KfW 297 und 298: Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ erklärt
Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Neubau und Erstkauf bestimmter KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 über die Förderkredite KfW 297 und KfW 298. Erfahre mehr.

Das Wichtigste in Kürze:
KfW 297 und 298 fördern den Neubau und Erstkauf bestimmter KfW-Effizienzhäuser der Stufen 40 und 55 über Förderkredite
Der Unterschied liegt in der Nutzung: KfW 297 richtet sich an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer, KfW 298 an Vermietende und Investorinnen sowie Investoren.
Es gibt drei Förderstufen: Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Je nach Förderstufe sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich.
Was fördern die KfW-Programme 297 und 298?
KfW 297/298 ist ein Förderprogramm für den Neubau oder Erstkauf bestimmter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert werden Immobilien, die die KfW-Effizienzhaus-Standards 40 und 55 erreichen – je nach Nutzung über die Programme KfW 297 oder KfW 298.
Welche Häuser und Wohnungen werden gefördert?
Die Programme KfW 297 und 298 können dich beim Bau oder Erstkauf entsprechender Häuser oder Wohnungen mit Krediten zu besonderen Konditionen unterstützen. Erstkauf meint dabei den Kauf bis zu einem Jahr nach Bauabnahme. Gefördert werden aktuell drei Förderstufen, die die KfW derzeit (Stand: 02.09.2026) folgendermaßen benennt:
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
- Klimafreundliche Wohngebäude (Effizienzhaus 40) – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Warum gehören KfW 297 und 298 zusammen?
Auch wenn KfW 297 und KfW 298 oft getrennt genannt werden, gehören beide Kredite zu einem gemeinsamen Förderprogramm, das die KfW derzeit „Klimafreundlicher Neubau“ nennt (Stand: 01.09.2026). Deshalb sind die Förderstufen, die technischen Mindestanforderungen und die Abläufe auch weitgehend identisch.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298?
Der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298 liegt in der Nutzung deiner Immobilie. Welche Variante für dich passt, hängt davon ab, ob du selbst einziehst oder die Immobilie vermieten bzw. als Kapitalanlage nutzen möchtest.
Wann passt KfW 297?
KfW 297 ist für Privatpersonen gedacht, die die Immobilie selbst nutzen wollen – also, wenn du ein Eigenheim baust oder ein neu gebautes Haus oder eine neu gebaute Eigentumswohnung bis zu einem Jahr nach Bauabnahme kaufst und dein neues Zuhause selbst beziehen möchtest. Die private Selbstnutzung steht im Mittelpunkt.
Wann passt KfW 298?
KfW 298 kann infrage kommen, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Das betrifft zum Beispiel eine Vermietung, Kapitalanlagen, Bauträgerprojekte oder Investitionen durch Unternehmen und Projektentwicklerinnen oder Projektentwickler. Das Programm richtet sich damit an diejenigen, die investieren, ohne selbst einzuziehen.
Kriterium | KfW 297 | KfW 298 |
|---|---|---|
Nutzung | Selbstnutzung | Vermietung/Investition |
Wer wird gefördert | Privatpersonen | Privatpersonen, Vermietende, Unternehmen, Investorinnen und Investoren |
Förderbedingungen | weitgehend gleich zu KfW 298 | weitgehend gleich zu KfW 297 |
Förderstufen | EH55, EH40, EH40 QNG | EH55, EH40, EH40 QNG |
Ausführliche Beschreibung
Die Tabelle vergleicht die Förderprogramme KfW 297 und KfW 298 anhand von vier Kriterien: - Nutzung: KfW 297 ist für die Selbstnutzung vorgesehen. KfW 298 gilt für Vermietung und Investitionen. - Wer wird gefördert: Bei KfW 297 werden Privatpersonen gefördert. Bei KfW 298 gehören Privatpersonen, Vermietende, Unternehmen, Investorinnen und Investoren zur Zielgruppe. - Förderbedingungen: Die Förderbedingungen von KfW 297 sind weitgehend identisch mit denen von KfW 298. Umgekehrt gelten die Bedingungen von KfW 298 ebenfalls weitgehend für KfW 297. - Förderstufen: Beide Programme bieten die Förderstufen EH55, EH40 und EH40 QNG an.
Für wen sind KfW 297 und 298 geeignet?
Die Programme KfW 297 und 298 richten sich an unterschiedliche Gruppen, die ein förderfähiges Wohngebäude bauen oder erstmals erwerben. Gefördert werden unter anderem:
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Vermietende
- Unternehmen
- Wohnungsbaugesellschaften
- Soziale Organisationen und Vereine
Wichtig ist dabei: Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder deren Erstkauf – nicht der Erwerb bestehender Immobilien.
