entnehmen. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bausparberater, der unten auf der Umsatz-Seite aufgeführt ist.
Von der Seite „Kontoumsätze“ gelangen Sie über die „Kontoübersicht“ zu der entsprechenden „Konto-Detailansicht“ oder zu den „vorigen oder nachfolgenden Kontoumsätzen“ Ihrer weiteren Konten. Klicken Sie den entsprechenden Button.

Nach der Anmeldung können Sie links oben den Menüpunkt "PIN Änderung" auswählen. Auf der Folgeseite geben Sei bitte zunächst Ihre bisherige (noch aktive) PIN ein.
Im nächsten Feld können Sie sich eine neue PIN vergeben: erlaubte Zeichen zur Vergabe der PIN sind Kleinbuchstaben von a-z, Großbuchstaben von A-Z, Ziffern von 0-9 sowie die Sonderzeichen ä, ö, ü bzw. Ä, Ö, Ü und ß. Die PIN muss mindestens 5 und darf höchstens 10 Stellen lang sein.
Zur Kontrolle geben Sie bitte im Wiederholungsfeld die PIN von Hand erneut ein. (Bitte nicht per kopieren/einfügen, da Sie so eventuelle Fehleingaben mit kopieren!)

Sollten Sie versehentlich drei Mal die falsche PIN eingeben, wird sie automatisch gesperrt. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Ihr Konto vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit Hilfe des Online-Formulars. Die neue PIN wird Ihnen per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Online-ID vergessen haben, können Sie sich mit Hilfe des Online-Formulares Ihre ID per Post zuschicken lassen.
Beachten Sie bitte, daß Sie ein LBS-Mitarbeiter dabei nie nach Ihrer PIN fragen wird.

In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit dem Online-Formular. Die neue PIN wird Ihnen umgehend per Post zugestellt, Ihre alte wird selbstverständlich sofort gesperrt.

Bevor Sie unsere LBS Online-Vertragsauskunft zum ersten Mal nutzen, sollten Sie sich mit den folgenden Sicherheitsinformationen vertraut machen.

Die Verschlüsselung Ihrer Daten
Unsere LBS Online-Vertragsauskunft ist durch international anerkannte Verschlüsselungsverfahren gesichert. Dazu setzen wir verschiedene Sicherheits-Techniken ein.
Zur Verschlüsselung Ihrer Daten verwenden wir ein 128 Bit SSL (Secure Socket Layer) Verfahren, um Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
Um Ihnen dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, benötigen Sie einen modernen Browser wie den Microsoft Internet Explorer (ab Version 4.0) oder Netscape Navigator (ab Version 4.5), der in der Lage ist, diese sichere Verbindung aufzubauen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Zugang wird durch eine fünfstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) geschützt. Bewahren Sie PIN und Online-ID nie gemeinsam auf. Speichern Sie nie PIN und Online-ID auf Ihrem Rechner.
Verraten Sie diese PIN niemandem. LBS-Mitarbeiter werden Sie nicht nach der PIN fragen.
Während der gesamten Verbindung zur LBS Online-Vertragsauskunft wird in Ihrem Browser ein Sicherheitssymbol für eine verschlüsselte Datenübertragung angezeigt:
Im Netscape Navigator erscheint z. B. ein geschlossenes Vorhängeschloss unten links in der Statuszeile, im Microsoft Internet-Explorer wird eine gesicherte Übertragung durch ein Vorhängeschloss unten im Fenster angezeigt.
Falls während der Vertragsauskunft ein „geöffnetes Schloss“ bzw. „kein Schloss“ in der Statuszeile erscheint (browserabhängig), beenden Sie bitte sofort die Anwendung und setzen sich mit dem ServiceCenter in Verbindung.
Nicht alle Browser verwenden die gleichen Sicherheitssymbole. Lesen Sie bitte in der Dokumentation Ihres Browsers nach, welches Symbol eine gesicherte Übertragung signalisiert.

Das Sicherheitszertifikat der LBS
Das Sicherheitszertifikat der LBS garantiert Ihnen, dass die übertragenen Daten tatsächlich von der LBS kommen.
Damit sichergestellt ist, dass Sie mit der LBS kommunizieren, sollten Sie unbedingt das Zertifikat bei jeder Nutzung der LBS-Internet-Auskunft überprüfen.
Das Zertifikat erscheint, wenn Sie das entsprechende Sicherheitssymbol Ihres Browsers anklicken:
Wichtig ist, dass das angezeigte Zertifikat die LBS (bzw. die LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen) als Besitzer ausweist und das Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist.
Sollte Ihr Browser auf ein fehlerhaftes, unbekanntes oder abgelaufenes Zertifikat hinweisen, beenden Sie bitte sofort die Anwendung und überprüfen Sie, ob Sie über eine aktuelle Browserversion verfügen. Sollte dieses der Fall sein und der Fehler weiterhin auftreten, informieren Sie das ServiceCenter .

Sonstige Hinweise
Wir empfehlen auf Grund eventuell auftretender Sicherheitslücken, „ActiveX“ (falls vorhanden) in Ihrem Browser zu deaktivieren.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr verwendeter Browser keine Sicherheitsmängel aufweist. Informationen darüber erhalten Sie auf den Web-Pages der Browserhersteller, in den entsprechenden Newsgroups oder über Veröffentlichungen in der Fachpresse.
Um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, sollten Sie außerdem ausschließlich vertrauenswürdige Anbieter-Seiten aufrufen, sowie auf Ihrem PC nur lizenzierte Software in der Vollversion installieren.
Benutzen Sie Viren-Scanner, um sicherzustellen, dass Ihr Rechner frei von Viren ist. Entsprechende Programme sind im Fachhandel erhältlich. Kostenlose Programme können Sie sich auch im Internet herunterladen

Druckfunktion
Um die in der Online-Vertragsaukunft angebotene Druckfunktion nutzen zu können, muss in Ihrem Browser „Javascript“ aktiviert sein.

