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Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Förderung und Ablauf verständlich erklärt

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt dir, wie du dein Wohngebäude energetisch sanierst. Erfahre, was ein iSFP konkret enthält, was er kostet, wie die BAFA-Förderung funktioniert und wann der iSFP-Bonus greift.

Sanierung eines Raumes in einem Haus. Eine Baustelle mit Stützpfeilern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein iSFP liefert einen individuellen, herstellerneutralen Sanierungsplan für dein Gebäude inklusive Kostenschätzungen, berechneten energetischen Auswirkungen und möglichen Förderungen.

  • Der iSFP schafft eine unabhängige Grundlage, um Handwerkerangebote besser zu vergleichen und fundierte Sanierungsentscheidungen zu treffen.

  • Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars (max. 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 Euro bei Häusern ab drei Wohneinheiten). Wer die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich vom iSFP-Bonus profitieren.

  • Es gibt keine Pflicht, die Maßnahmen umzusetzen – du entscheidest selbst, welche du wann angehen willst, innerhalb von bis zu 15 Jahren.


Aktueller Hinweis (Stand 06. August 2026):

Zum 21. Juli 2026 wurde die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung reformiert. Der iSFP-Bonus wird seitdem erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – und dann nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Wer eine einzelne kleinere Maßnahme plant, profitiert dadurch in vielen Fällen nicht mehr vom Bonus. Zusätzlich ist die Förderrichtlinie für die Energieberatung selbst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Verlängerung oder Anschlussregelung wurde bisher nicht bekanntgegeben. Auch die iSFP-Druckapplikation wechselt zum 1. September 2026 verpflichtend auf eine neue Version, danach sind ältere Fassungen nicht mehr förderfähig.

Definition: Was ein Sanierungsfahrplan bzw. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude empfohlen werden und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll umgesetzt werden können. Dabei hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du sanierst dein Gebäude über mehrere Jahre in einzelnen, aufeinander abgestimmten Schritten – oder du gehst direkt eine umfassende Sanierung an und erreichst damit ein möglicherweise staatlich gefördertes Effizienzhausniveau. Welcher Weg zu dir passt, hält der iSFP schriftlich fest.

Erstellt wird der iSFP ausschließlich von einer Energieberaterin oder einem Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste im Rahmen einer nach der EBW-Richtlinie (Energieberatung für Wohngebäude) geförderten Energieberatung. Andere Beratungsberichte werden für den iSFP-Bonus nicht anerkannt, nur ein mit der offiziellen iSFP-Druckapplikation erstelltes Dokument zählt. Welche Mindestinhalte ein iSFP enthalten muss, legt das BAFA-Merkblatt zur iSFP-Erstellung verbindlich fest.

Das ist der Unterschied zwischen iSFP, Energieberatung und Energieausweis

Die Energieberatung ist der Beratungsprozess, der iSFP ein mögliches strukturiertes Ergebnis daraus und der Energieausweis ein separates Dokument zur energetischen Einstufung eines Gebäudes.

  • Die Energieberatung ist der übergeordnete Prozess: Eine Energieberaterin oder ein Energieberater betrachtet dein Gebäude vor Ort, analysiert den energetischen Zustand und berät dich zu sinnvollen Maßnahmen. Mehr zur Energieberatung erfährst du hier.
  • Der iSFP ist das strukturierte Ergebnisdokument dieser Beratung – er fasst die Empfehlungen in einem verbindlich vorgegebenen Format zusammen.
  • Der Energieausweis ist dagegen ein eigenständiges Dokument mit anderer Funktion: Er stuft ein Gebäude energetisch ein, meist im Zusammenhang mit einer Vermietung oder einem Verkauf. Für die Ausstellung von Energieausweisen ist das BAFA nicht zuständig. Ein iSFP liefert dir dagegen keine reine Einstufung, sondern einen konkreten, aufeinander abgestimmten Maßnahmenplan mit Zeithorizont.

Muss ich die empfohlenen Maßnahmen umsetzen?