Private Selbstnutzung
Wenn du ein Haus baust oder eine neu errichtete Immobilie kaufst, um selbst darin zu wohnen, fällt dein Vorhaben in der Regel unter KfW 297. Das betrifft zum Beispiel selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Neubauten für die eigene Familie.
Vorhaben ohne private Selbstnutzung
Auch Projekte ohne Eigennutzung können gefördert werden. Das gilt zum Beispiel für Vermietung, Kapitalanlagen, Bauträgerprojekte oder Investitionen durch Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Für diese kann KfW 298 zum Einsatz kommen.
Typische Konstellationen für Neubau, Erstkauf und Vermietung
In der Praxis taucht die Förderung häufig in diesen Situationen auf:
- Neubau zur Eigennutzung (zum Beispiel Einfamilienhaus)
- Erstkauf einer neu gebauten Eigentumswohnung
- Neubau eines Mehrfamilienhauses zur Vermietung
- Investition in mehrere moderne Wohneinheiten
Was wird mit KfW 297 und 298 gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt den Neubau und den Erstkauf von Wohngebäuden, die die Anforderungen einer der Förderstufen erfüllen. Neben den eigentlichen Bau- oder Kaufkosten können dabei auch bestimmte Fach- und Planungsleistungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass dein Vorhaben die Anforderungen der jeweiligen Förderstufe erfüllt.
Neubau und Erstkauf
Gefördert wird sowohl der Neubau eines Wohngebäudes mit der entsprechenden Förderstufe als auch der Erstkauf einer neu errichteten Immobilie. Das bedeutet: Du kannst die Förderung nutzen, wenn du selbst baust oder bauen lässt, aber auch, wenn du eine gerade fertiggestellte Wohnung oder ein neues Haus erstmalig kaufst – bis zu einem Jahr nach Bauabnahme.
Wichtig ist dabei: Beim Ersterwerb muss der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme erfolgen. Es geht also immer um neuen Wohnraum.
Welche Kosten sind typischerweise förderfähig?
Zum Förderumfang gehören nicht nur die eigentlichen Baukosten. Auch bestimmte Leistungen rund um Planung und Umsetzung können berücksichtigt werden.
Typischerweise förderfähig sind:
- Baukosten für das Wohngebäude
- Kaufpreis beim Erstkauf (ohne Grundstücksanteil)
- Baunebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
- Bei der Förderstufe EH40 mit QNG auch die Nachhaltigkeitszertifizierung
Was wird nicht gefördert?
Nicht alle Kosten rund um dein Vorhaben sind automatisch Teil der Förderung. Ausgeschlossen sind zum Beispiel der Kauf eines Grundstücks oder bereits begonnene und abgeschlossene Vorhaben. Auch reine Anschluss- oder Nachfinanzierungen bzw. Umschuldungen bestehender Kredite werden nicht berücksichtigt.
Wenn einzelne Bestandteile deines Vorhabens nicht unter KfW 297 oder 298 fallen, können ergänzende KfW-Förderprogramme oder Finanzierungslösungen sinnvoll sein. Deine LBS unterstützt dich gerne dabei, passende Möglichkeiten zu prüfen. Hier findest du deine LBS-Beratung vor Ort.
Welche Förderstufen gibt es?
KfW 297/298 deckt aktuell drei Förderstufen ab, die sich vor allem in den jeweiligen Anforderungen und im möglichen Kreditbetrag unterscheiden.
KfW-Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
Die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 (EH 55) wurde wieder eingeführt – mit verbesserten Konditionen. Sie ist allerdings zeitlich begrenzt und nur verfügbar, solange ausreichend Fördermittel bereitstehen. Ursprünglich sollte sie am 30. Juni 2026 auslaufen; inzwischen wurde sie bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert – vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Ein Gebäude erreicht diese Stufe, wenn
- es den EH55-Standard erfüllt
- keine fossilen Heizsysteme wie Öl oder Gas eingesetzt werden
- die baurechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen
In unserem Ratgeber zum KfW-Effizienzhaus erfährst du die Details dazu, was ein Effizienzhaus ausmacht.
