
Vermögenswirksame Leistungen (VL) richtig nutzen?
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VL - das Wichtigste in Kürze
Bis zu 40 Euro monatlich kann dir dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag einzahlen.
Der Bausparvertrag ist die häufigste Anlageform für VL. Mit ihm sparst du nicht nur monatlich Geld für deine Immobilie. Du sicherst dir auch günstige Zinsen für ein Darlehen in der Zukunft.
Im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage gibt der Staat Förderberechtigten von VL innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen nochmal jährlich 43 Euro beziehungsweise bei Verheirateten und Verpartnerten 86 Euro dazu.
Aktuell: Förder-Chance für vermögenswirksame Leistungen deutlich ausgeweitet
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch können sich deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss ab sofort bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Aktuell sind knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich um fast 14 Millionen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss, den viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlen. Das Geld soll dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Wenn dein Arbeitgeber VL anbietet, kannst du in der Regel zwischen verschiedenen Anlageformen auswählen. Typisch sind folgende 4 Anlageformen:
- Bausparvertrag,
- Fondssparplan (aktiv verwaltete Fonds oder passiv gemanagte ETFs),
- Banksparplan,
- Tilgen einer Baufinanzierung.
VL werden vom Arbeitgeber immer direkt monatlich in die jeweilige Anlageform überwiesen. Seit 2024 haben noch mehr Menschen die Möglichkeit, zusätzlich zu VL eine staatliche Förderung zu erhalten.
Deine Vorteile mit vermögenswirksamen Leistungen
Geld für deinen Vermögensaufbau: Beteiligt sich dein Arbeitgeber an den VL, ist das in vielen Fällen ein attraktiver Zuschuss für den Vermögensaufbau.
Keine Einkommensgrenzen: Anders als für die meisten staatlichen Förderungen gibt es für VL keine Einkommensgrenzen.
Zusätzlich staatliche Förderungen möglich: Wer VL bekommt, hat oft auch Anspruch auf staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung ist jedoch abhängig von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens.
Tipp: Auf eigene Einzahlungen kannst du dir zusätzlich die Wohnungsbauprämie sichern.
Häufig genutzte Anlageformen für VL
Anlageform | Arbeitnehmersparzulage | Renditechancen | Risiko | Eignung (Beispiele) | |
|---|---|---|---|---|---|
Bausparvertrag | ja | typischerweise niedriger | gilt als niedrig | Kauf, Bau, Modernisierung oder Umschulden deines eigenen Zuhauses | |
Fondssparplan/ETF | ja | je nach Auswahl Chancen auf eine höhere Rendite | gilt als höher (z. B. Kursschwankungen) | langfristiger Vermögensaufbau | |
Banksparplan | nein | gelten in der Regel als niedrig | gilt als niedrig | wenn Sicherheit wichtiger als Förderung ist | |
Baukredittilgung | ja | entfallen (Schuldenabbau statt Rendite) | gilt als niedrig | laufende Immobilienfinanzierung |
Ausführliche Beschreibung
Diese Tabelle vergleicht vier Anlageformen: Bausparvertrag, Fondssparplan/ETF, Banksparplan und Baukredittilgung. Bausparverträge sind mit Arbeitnehmersparzulage, niedriger Rendite und niedrigem Risiko für den Wohnbau geeignet. Fondssparpläne/ETFs bieten bei Arbeitnehmersparzulage höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko für langfristigen Vermögensaufbau. Banksparpläne ohne Arbeitnehmersparzulage haben niedrige Rendite und niedriges Risiko und eignen sich, wenn Sicherheit wichtiger ist. Die Baukredittilgung ist förderfähig, bietet keine Rendite (Schuldenabbau) und gilt als risikoarm für die laufende Immobilienfinanzierung.
Hinweis: Bausparvertrag, Fonds- bzw. ETF-Sparplan, Banksparplan und die Baukredittilgung sind typische Anlageformen für VL. Was viele jedoch nicht wissen: Grundsätzlich hast du noch mehr Möglichkeiten. So können Genossenschaftssparen, Lebens- oder Rentenversicherungen oder etwa Aktienkaufprogramme zur Beteiligung am Arbeitgeber infrage kommen (Quelle: BaFin-Verbraucherinfomation; Stand: 19.06.2026).
Entscheidungshilfe: Welche VL-Anlageform passt zu mir?
1. Planst du längerfristig den Kauf oder Bau einer Immobilie?
Ja: Ein Bausparvertrag könnte die passende Anlageform für dich sein. Damit kannst du gezielt Eigenkapital für deine Immobilie aufbauen. Außerdem sicherst du dir die Zinshöhe für ein späteres Bauspardarlehen.
oder
Nein: Lies die nächste Frage.
