LBS Kontoauszug 2023

Im Januar 2024 erhalten Sie den Jahreskontoauszug für 2023

Einige Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kontoauszug haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Für Detailinformationen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater bei der LBS oder Sparkasse  gern zur Verfügung.

Kontoauszug

Anschriftenfeld
Bitte prüfen Sie diese Angaben. Hat sich Ihre Anschrift verändert. Wenn ja, dann klicken Sie bitte hier  .

Kontoumsätze
Dieser Teil enthält alle Bewegungen eines Kontos. Beginnend mit dem Kapitalsaldovortrag (Endsaldo aus dem Vorjahr) geht es weiter mit den einzelnen Kontobewegungen bis am Ende der Kapital-Endsaldo (unter Berücksichtigung aller Kontobewegungen) genannt ist. (Achtung: Bei Vor- oder Zwischenfinanzierungen sind pro Vertragsnummer mehrere Kontoauszüge vorhanden).

Bausparvertragsnummer
Ihre Bausparvertragsnummer bei der LBS NordWest. Bitte geben Sie diese immer an.

Ihr Bausparvertrag im Überblick
In dieser Spalte finden Sie die wichtigsten Vertragsmerkmale im Überblick: Bausparsumme, Vertragsbeginn, Tarif, Zinssatz, Bewertungszahl, vertragsbezogene IBAN, BIC sowie den von Ihnen erteilten Freistellungsbetrag und Angaben zur Wohnungsbauprämie.

Freistellungshinweis
Dieser Bereich gibt Ihnen Auskunft, ob und in welcher Höhe Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben sowie über Ihre derzeitigen Wohnungsbauprämienansprüche.

Bankverbindung
Bitte geben Sie für Überweisungen auf den Bausparvertrag den Namen des Empfängers (Bausparvertragsinhaber) und die 22-stellige IBAN des Bausparvertrages an.

Gläubiger-ID
Die Lastschrifteinzüge im neuen SEPA-Verfahren werden unter der Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) in Verbindung mit einer individuellen SEPA-Lastschrift-Mandatsreferenznummer ausgeführt. Die Gläubiger-ID der LBS NordWest lautet:  DE74LBS00000110381. Ihre individuelle SEPA-Lastschrift-Mandatsreferenznummer entnehmen Sie bitte Ihren Lastschriftunterlagen. Sie entspricht der IBAN Ihres Girokontos.

FAQ Kontoauszug LBS NordWest

Neben dem Kontoauszug und der Steuerbescheinigung erhalten Sie bei entsprechenden Sparleistungen im vergangenen Jahr den Antrag auf Wohnungsbauprämie. VL-Bescheinigungen werden nicht mehr versandt. Nähere Informationen finden sie unter dem Reiter „Vermögenswirksame Leistungen (VL)“.
Sind Sie eventuell umgezogen? Teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit. Die wegen Unzustellbarkeit zurückgekommenen Unterlagen werden dann erneut an Sie versandt.
Bei vor- oder zwischenfinanzierten Bausparverträgen werden für das Spar- und Kreditkonto separate Kontoauszüge erstellt. Dies gilt auch für Spar- und Darlehenskonten bei zugeteilten Verträgen.
Das kann verschiedene Gründe haben | Die Bankverbindung Ihres Bausparvertrages war bei der Überweisung nicht korrekt angegeben, in einem solchen Fall geht der Betrag in der Regel auf das Konto des Auftraggebers zurück | Ihre Einzahlung zum Jahresende ist eventuell erst im neuen Jahr eingegangen | Ihr Arbeitgeber hat versäumt, Ihre vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen | Sofern Sie bei uns mehrere Verträge besitzen, prüfen Sie bitte auch Ihre anderen Bausparkonten. Eventuell wurde der fehlende Betrag dort gebucht.
Hier finden Sie die Summe aller von Ihnen beantragten Wohnungsbauprämien, die bereits vorgemerkt, aber seitens der zuständigen Finanzbehörde noch nicht zur Auszahlung gekommen sind. Bis 2014 in einer Summe; danach in jährlicher Aufschlüsselung. Die genannten Beträge sind somit noch nicht in Ihrem Bausparguthaben enthalten.
Überweisungen zum Ende des Monats Dezember konnten möglicherweise nicht rechtzeitig gebucht werden. Bei einem entsprechenden Nachweis, dass der Betrag das Auftraggeberkonto noch im Jahr 2023 verlassen hat, korrigieren wir den Zahlungseingang auf Ihrem Bausparvertrag gern für Sie.
Werden die VL vom Arbeitgeber zum Monatsende überwiesen, konnte die Dezemberzahlung möglicherweise nicht rechtzeitig gebucht werden. Korrekturbuchungen nehmen wir dann gern für Sie vor.
Die Steuerbescheinigung ist dem Finanzamt einzureichen, wenn: Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt und Sie eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen wollen | keine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind | Sie den Steuereinbehalt dem Grunde und der Höhe nach durch Ihr Finanzamt prüfen lassen wollen | Hinweis: Pro Vertragsinhaber wird eine Steuerbescheinigung erstellt. Dies bedeutet, dass es bei Ehegatten bis zu drei Bescheinigungen geben kann: je Vertragsinhaber für die Einzelverträge sowie für die Gemeinschaftsverträge.