KfW-Effizienzhaus 40 – Wohngebäude
Diese Förderstufe basiert auf dem Standard „Effizienzhaus 40“ und stellt höhere Anforderungen als EH 55. Die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin bestätigt werden. Ein Gebäude erfüllt diese Stufe, wenn
- der EH40-Standard erreicht wird
- die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden
- keine fossilen Energieträger wie Öl oder Gas und keine Biomasse genutzt werden
KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung
Die höchste Förderstufe kombiniert den EH40-Standard zusätzlich mit einer offiziellen Nachhaltigkeitszertifizierung – damit kannst du den maximal möglichen Kreditbetrag erhalten. Dafür muss dein Gebäude
- den EH40-Standard erfüllen
- die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) oder Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium) erreichen und im Zertifikat bestätigen
- die Nachhaltigkeit muss durch qualifizierte Fachpersonen geprüft und bestätigt werden
- anders beheizt werden als mit Öl, Gas oder Biomasse
Förderstufe | Anforderungen | Besonderheit |
|---|---|---|
Effizienzhaus 55 | EH55-Standard, nicht mit Öl oder Gas beheizt | Befristete Förderung, bis 31. Dezember 2026 verlängert |
Effizienzhaus 40 | EH-40-Standard, Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus, keine Wärmeerzeugung mit Öl, Gas oder Biomasse | Standard-Förderstufe |
Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus oder -Premium | EH40-Standard, keine fossilen Heizungen, Nachhaltigkeitszertifikat | Höchste Förderstufe |
Ausführliche Beschreibung
Tabelle „Die Förderstufen im Überblick“: Effizienzhaus 55: EH55-Standard, keine Öl- oder Gasheizung; befristete Förderung bis Dezember 2026. Effizienzhaus 40: EH40-Standard, geringe Treibhausgasemissionen und keine Wärmeversorgung mit Öl, Gas oder Biomasse; Standardförderstufe. Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus oder -Premium: EH40-Standard, keine fossilen Heizungen und Nachhaltigkeitszertifikat; höchste Förderstufe.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Programm KfW 297/298 erhältst du keinen klassischen Zuschuss, sondern einen Förderkredit zu besonderen Konditionen. Wie hoch der mögliche Kreditbetrag ausfällt, hängt davon ab, welche Förderstufe dein Gebäude erreicht.
Die Kredithöchstbeträge je Wohneinheit:
- Effizienzhaus 55: Maximal 100.000 Euro
- Effizienzhaus 40: Maximal 100.000 Euro
- Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus oder -Premium: Maximal 150.000 Euro
Aktuelle Konditionen und Laufzeiten
Je nach Förderstufe und Laufzeit sind Förderkredite zu unterschiedlichen Konditionenmöglich. Die KfW bietet dabei zwei Finanzierungsformen an: ein klassisches Annuitätendarlehen mit langfristiger Rückzahlung und ein endfälliges Darlehen mit Rückzahlung am Darlehensende. Je nach Variante sind Laufzeiten von bis zu 35 Jahren möglich.
Wichtig: Die Konditionen können sich ändern. Die aktuellen Konditionen findest du hier.
Was das für deine Finanzierung bedeutet?
Der Förderkredit deckt meist nur einen Teil der gesamten Bau- oder Kaufkosten ab. Deshalb wird KfW 297 oder 298 in der Praxis häufig mit weiteren Finanzierungsbausteinen kombiniert. Dazu gehören zum Beispiel klassische Baufinanzierungen, Eigenkapital, Bausparlösungen oder ergänzende KfW-Programme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm 124.
Rechne gleich aus, was du noch für die Finanzierung deiner Immobilie benötigst – mit dem LBS-Finanzierungsrechner Immobilie. Natürlich ist auch deine LBS vor Ort für dich da, um dein Finanzierungskonzept auf solide Füße zu stellen. In diesem Rahmen prüft deine Beraterin oder dein Berater für dich die Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Damit du die Förderung im Programm KfW 297/298 nutzen kannst, muss dein Vorhaben bestimmte technische und formale Anforderungen erfüllen. Entscheidend sind vor allem die erreichte Förderstufe, die Einbindung qualifizierter Fachleute und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Technische Anforderungen an das Gebäude:
Dein Neubau muss eine der geförderten Effizienzstufen erreichen – also Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 mit QNG. Welche Anforderungen genau gelten, hängt von der jeweiligen Förderstufe ab.
Verpflichtende Einbindung von Energieeffizienz-Profis:
Für KfW 297 und 298 musst du eine qualifizierte Fachperson einbinden. Sie prüft zum Beispiel, ob dein Gebäude die Anforderungen erfüllt und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), ohne die du den Antrag nicht stellen kannst. Darüber hinaus begleitet sie die Planung und Umsetzung fachlich.
Bestätigung zum Antrag (BzA):
Die sogenannte BzA ist ein Pflichtbestandteil des Förderprozesses. Mit der BzA bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder eine -Expertin, dass dein Vorhaben die Anforderungen der gewünschten Förderstufe erfüllt. Du erhältst dabei eine BzA-ID, die später für die Antragstellung benötigt wird.