2. Tilgst du bereits ein Immobiliendarlehen?
Ja: Dann kannst du VL nutzen, um deinen Immobilienkredit zu tilgen.
oder
Nein: Lies die nächste Frage.
3. Bist du bei deiner Anlage bereit, für Chancen auf eine höhere Rendite Risiken wie Kursschwankungen in Kauf zu nehmen?
Ja: Ein Fonds- bzw. ETF-Sparplan könnte die passende Lösung für dich bieten. Du kannst VL nutzen, um in den Sparplan einzuzahlen.
oder
Nein: Möglicherweise bietet ein Banksparplan die passende Lösung für dich. Dafür bekommst du zwar keine Sparzulage. Dafür unterliegt er keinen Kursschwankungen.
Tipp: Du hast Anspruch auf VL vom Arbeitgeber? Besprich mit diesem, ob es weitere Möglichkeiten zur Anlage deiner VL gibt.
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Beratung vor Ort findenWie viel Förderung gibt es für vermögenswirksame Leistungen?
Anlageform | Arbeitnehmersparzulage | Fördersatz | Maximale Förderung pro Jahr (Single) | Maximale Förderung pro Jahr (Paar) | |
|---|---|---|---|---|---|
Bausparvertrag | Ja | 9 % auf 470 € | 43 € | 86 € | |
Fondssparplan / ETF | Ja | 20 % auf 400 € | 80 € | 160 € | |
Banksparplan | Nein | – | 0 € | 0 € | |
Baukredittilgung | Ja | 9 % auf 470 € | 43 € | 86 € | |
Kombination aus Fondssparplan/ETF UND Bausparvertrag ODER Baukredittilgung | Ja | 20 % auf 400 € plus 9 % auf 470 € | 123 € | 246 € |
Ausführliche Beschreibung
Diese Tabelle beleuchtet die Arbeitnehmersparzulage für verschiedene Anlageformen, ihren Fördersatz und die maximale jährliche Förderung für Singles und Paare. Bausparverträge und Baukredittilgungen sind förderfähig mit 9% auf 470 Euro, was eine maximale Förderung von 43 Euro für Singles und 86 Euro für Paare bedeutet. Fondssparpläne und ETFs sind ebenfalls förderberechtigt mit 20% auf 400 Euro, wodurch Singles 80 Euro und Paare 160 Euro erhalten können. Banksparpläne hingegen sind nicht förderfähig und erhalten dementsprechend keine Zulage. Die höchste Förderung lässt sich durch eine Kombination aus Fondssparplan/ETF und Bausparvertrag oder Baukredittilgung erreichen, da hier 20% auf 400 Euro plus 9% auf 470 Euro kumuliert werden, was für Singles eine maximale jährliche Zulage von 123 Euro und für Paare 246 Euro ergibt.
Hinweis: Je nach Anlageformen und persönlicher Situation unterstützt der Staat VL-Sparerinnen und VL-Sparer über die Arbeitnehmersparzulage sogar mit bis zu 123 Euro pro Jahr (Singles) beziehungsweise 246 Euro pro Jahr (gemeinsam veranlagte Paare). Die maximale Förderung wird jedoch nur erreicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und sowohl der Bauspar- ODER auch Baukredittilgungstopf als der Fonds-Fördertopf genutzt werden. Außerdem müssen die jeweils förderfähigen Höchstbeträge ausgeschöpft werden. Es ist jedoch nicht möglich, eine Förderung auf drei Anlageformen gleichzeitig zu bekommen.
Wer VL nutzen kann – und wie
In den Genuss von vermögenswirksamen Leistungen können grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende kommen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Sparbeträge gibt es für Arbeitnehmende aber nicht: Ob ein Arbeitgeber VL zahlt und wie viel, variiert je nach Branche, Unternehmen und Tarifvertrag. Frage deshalb einfach bei deinem Arbeitgeber nach, ob er VL bezahlt. Eine gesetzliche Grundlage gibt es für Verbeamtete, Soldatinnen, Soldaten, Richterinnen und Richter.
Zahlt dein Arbeitgeber VL?
- Wenn ja, bekommst du das Geld monatlich zusätzlich zum Gehalt – eingezahlt in eine bestimmte Anlageform. Bei Vertragsabschluss erhältst du in der Regel auch ein Formular für deinen Arbeitgeber. Dieses gibst du in der Personalabteilung oder bei deiner oder deinem Vorgesetzen ab. Der Arbeitgeber zahlt dir dann den vereinbarten Betrag monatlich zusätzlich zu deinem Gehalt in den Vertrag ein.
- Wenn nein, kann es sich unter Umständen lohnen, dass du ihn bittest, das Geld für dich direkt von deinem eigenen Gehalt abzuführen. Also aus eigener Tasche zu zahlen. Das gilt vor allem dann, wenn du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, die du sonst nicht bekommen würdest.
