FAQ der LBS Saar zu deiner Kritik oder Anregung

Gibt es etwas, das wir besser machen sollten? Wir freuen uns, wenn du uns die Chance gibst unseren Service zu verbessern. 

Wir melden uns dann sobald wie möglich – Vielen Dank!

Wie kannst du dich beschweren oder Verbesserungen anregen?

Entweder rufst du uns direkt an, nutzt das Kontaktformular (siehe oben) oder sendest uns einen Brief an:

Interne Beschwerdestelle der LBS Saar
Beethovenstraße 35-39
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 383-290

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Deine Beschwerde oder Anregung bearbeiten wir schnellstmöglich. Dazu prüfen wir dein Anliegen und holen gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (z. B. von einem Berater) ein. Sollte die Bearbeitung länger dauern, geben wir dir einen Zwischenbescheid.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es vorkommen, dass wir dir nicht auf dem von Ihnen gewählten Kommunikationsweg (z. B. E-Mail), sondern per Post antworten.

Wie kann ich die Bearbeitung der Beschwerde oder Anregung beschleunigen?

Du hilfst uns sehr, wenn du direkt folgende Angaben machst:

Welche alternativen Beschwerdemöglichkeiten hast du?

Sollte es einmal vorkommen, dass keine Einigung erzielt werden kann, hast du die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Um Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und der LBS einvernehmlich zu klären, nimmt die LBS am Streitbeilegungsverfahren des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) teil. In diesem Verfahren vermittelt der Ombudsmann, ein unabhängiger und neutraler Streitschlichter, zwischen den Parteien und hilft, eine Lösung zu finden. An die Schlichtungsstelle (Streitbeilegungsverfahren) kannst du dich kostenlos wenden unter:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon 030 8192-295
Telefax 030 8192-299
Internet: www.voeb.de  

Die Beschwerde ist in Textform mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der genaue Ablauf ist in der Verfahrensordnung festgelegt. Weitere Informationen und die aktuelle Verfahrensordnung findest du auf den Seiten des VÖB.