Nein. Der iSFP ist eine Entscheidungshilfe, keine Verpflichtung – du kannst die vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig, teilweise oder gar nicht umsetzen. Relevant wird das lediglich für die Förderung: Nur wenn du eine Maßnahme wie im iSFP beschrieben umsetzt, kannst du unter Umständen den iSFP-Bonus erhalten.

Wann lohnt sich ein Sanierungsfahrplan – und wann eher nicht?

Für welche Vorhaben ein iSFP besonders sinnvoll ist

Ein iSFP kann vor allem hilfreich sein, wenn du mehrere Maßnahmen zur energetischen Sanierung über einen längeren Zeitraum planst und wissen willst, in welcher Reihenfolge sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind (zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch und Heizungserneuerung). Du erkennst damit auch, wie sie am besten aufeinander abgestimmt werden, damit keine Maßnahme die nächste erschwert oder verteuert. Und wenn du bei der Größenordnung deines Sanierungsbedarfs unsicher bist oder mehrere Angebote besser einordnen willst, bietet dir der iSFP eine fachlich geprüfte Grundlage. Zusätzlich kann er unter Umständen finanziell interessant sein: Nur mit iSFP kannst du beim Umsetzen bestimmter Einzelmaßnahmen den zusätzlichen 5-Prozent-Bonus erhalten. Es gelten Fördervoraussetzungen.

Wann eher ein anderer nächster Schritt reicht

Planst du ausschließlich einen Heizungstausch, erhältst du dafür keinen iSFP-Bonus. Die Heizungsförderung läuft über ein eigenes Bonus-System. In diesem Fall reicht in der Regel eine gezielte Fachplanung oder Beratung zum Heizungstausch, ohne den vollen iSFP-Prozess zu durchlaufen. Und bei Gebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige noch keine zehn Jahre zurückliegt, ist die Förderung unabhängig vom sonstigen Vorhaben ausgeschlossen.

Was bekomme ich am Ende konkret?

Nach Abschluss der Energieberatung erhältst du zwei zentrale Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Welche Informationen ein iSFP enthält

Der iSFP stellt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte dar und zeigt auf Basis von Berechnungen, wie sich diese durch die empfohlenen Maßnahmen verändern können. Anschließend beschreibt er, welche Maßnahmen oder Maßnahmenpakete in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Außerdem zeigt er für jeden Schritt, wie sich die jeweiligen Kennwerte im Zielzustand verändern. Diese Informationen werden um konkrete Angaben zu aktuellen Fördermöglichkeiten je Maßnahme (Programm, Förderhöhe in Euro oder Prozent) ergänzt. Zudem erfährst du, ob zusätzlich eine steuerliche Förderung nach § 35c EStG infrage kommt.

Wie der iSFP bei Angeboten und Entscheidungen hilft

Der iSFP muss laut BAFA-Vorgabe vollständig anbieter- und produktneutral erstellt werden. Weder im Text noch in Abbildungen dürfen bestimmte Hersteller oder Produkte genannt werden. Das macht ihn zu einer möglichen Grundlage, um Handwerker- oder Anbieterangebote später einzuordnen, statt dich auf die Empfehlung eines einzelnen Anbieters verlassen zu müssen. Da der iSFP zusätzlich erwartete Energiekosten und Fördermöglichkeiten je Maßnahme ausweist, kannst du Angebote nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich vergleichen.

So läuft die Erstellung ab

Die Erstellung des iSFP läuft in der Regel in sechs Schritten ab – von der Auswahl einer Energieberatung bis gegebenenfalls zur Auszahlung des Zuschusses.
Diese Schritte durchläuft ein iSFP

  • 1. Energieberaterin oder Energieberater auswählen:

    Du beauftragst eine Energieberaterin oder einen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA. Nutze dazu gern unseren Service zur Energieberatungsvermittlung.

  • 2. Förderantrag stellen:

    Vor Beginn der Beratung stellst du – oder deine Energieberaterin bzw. dein Energieberater in deinem Auftrag – im BAFA-Portal den Zuschussantrag.

