Modern oder nachhaltig wohnen?
Einfach beides!
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Ab dem 01.01.2024 wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage angehoben. Das bedeutet: Mehr Menschen können sich die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Alleinstehende erhalten den Zuschuss in Zukunft bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt aktuell 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Die Zahl der Förderberechtigten steigt dadurch von knapp 8 Millionen auf 14 Millionen Menschen.
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