Antrag vor Vorhabenbeginn stellen:
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung. Grundsätzlich musst du den Förderkredit beantragen, bevor du mit deinem Vorhaben beginnst. Planungs- und Beratungsleistungen sind bereits vorher möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträge vor der Antragstellung abschließen, etwa wenn sie eine aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Mit dem Bau darfst du aber noch nicht beginnen. Für die Förderstufe Effizienzhaus 55 gelten teilweise abweichende Regelungen. Informiere dich daher vor Vertragsabschluss über die aktuellen Förderbedingungen.
So läuft der Antrag ab
Die Beantragung im Programm KfW 297/298 folgt einem klaren Ablauf. Wichtig ist vor allem, dass du die technischen Anforderungen und die Finanzierung frühzeitig abstimmst – und den Antrag rechtzeitig vor Vorhabenbeginn stellst.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Für den Antrag benötigst du vor allem Unterlagen zu deinem Bau- oder Kaufvorhaben sowie die technische Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Profi.
Dazu gehören:
- die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
- erste Informationen zum Neubau oder Erstkauf
- Unterlagen zur Finanzierung
- eine Kostenplanung
- Angaben zur geplanten Förderstufe
Wie der Weg über den Finanzierungspartner funktioniert
Den Förderkredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel deine LBS. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
- Du bereitest dein Vorhaben vor und lässt die BzA erstellen.
- Du besprichst Finanzierung und Förderung mit deinem Finanzierungspartner.
- Der Antrag wird über die Bausparkasse oder die Bank bei der KfW eingereicht.
- Nach der Antragstellung beziehungsweise Förderzusage kannst du dein Vorhaben entsprechend den geltenden Förderbedingungen umsetzen.
Lässt sich KfW 297/298 mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, KfW 297 und 298 lassen sich grundsätzlich mit weiteren Finanzierungs- und Förderbausteinen kombinieren. In der Praxis wird der Förderkredit sogar selten allein genutzt, meist ist er Teil einer größeren Baufinanzierung.
Eine häufige Ergänzung ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Dieses fördert den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums und kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend genutzt werden.
Weitere Finanzierungsbausteine:
Zusätzlich zum Förderkredit kommen oft weitere Komponenten zum Einsatz – etwa klassische Baufinanzierungen über eine Bausparkasse oder eine Bank, Eigenkapital, Bausparlösungen oder weitere KfW-Förderprogramme.
Was du dabei beachten solltest:
Nicht jede Kombination ist automatisch sinnvoll. Entscheidend ist, dass die Programme miteinander vereinbar sind und die Finanzierung insgesamt tragfähig bleibt. Eine frühzeitige Abstimmung mit deiner LBS hilft dir dabei, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und optimal zu nutzen.
Häufige Fragen zu KfW 297 und 298
Erfüllt dein Vorhaben die zugesagten Fördervoraussetzungen am Ende nicht, kann sich das auf die Förderung auswirken. Je nach Fall kann beispielsweise der Förderbetrag angepasst werden oder die Förderung entfallen. Informiere deinen Finanzierungspartnern daher möglichst frühzeitig, wenn sich während der Umsetzung Änderungen ergeben.
Ja, die Förderung ist auch für einzelne Wohneinheiten möglich,– zum Beispiel für eine Eigentumswohnung in einem Neubauprojekt.
Wichtig ist dabei: Die Wohnung muss Teil eines Gebäudes sein, das die geforderte Effizienzstufe erreicht. Und die Förderung wird je Wohneinheit berechnet – bis zu 100.000 Euro beim Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40, bzw. 150.000 Euro für das Effizienzhaus 40 bei QNG. Außerdem gilt: Die Wohneinheit muss mindestens 10 Jahre zum Wohnen genutzt werden.
Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht. In der Praxis hängt diese vor allem davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind und wie schnell dein Finanzierungspartner den Antrag weiterleitet.
Ein typischer Ablauf sieht so aus:
- Prüfung deiner Antragsberechtigung durch die Bausparkasse oder Bank
- Weiterleitung des Antrags an die KfW
- Anschließend KfW-Entscheidung über die Förderung
In vielen Fällen dauert es einige Tage bis wenige Wochen. Es kann länger dauern, wenn Unterlagen fehlen, die Finanzierung komplex ist oder Rückfragen geklärt werden müssen.
Wichtig für dich ist: Der Antrag zählt erst, wenn er bei der KfW eingegangen ist – nicht schon, wenn du ihn bei deiner Bausparkasse oder Bank unterschrieben hast. Warte also auf die Förderzusage, bevor du mit deinem Vorhaben startest.