Browserversion
Die LBS Online-Vertragsauskunft ist optimiert für Microsoft Internet Explorer ab Vers. 5.0. In jedem Fall sollte Ihr Browser javascriptfähig sein. Es können nur Browser der neuen Generation verwendet werden, da die Sicherheitsmechanismen (z.B. die 128-Bit SSL-Verschlüsselung) in älteren Browsern noch nicht implementiert sind. In diesem Fall können Sie die Vertragsauskunft nicht ausführen. Daher empfehlen wir Ihnen, immer die neueste Browserversion einzusetzen.

Bildschirmauflösung
Die Anwendung ist für eine Bildschirmauflösung von 1024x768 Pixeln optimiert.

Netzwerkanbindung
Theoretisch kann mit jeder Übertragungsrate gearbeitet werden, wir empfehlen jedoch mindestens 28.8 kbps.

In das ursprüngliche Informationsangebot gelangen Sie, indem Sie das Fenster der Vertragsauskunft schließen.

Rufen Sie das ServiceCenter an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@lbs-ht.de .

Was ist, wenn beim Versuch, das „Online-Formular“ aufzurufen, das Online-Formular-Fenster nicht angezeigt wird?
Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert. Entnehmen Sie bitte Ihrer Browser-Hilfefunktion, wie Javascript wieder aktiviert werden kann. Im Explorer 5.0 geschieht das über den Menüpunkt „Extras“ „Internetoptionen“ „Sicherheit“ „Stufe anpassen“ „Scripting – Aktivieren“. Im Netscape Navigator (z.B. 4.7) erfolgt die Aktivierung von Javascript über den Menüpunkt „Bearbeiten“ „Optionen“ „Erweitert“ „Javascript aktivieren“.
**
Was ist, wenn beim Versuch, „Drucken“ aufzurufen, das Drucken-Fenster nicht angezeigt wird / nicht gedruckt wird?**
Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert.

Was ist, wenn beim Versuch, die Hilfe zur LBS Online-Vertragsauskunft aufzurufen, das Hilfe-Fenster nicht angezeigt wird?
Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option Javascript deaktiviert.

Leider geht es nicht ohne Fachchinesisch. Deswegen haben wir in unserem Lexikon die wichtigsten Fachbegriffe zusammengetragen und erläutert. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, wenden Sie sich an das ServiceCenter oder – wenn es ganz kompliziert wird – vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem LBS-Berater .

In diesem Fall können Sie entweder das Online-Formular verwenden oder sich an unser ServiceCenter wenden.

Bitte verwenden Sie hierfür diese Anleitung: Bausparverträge in StarMoney einrichten (PDF 0,483 MB)


SEPA

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb dessen werden standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Verbraucher und Unternehmen können mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten bargeldlose Euro-Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Für innerdeutsche Zahlungen können Sie wie gewohnt die Kontonummer und die Bankleitzahl angeben. Diese Werte werden systemseitig konvertiert und auf die neue Kontokennung IBAN und BIC umgestellt. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist zwingend die Angabe von IBAN und BIC notwendig.

Das ist die Internationale Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer. Sie besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen.
IBAN der LBS: DE65500500000000601005

Das ist die internationale Bankleitzahl/ Business Identifier Code. Diese enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut.
Sie lautet für die LBS: HELADEFFXXX

IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking sowie auf der Rückseite der neueren Kontokarten zu finden.

bis 31. Januar 2014 IBAN und BIC bei allen nationalen und internationalen Zahlungen
ab 01. Feburar 2014 nationale Zahlungen nur mit der IBAN, BIC ist dann optional
ab 01 Februar 2016 auch grenzüberschreitende Zahlungen nur mit der IBAN

Bisher wurden diese Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber mit dem Textschlüssel "54" gekennzeichnet. Unter SEPA ist hierfür der vierstellige Alpha-Code "CBFF" zu verwenden, der im Zahlungsauftrag Ihres Arbeitgebers enthalten sein muss.

Wann bietet die LBS Hessen-Thüringen SEPA-Lastschriften an?
Seit Oktober 2013 werden alle Lastschriften ausschließlich über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ausgeführt.

Alle bereits erteilten Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit und werden in SEPA-Lastschriften umgedeutet. Dadurch können sie auch im SEPA-Zeitalter weiter genutzt werden; Sie als Kunden müssen nicht aktiv werden.

Über die Umdeutung des Lastschrifteinzuges in eine SEPA-Lastschrift, sowie über den Termin der Umdeutung, werden alle Zahler ab Juli 2013 mittels Hinweis im Verwendugnszweck des ausgeführten Lastschrifteinzuges informiert. In diesem Zusammenhang wird auch die jeweilige Mandatsreferenz sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubier-ID) mitgeteilt werden.

Ab Juli werden alle ausgeführten regelemäßigen Lastschrifteinzüge im Verwendungszweck folgenden Zusatztext enthalten:
Ab Oktober 2013 werden wir diesen Einzug als SEPA-Lastschrift ausführen.
Gläubiger-ID der LBS: DE63LBS00000003006;
Ihre Mandatsreferenz: ="Jeweilige IBAN des Zahlers".

Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhänging von seiner Bankverbindung und wird von der Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-ID der LBS Hessen-Thüringen lautet: DE63LBS00000003006.

Sie wird von der LBS individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und dient in Verbingung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Indentifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger, als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.