Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Rangvorbehalt

(§ 881 BGB). Der Rangvorbehalt ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht des Grundstückseigentümers. Wenn der Eigentümer sein Grundstück zum Beispiel mit einer Hypothek belastet hat und nun eine weitere Hypothek auf sein Grundstück aufnimmt, darf er über den Rang der Eintragung im Grundbuch entscheiden. Er darf also das neue Recht vor dem bereits bestellten Recht eintragen lassen.