Fazit: Wann lohnen sich VL – und wann nicht?
- wenn sich der Arbeitgeber beteiligt und du sowieso einen Vertrag hast oder haben möchtest, für den du VL bekommen kannst, können sich VL besonders lohnen. Vermögenswirksame Leistungen werden dann gegebenenfalls extra gezahlt, zusätzlich zu deinem Gehalt.
- VL können sich unter Umständen auch lohnen, wenn sich der Arbeitgeber nicht beteiligt, sondern du das Geld von deinem Gehalt abführen lässt. Das gilt vor allem, wenn du durch die Leistungen aus eigener Tasche Anspruch auf staatliche Förderungen bekommst.
- Wenn sich der Arbeitgeber nicht beteiligt und kein Anspruch auf staatliche Förderung besteht, lohnen sich VL normalerweise nicht.
Wichtig: Ob sich VL im Einzelfall rechnen, hängt außerdem immer von der gewählten Anlageform, den Kosten des Vertrags und deinen persönlichen Sparzielen ab.
Deine 5 Schritte zum VL-Bausparen:
1. Zuschuss klären
Frage bei deinem Arbeitgeber nach, ob er vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt bezahlt.
2. Eventuell aufstocken:
Zahlt der Arbeitgeber nur einen kleinen Teil oder gar nicht, kannst du deinen Betrag auf 40 Euro monatlich aus eigener Tasche aufstocken. Das kann sich lohnen, falls du so staatliche Förderung bekommst. Bitte dafür deinen Arbeitgeber, den entsprechenden eigenen Betrag direkt von deinem Gehalt abzuführen.
3. Bausparvertrag abschließen:
Mit einem LBS-Bausparvertragkannst du neben VL unter Umständen auch staatliche Förderungen bekommen. Vereinbare einfach ein Beratungsgespräch bei deiner LBS. Bei Vertragsabschluss bekommst du auch ein Formular für deinen Arbeitgeber.
4. Arbeitgeber informieren:
Gib deinem Arbeitgeber das Formular. Es weist nach, dass du einen LBS-Bausparvertrag eröffnet hast. So kann der Arbeitgeber die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen nun jeden Monat auf deinen LBS-Bausparvertrag einzahlen.
5. Vermögen aufbauen:
Mit monatlich 40 Euro hast du den ersten Grundstein zum Beispiel für deine eigenen vier Wände gelegt. Hinzu kommen deine eigenen Beiträge, Zinsen und gegebenenfalls staatliche Förderungen.
Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt, kannst du einfach in der Personalabteilung oder bei deinem oder deiner Vorgesetzen nachfragen. Wenn du VL bekommen kannst, brauchst du einen VL-Vertrag. In diesen zahlt dein Arbeitgeber dann die VL monatlich ein.
Nicht zwingend. Zahlt dein Arbeitgeber VL, erhältst du diese grundsätzlich zusätzlich zum Gehalt. Du kannst die Beiträge aber freiwillig aus deinem eigenen Gehalt aufstocken. In diesem Fall zieht der Arbeitgeber die vereinbarte Aufstockungssumme direkt von deinem Gehalt ab und zahlt sie in deinen Vertrag ein. Die Leistungen aus eigener Tasche können sinnvoll sein, falls du dadurch Anspruch auf zusätzliche staatliche Förderungen bekommst.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zahlt vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht zwingend selbst. Häufig übernimmt der Arbeitgeber den VL-Betrag ganz oder teilweise. Du kannst den Betrag freiwillig aus dem eigenen Gehalt aufstocken.
Ja, du kannst grundsätzlich auch mehr als 40 Euro VL sparen. Tatsächlich gibt es nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen (Stand: 19.06.2026). Die häufig genannten 40 Euro pro Monat sind ein in Tarifverträgen und Unternehmen weit verbreiteter Standard, aber kein gesetzliches Maximum. Wenn dein Arbeitgeber einen höheren Betrag zahlt oder du die VL aus deinem Gehalt aufstocken lässt, kannst du also auch mehr sparen. Voraussetzung: Der Anbieter ermöglicht einen höheren Betrag.
Wichtig: Für die Arbeitnehmersparzulage werden je nach Anlageform nur bestimmte Höchstbeträge berücksichtigt. Darüber hinaus eingezahlte Beträge können zwar Vermögen aufbauen, erhöhen aber nicht die Förderung.
VL sind eine Förderung, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmenden anbieten können, zum Beispiel in Form von Beiträgen in einen Bausparvertrag. Der Bausparvertrag ist die häufigste Anlageform für VL. Alternativ können VL unter anderem auch in einen Fondssparplan oder einen Banksparplan eingezahlt werden oder eine Baufinanzierung tilgen.