Wohnungsbauprämie

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird für jedes Bausparkonto erstellt, auf das im vergangenen Kalenderjahr mehr als 50 Euro eingezahlt wurden.

Steuernummer, Identifikationsnummer
Bitte prüfen Sie die Angaben und korrigieren bzw. ergänzen Sie die Felder. Tipp: Die Steuernummer sowie die Identifikationsnummer(n) haben Sie von Ihrem Finanzamt erhalten.

Anschriftenfeld
Bitte prüfen Sie diese Angaben. Hat sich Ihre Anschrift geändert, dann klicken Sie hier 

Familienstand
Nennen Sie uns bitte Ihren Familienstand. Der Wohnungsbauprämienantrag kann sonst nicht bearbeitet werden.

Prämienbegünstigte Sparleistungen
In diesem Feld sind Ihre gesamten Sparleistungen (Einzahlungen und Zinsen) eingetragen. Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) haben Sie die Möglichkeit, 10 % Wohnungsbauprämie (WOP) zu beantragen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Wenn Sie mit Ihren Sparleistungen den höchstmöglichen prämienbegünstigten Betrag von 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro; (zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) nicht ausgeschöpft haben, aber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen mit zur Beantragung von Wohnungsbauprämie heranziehen.

Weitere Wohnungsbauprämienanträge
Bitte kreuzen Sie das Kästchen an, wenn Sie bereits bei einem anderen Institut Wohnungsbauprämie beantragt haben oder die Prämie durch weitere Anträge voll oder teilweise ausgeschöpft wurde. Bitte vermerken Sie auch, welche prämienbegünstigten Aufwendungen Sie in diesem Fall angegeben haben.

Einkommensverhältnisse
Stellen Sie zunächst Ihr zu versteuerndes Einkommen fest. Für die Wohnungsbauprämie liegen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bzw.  zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner bei 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro im Kalenderjahr. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte unbedingt das entsprechende Kästchen an.

Unterschriften
Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Bei Ehepaaren ist außerdem die Unterschrift des Partners erforderlich. Bausparer zwischen 16 und 18 Jahren benötigen zusätzlich die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.

Fragen zur Wohnungsbauprämie

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle Bausparer ab vollendetem 16. Lebensjahr mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich bis zu 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Tipp für Eltern: Unabhängig davon, ob Sie Kindergeld erhalten, werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage der Kinderfreibetrag und der Kinderbetreuungsfreibetrag angesetzt. Falls Sie Kindergeld erhalten, sind diese Freibeträge vom zu versteuernden Jahreseinkommen abzuziehen.
Sie erhalten 10 % Wohnungsbauprämie auf jährliche Sparleistungen von bis zu 700 Euro für Alleinstehende bzw. 1.400 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Die Mindestsparleistung beträgt 50 Euro. Die jährlichen Guthabenzinsen werden als Sparleistung gewertet. Um zu erfahren, wie viel Sie für dieses Jahr bereits eingezahlt haben, nutzen Sie unsere Vertragsauskunft oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bitte geben Sie für Überweisungen auf den Bausparvertrag den Namen des Empfängers (Bausparvertragsinhaber) und die 22-stellige IBAN des Bausparvertrages an.
Zusammen mit Ihrem Jahreskontoauszug erhalten Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben an die LBS zurück. Die Antragsfrist endet nach zwei Jahren. Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie für das vergangene Jahr reichen Sie deshalb bitte bis zum 31.12. des kommenden Jahres (Eingangsdatum) ein.
Die Gründe hierfür können sein: Ihre anrechenbaren Bausparbeiträge betrugen im Vorjahr weniger als 50 Euro | Sie hatten im Vorjahr das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet | Sie sind Steuerausländer | es handelt sich um den Bausparvertrag einer juristischen Person | Ihre Einzahlung ist bei uns erst nach dem Jahreswechsel eingegangen | der Überweisungsbetrag wurde versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen | die Bausparsumme ist überspart
Es ist möglich, dass der Betrag erst im neuen Jahr eingegangen ist. Bitte übersenden Sie uns einen Nachweis, dass die Überweisung noch im alten Jahr getätigt wurde (z. B. eine Kopie Ihres Kontoauszuges / Einzahlungsbeleges). Wir werden den Betrag dann für das Vorjahr prämienbegünstigt umbuchen. Ein neuer Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie die Aufwendungen im Antrag handschriftlich um den fehlenden Betrag erhöhen.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!
Für alle Verträge, bei denen die siebenjährige Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, werden die Wohnungsbauprämien durch das zuständige Finanzamt auf einem gesonderten Konto verwaltet. Sie kommen zur Auszahlung, wenn die siebenjährige Bindungsfrist des Vertrages abgelaufen ist oder prämienunschädlich über den Bausparvertrag verfügt wird. Wohnungsbauprämie (WOP) – ab 2009 nur noch bei zugeteilten Verträgen für wohnwirtschaftliche Zwecke | Alle ab dem 01.01.2009 abgeschlossenen Bausparverträge, auf die Wohnungsbauprämien gewährt werden, unterliegen einer dauerhaften Zweckbindung, d. h. nur die wohnwirtschaftliche Verwendung ist prämienunschädlich. Sofern der Bausparer bei Abschluss eines solchen Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist die Verwendung des Bausparguthabens nach Ablauf von 7 Jahren ab Vertragsabschluss ebenfalls prämienunschädlich. Diese Ausnahmeregelung darf der Bausparer allerdings nur einmal in Anspruch nehmen.
Die Wohnungsbauprämie wird in Ihrem Bausparkonto zunächst "vorgemerkt". Gemäß Wohnungsbauprämiengesetz wird sie, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, von der LBS NordWest bei der zuständigen Finanzbehörde angefordert und dem Bausparkonto gutgeschrieben: die siebenjährige gesetzliche Bindungsfrist ist abgelaufen (Härtefallregelung) | der Vertrag ist innerhalb der Bindungsfrist zugeteilt und das Bausparguthaben wird wohnwirtschaftlich verwendet | der Vertrag ist vor- oder zwischenfinanziert | der Vertrag wurde für wohnwirtschaftliche Maßnahmen an Dritte abgetreten | Hinweis: Für Verträge die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt eine nicht endende Bindungsfrist. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Nachweis über die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens für den Erhalt der Wohnungsbauprämie notwendig ist.
Vermögenswirksame Leistungen können in die Berechnung der Wohnungsbauprämie einbezogen werden, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. über 35.800 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) liegt. Bitte kreuzen Sie auf Ihrem Antrag das entsprechende Feld an.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Sie möchten die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 % beantragen.