  • 3. Aufnahme Ist-Zustand:

    Nach dem Förderbescheid betrachtet eine Energieberaterin oder ein Energieberater dein Gebäude vor Ort und zeigt die energetischen Schwachstellen auf.

  • 4. Beratung zu Varianten:

    Du lässt dich zu möglichen Sanierungsvarianten beraten und legst gemeinsam mit dem Energieberater fest, welche Schritte zu dir passen.

  • 5. Übergabe der Unterlagen:

    Du bekommst die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ inklusive abschließender Erläuterung durch die Energieberaterin oder den Energieberater.

  • 6. Verwendungsnachweis und Auszahlung:

    Du zahlst die Rechnung deines Energieberaters zunächst vollständig selbst und reichst anschließend den Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Das BAFA prüft ihn und zahlt den Zuschuss danach direkt auf dein Konto aus. Seit dem 1. April 2025 ist eine direkte Auszahlung an die Energieberaterin oder den Energieberater nicht mehr möglich. Die Rechnung darf also nicht mehr um die Förderung gemindert werden.

Wann du den Antrag stellen musst

Der Zuschussantrag muss vor Vertragsschluss mit der Energieberaterin oder dem Energieberater gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss des Beratungsvertrags: Dieser darf erst erfolgen, nachdem der Antrag gestellt wurde. Ein Vertragsabschluss vor Erhalt des Förderbescheides ist dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags an die Förderzusage geknüpft wird.

Das kostet ein Sanierungsfahrplan

  • Wovon die Kosten abhängen

    Für die Erstellung eines iSFP gibt es keine einheitliche Gebührenordnung. Jede Energieberaterin, jeder Energieberater kalkuliert ihre beziehungsweise sein Honorar selbst. Es richtet sich vor allem nach der Gebäudegröße, dem Grundriss und baulichen Besonderheiten – sowie danach, wie viele Verbrauchsdaten und Unterlagen bereits vorliegen. Die Preisspannen schwanken entsprechend stark, von rund 650 Euro für schlanke Onlineangebote bis hin zu über 2.500 Euro für aufwendige Objekte mit ausführlicher Vor-Ort-Analyse. Für ein durchschnittliches Ein- oder Zweifamilienhaus mit Vor-Ort-Terminen bewegt sich das Honorar meist zwischen ca. 900 und 1.700 Euro.

  • Mit diesem Eigenanteil kannst du ungefähr rechnen

    Vom Honorar übernimmt das BAFA bei einer Förderzusage 50 Prozent, gedeckelt auf maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 Euro für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Liegt das Honorar für dein Eigenheim also zum Beispiel bei 1.299 Euro, zahlst du effektiv die Hälfte selbst. Fällt das Honorar höher aus – liegt es etwa bei 1.700 Euro –, greift die Deckelung und dein Eigenanteil steigt überproportional auf 1.050 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommt ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.


Gebäudetyp

typisches Honorar

max. BAFA-Zuschuss

Beispiel Eigenanteil

Ein-/Zweifamilienhaus

ca. 900–1.700 Euro

650 Euro

ca. 250–1.050 Euro

Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten

ca. 2.300–3.500 Euro

850 Euro

ca. 1.450–2.650 Euro

WEG mit Präsentation in Versammlung

wie beim Mehrfamilienhaus + Präsentationsaufwand

+ bis zu 250 Euro zusätzlich

entsprechend geringer

Ausführliche Beschreibung

Die Tabelle vergleicht typische Honorare, maximale BAFA-Zuschüsse und den verbleibenden Eigenanteil für verschiedene Gebäudetypen. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus beträgt das Honorar etwa 900 bis 1.700 Euro. Der maximale BAFA-Zuschuss liegt bei 650 Euro, sodass ein Eigenanteil von etwa 250 bis 1.050 Euro verbleibt. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohneinheiten ist mit einem Honorar von etwa 2.300 bis 3.500 Euro zu rechnen. Der maximale BAFA-Zuschuss beträgt 850 Euro; der Eigenanteil liegt damit voraussichtlich zwischen 1.450 und 2.650 Euro. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, mit einer Präsentation in der Eigentümerversammlung gilt das Honorar eines Mehrfamilienhauses zuzüglich des Aufwands für die Präsentation. Dafür ist ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 Euro möglich, wodurch sich der Eigenanteil entsprechend verringert.


