Sie haben Anregungen oder Grund zur Beschwerde?

Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Die LBS Süd hat den Anspruch, Ihnen einwandfreie und kundenorientierte Leistungen zu bieten. Falls wir Ihre Erwartungen einmal doch nicht erfüllen konnten: Zögern Sie bitte nicht, uns zu informieren!

Ihre Ansprechpartner im Beschwerdefall

Beschwerden bedürfen keiner bestimmten Form. Diese können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an die LBS Süd gerichtet werden.

Als erster Ansprechpartner unterstützt Sie Ihr zuständiger Berater. Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch gern an eine unserer Zentralen in Stuttgart oder München wenden:

LBS Landesbausparkasse Süd
Jägerstraße 36
70174 Stuttgart
Telefon 0711 183-3456
E-Mail beratung-sw@lbs-sued.de 

oder

LBS Landesbausparkasse Süd
Arnulfstraße 50
80335 München
Telefon 089 41113-0
E-Mail: info-by@lbs-sued.de 

oder

direkt über unsere Internet-Seite
www.lbs.de/impulse

Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens geben Sie uns bitte folgende Informationen:

  • Ihren vollständigen Namen

  • Ihre Anschrift

  • Ihre Bausparvertragsnummer

  • eine Beschreibung Ihres Anliegens oder wie wir Ihnen helfen können

  • eine Telefonnummer, unter der wir Sie bei Fragen erreichen können

  • Ihre E-Mail-Adresse

    Bitte beachten Sie: Um Ihre Daten zu schützen, tauschen wir auf diesem Weg keine vertraulichen Vertragsdaten mit Ihnen aus.

Grundsätze Beschwerdemanagement

I. Vorwort

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.

II. Verfahren der Beschwerdebearbeitung

(1) Alle Bausparerinnen und Bausparer sowie Nichtkunden und Interessenten, die von den Aktivitäten der LBS Süd berührt werden, können Beschwerde einlegen.

(2) Für die Bearbeitung von Beschwerden ist der fachlich zuständige Bereich verantwortlich. Ausschlaggebend ist nicht, wer die Beschwerde verursacht hat.

Beschwerden bedürfen keiner bestimmten Form. Diese können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an die LBS Süd gerichtet werden.

Elektronisch übermittelte Beschwerden können an die E-Mail-Adressen

verschickt bzw. eingereicht werden.

Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an
LBS Landesbausparkasse Süd
Jägerstr. 36
70174 Stuttgart

oder

LBS Landesbausparkasse Süd
Arnulfstr.50
80335 München

(3) Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben:

(4) Jede Beschwerde ist unverzüglich zu bearbeiten und ohne unnötige Verzögerung systematisch zu dokumentieren. Die Beantwortung einer Beschwerde soll möglichst innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen. Wenn absehbar ist, dass die Bearbeitung länger als fünf Tage dauert, erhält der Kunde sofort einen Zwischenbescheid. Dieser kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen und muss im Archiv dokumentiert werden. Der Zwischenbescheid ist neutral zu formulieren und soll nicht auf den Beschwerdeinhalt eingehen.

(5) Nach Eingang einer schriftlichen Beschwerde erstellen wir ein Bestätigungsschreiben über den Eingang der Beschwerde und senden es dem Beschwerdeführer zu. Kann die Beschwerde bereits spätestens am nächsten Geschäftstag geklärt werden, so erhält der Beschwerdeführer an Stelle der Eingangsbestätigung eine Antwort.

(6) Können mündlich bzw. telefonisch eingereichte Beschwerden sofort geklärt werden, erfolgt eine weitere schriftliche Bestätigung nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch.

(7) Gibt die LBS Süd der Beschwerde des Beschwerdeführers nicht vollständig statt, erhält der Beschwerdeführer eine verständliche Begründung.

(8) Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt auf Grundlage der Qualitätsstandards und Servicelevels der LBS Süd.

III. Sonstiges

(1) Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.

(2) Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

(3) Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit der LBS Süd besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der LBS Süd bei der Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:

Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de 
Internet: www.voeb.de 

August 2023

FAQ der LBS Süd zu Ihrer Beschwerde

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihre Beschwerde oder Anregung bearbeiten wir schnellstmöglich. Dazu prüfen wir Ihr Anliegen und holen gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (z. B. von einem Berater) ein. Sollte die Bearbeitung länger dauern, geben wir Ihnen einen Zwischenbescheid.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es vorkommen, dass wir Ihnen nicht auf dem von Ihnen gewählten Kommunikationsweg (z. B. E-Mail), sondern per Post antworten.

Welche alternativen Beschwerdemöglichkeiten haben Sie?

Sollte es einmal vorkommen, dass keine Einigung erzielt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Um Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der LBS einvernehmlich zu klären, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der LBS Süd bei der Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:

Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de 

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform bei der Schlichtungsstelle zu beantragen. In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Dem Antrag sind gegebenenfalls weitere zum Verständnis der Streitigkeit erforderliche Unterlagen beizufügen. Der genaue Ablauf ist in der Verfahrensordnung festgelegt. Weitere Informationen und die aktuelle Verfahrensordnung finden Sie auf den Seiten des VÖB (www.voeb.de ).