Dann benötigen wir Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung.

Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen ab dem Veranlagungsjahr 2017 die vermögenswirksamen Leistungen in Form der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (eVermBB) durch die LBS an die Finanzbehörden gemeldet werden. Damit entfällt die bisherige VL-Bescheinigung in Papierform. Bitte beachten Sie die dem Formular als Merkblatt beifügten Informationen.

Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Einkommen in 2023 liegt unter 17.900 Euro/ 35.800 Euro (Alleinstehende/ zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner).

Den Gesamtbetrag der auf Ihrem Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen für 2023 haben wir für Sie im Punkt „Ihr Bausparvertrag im Überblick“ auf dem Kontoauszug angedruckt.

Fragen zu den vermögenswirksame Leistungen (VL)

Alle Arbeitnehmer können VL beantragen. Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob dieser die VL-Zahlungen ganz oder teilweise übernimmt. Pro Arbeitnehmer können jährlich maximal 470 Euro als vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag angelegt werden. Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen VL-Betrag, können Sie diesen aus Ihrem Gehalt aufstocken lassen. Damit dieser Aufstockungsbetrag als VL-Zahlung anerkannt wird, muss dieser von Ihrem Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden!
Reichen Sie einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber ein. Den Vordruck können Sie in unserem Service-Center herunterladen.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie mit der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sofern Sie aufgrund geringer Einkommenshöhe keine Steuererklärung abgeben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage anfordern.
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf für das Jahr der Einzahlungen nicht über 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner liegen. Tipp für Eltern: Unabhängig davon, ob Sie Kindergeld erhalten, werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage der Kinderfreibetrag und der Kinderbetreuungsfreibetrag angesetzt. Falls Sie Kindergeld erhalten, sind diese Freibeträge noch vom zu versteuernden Jahreseinkommen abzuziehen.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Anlage auf dem Bausparvertrag 9%. Jährlich können pro Arbeitnehmer höchstens 470 Euro als VL auf einem Bausparvertrag gefördert werden. Somit können Sie jährlich maximal 43 Euro Sparzulage erhalten.
Für alle Verträge wird die Arbeitnehmersparzulage durch das zuständige Finanzamt auf einem gesonderten Konto verwaltet. Sie kommen zur Auszahlung, wenn die siebenjährige Bindungsfrist des Vertrages abgelaufen ist, oder vorher unschädlich über den Vertrag verfügt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt über die LBS. Tipp: Wenn Sie über den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen, erhalten Sie auf Ihre vermögenswirksamen Sparleistungen 10 % Wohnungsbauprämie, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) beträgt. Dazu einfach unter dem Punkt: "Die nachstehenden Angaben sind für die Ermittlung der Prämie erforderlich." das Kästchen ankreuzen.