So funktioniert die BAFA-Förderung für den iSFP

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Nießbrauchberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter können den Antrag stellen, allerdings nur mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem der Bund, die Länder und ihre Einrichtungen sowie Energieberatungen, die selbst alleinige Eigentümerinnen/Eigentümer, Nießbrauchberechtigte oder Mieterinnen/Mieter bzw. Pächterinnen/Pächter des zu beratenden Objekts sind.
Den Antrag stellt grundsätzlich der bzw. die Beratungsempfangende selbst, er bzw. sie kann sich dabei mit einer Vollmacht durch die Energieberaterin oder den Energieberater vertreten lassen.

Wichtig: Antragstellung und Auszahlung sind zwei getrennte Schritte. Zwar kann die Energieberaterin oder der Energieberater den Antrag im Auftrag stellen, die eigentliche Förderung wird seit dem 1. April 2025 aber ausschließlich an den Beratungsempfänger oder die Beratungsempfängerin selbst ausgezahlt. Eine direkte Verrechnung mit dem Honorar der Energieberatung ist nicht mehr möglich.

Diese Voraussetzungen gelten für das Gebäude

  • Das Gebäude muss in Deutschland liegen und überwiegend Wohnzwecken dienen.

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

  • Für dasselbe Gebäude ist eine erneute geförderte Energieberatung frühestens vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen möglich, allerdings entfällt diese Wartezeit bei einem Eigentümerwechsel.

Wie hoch der Zuschuss ist

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Wann der iSFP-Bonus greift

  • Für diese Maßnahmen gilt der Bonus

    Der iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz einer Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP ist und innerhalb von maximal 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Das betrifft konkret Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dachsanierung, Fassadensanierung, Fenster, Außentüren) und an der Anlagentechnik – mit Ausnahme der Wärmeerzeugung – sowie die Heizungsoptimierung. Die reguläre Kostenobergrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus steigt sie auf 60.000 Euro. Der Bonus wird dabei ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der die reguläre 30.000-Euro-Grenze übersteigt – nicht auf den gesamten Betrag. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle entfällt der Bonus damit vollständig – nur wer mehrere Maßnahmen bündelt oder ein größeres Sanierungspaket umsetzt, profitiert noch spürbar. Voraussetzung ist außerdem, dass ein Energieeffizienz-Experte in die Antragstellung eingebunden ist und das Vorliegen des iSFP im Rahmen der Technischen Projektbeschreibung (TPB) bestätigt.

    Hinweis: Der iSFP-Bonus wurde 2026 grundlegend umgebaut. Die obigen Angaben gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Für Anträge, die noch bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger Technischer Projektbeschreibung (TPB) gestellt wurden, gilt die alte Regelung weiterhin (Bonus auf den gesamten förderfähigen Betrag ohne Mindestschwelle).

  • Für diese Maßnahmen gilt er nicht

    Ausdrücklich ausgeschlossen sind Anlagen zur Wärmeerzeugung, die Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Heizungstausch – etwa der Einbau einer Wärmepumpe – läuft dann ohnehin über das KfW-Förderprogramm 458 mit seinen eigenen Bonusregelungen und ist von vornherein kein Teil der BAFA-Einzelmaßnahmen, für die der iSFP-Bonus gilt.

Wichtig für die Praxis:

Der iSFP muss bereits bei Antragstellung der Einzelmaßnahme vorliegen, und die Energieberatung mit iSFP muss bei Einreichen des Verwendungsnachweises der Einzelmaßnahme bereits abschließend beschieden und ausgezahlt sein. Wer diese Reihenfolge vertauscht, verliert den Bonus unwiderruflich.


Hier gilt der Bonus

Hier gilt der Bonus nicht

Dämmung, Fenster, Außentüren, Anlagentechnik (außer Wärmeerzeugung), Heizungsoptimierung – jeweils nur für den Betrag oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben (erste Wohneinheit)

Wärmeerzeugung/Heizungstausch (läuft über KfW 458), Emissionsminderung Biomasseheizungen, Fachplanung und Baubegleitung sowie jede Maßnahme mit förderfähigen Ausgaben unterhalb 30.000 Euro


Beispielrechnung:
Eine Dämmmaßnahme mit 20.000 Euro förderfähigen Ausgaben erhält keinen iSFP-Bonus (unter 30.000-Euro-Grenze) – nur die 15 Prozent Grundförderung, also 3.000 Euro. Bei einem Sanierungspaket mit 45.000 Euro förderfähigen Ausgaben greift der Bonus nur für die 15.000 Euro oberhalb der Grenze: 15 Prozent auf 45.000 Euro (6.750 Euro) plus 5 Prozent auf 15.000 Euro ergeben zusammen 7.500 Euro Gesamtzuschuss.

Woran du einen förderfähigen iSFP erkennst

Wer darf einen iSFP erstellen?

Einen förderfähigen iSFP darf nur erstellen, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. Beratungsberichte von Fachleuten außerhalb dieser Liste – auch wenn sie fachlich qualifiziert sind – werden für die iSFP-Förderung und den späteren iSFP-Bonus nicht anerkannt. Alle über unseren Vermittlungsservice verfügbaren Energieberaterinnen und Energieberater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste registriert.

Warum ist die formale Qualität wichtig?

Der iSFP muss die im BAFA-Merkblatt festgelegten Mindestinhalte erfüllen und mit einer vom BAFA freigegebenen iSFP-Software erstellt werden. Er muss außerdem vollständig anbieter- und produktneutral sein – ohne Hinweise auf bestimmte Hersteller oder Produkte, auch nicht in Abbildungen.

Wichtig zu wissen: Die iSFP-Software liefert nur die standardisierte Form und stellt die erforderlichen Felder bereit – sie prüft nicht automatisch, ob die eingegebenen Angaben inhaltlich korrekt und förderfähig sind. Diese fachliche Verantwortung liegt weiterhin vollständig bei der Energieberaterin oder dem Energieberater.

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Dokument, das zeigt, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude empfohlen werden und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll umgesetzt werden können. Er wird von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater erstellt und enthält unter anderem Angaben zu den einzelnen Maßnahmen und den geschätzten Kosten.

Die Kosten für die Energieberatung und die Erstellung des Sanierungsfahrplans hängen von der Größe des Hauses und von der Zeit ab, die der Energieberater oder die Energieberaterin aufwenden muss. Dabei gehört ein Vor-Ort-Termin dazu. Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus musst du im Schnitt mit circa 1.200 Euro Honorar rechnen. Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit einem Zuschuss von 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden maximal 650 Euro gezahlt, bei Wohnhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es höchstens 850 Euro. Die Förderung beantragst du beim BAFA. Dafür erhältst du einen Verwendungsnachweis von deinem Energieberater bzw. der –beraterin. Er wird nach Prüfung direkt an dich ausbezahlt.

Wenn du eine Maßnahme umsetzt, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen war, kannst du im Rahmen von anderen Förderprogrammen unter Umständen den sogenannten iSFP-Bonus nutzen. Du erhältst fünf Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss obendrauf. Dabei gelten Fördervoraussetzungen. Das ist für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Ausstellung des Sanierungsfahrplans möglich. Liegt die Erstellung des Fahrplans schon einige Jahre zurück, solltest du vor größeren Investitionen aber prüfen lassen, ob die empfohlenen Maßnahmen noch dem aktuellen technischen Stand entsprechen und die genannten Förderprogramme tatsächlich die höchstmögliche Förderung bringen. Du kannst die BAFA-Förderung für die Erstellung des iSFP erneut beantragen, wenn mindestens vier Jahre vergangen sind.

Ja, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich weiterhin lohnen. Er zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude sinnvoll aufeinander aufbauen. Außerdem kann der iSFP bei bestimmten geförderten Maßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen und die förderfähigen Kosten erhöhen.