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KfW 40 und KfW 55: Anforderungen, Unterschiede und Förderungen im Überblick

Wer sein Zuhause energetisch sanieren oder ein sogenanntes Effizienzhaus kaufen oder bauen möchte, stößt rasch auf die Bezeichnungen KfW 40 und KfW 55. Was unterscheidet diese beiden Effizienzhaus-Stufen und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • KfW 40 und KfW 55 sind Effizienzhaus-Stufen, die Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz eines Gebäudes definieren.

  • Ein Effizienzhaus 40 darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes erreichen, ein Effizienzhaus 55 höchstens 55 Prozent.

  • Auch an den Wärmeschutz stellt das Effizienzhaus 40 höhere Anforderungen: Der Transmissionswärmeverlust darf maximal 55 Prozent des Referenzwerts betragen, beim Effizienzhaus 55 sind es 70 Prozent.

  • Für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55, den Neubau oder Kauf eines KfW 40 oder KfW 55 können Förderkredite der KfW infrage kommen. Bei einer geförderten Sanierung kann zudem ein Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren.


Was ist KfW 40?

Als KfW 40 beziehungsweise Effizienzhaus 40 wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Primärenergiebedarf höchstens 40 Prozent des Werts eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt nicht nur die Energie, die beispielsweise für Heizung, Lüftung und Warmwasser im Gebäude benötigt wird. In die Berechnung fließt auch der Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse ein, etwa für die Bereitstellung und den Transport des jeweiligen Energieträgers.
Auch über Wände, Dach, Fenster und andere Teile der Gebäudehülle darf bei KfW 40 weniger Wärme verloren gehen (sogenannter Transmissionswärmeverlust): Hier sind höchstens 55 Prozent des Referenzwerts erlaubt. Einfluss darauf haben beispielsweise die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie die energetischen Eigenschaften von Fenstern und Türen.

Beispiel: Hat das berechnete Referenzgebäude einen Primärenergiebedarf von 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, dürfte das Effizienzhaus 40 höchstens 40 Kilowattstunden erreichen. Beim Wärmeverlust funktioniert der Vergleich ähnlich: Liegt der Referenzwert bei 100, darf das Effizienzhaus 40 höchstens 55 erreichen.

Was ist eigentlich das Referenzgebäude genau?

Als Grundlage für die Berechnung von KfW 40, KfW 55 und die anderen KfW-Stufen dient immer ein Referenzgebäude. Dabei handelt es sich nicht um ein tatsächlich existierendes Haus, sondern um ein rechnerisches Modell. Für seine Bauteile und Anlagentechnik werden gesetzlich festgelegte Standardwerte angesetzt. Es dient dabei quasi als 100-Prozent-Marke. Ein Effizienzhaus 40 darf beispielsweise höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs dieses rechnerischen Vergleichsgebäudes erreichen.

Was ist KfW 55?

Ein Effizienzhaus 55 beziehungsweise KfW 55 darf höchstens 55 Prozent des Primärenergiebedarfs des GEG-Referenzgebäudes erreichen. Für den Transmissionswärmeverlust gilt eine Obergrenze von 70 Prozent des Referenzwerts. Damit sind die Anforderungen weniger weitgehend als beim Effizienzhaus 40. Trotzdem müssen bei einer Sanierung in der Regel verschiedene Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, um diesen Standard zu erreichen. Welche genau das sind, hängt vom Gebäude ab. Dazu können beispielsweise die Dämmung von Außenwänden und Dach, neue Fenster und Türen sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungs- und Anlagentechnik gehören.

Wichtig: Die Bezeichnungen Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55 stehen für technische Standards. Aus der Zahl allein lässt sich beispielsweise nicht ableiten, wie hoch dein tatsächlicher Energieverbrauch sein wird. Dieser hängt unter anderem vom Gebäude, der Witterung und deinem individuellen Nutzungsverhalten ab.

weitere KfW Förderungen

Auch für KfW 70, KfW 85 und KfW Denkmal gibt es weiterhin Förderungen. Diese behandeln wir jedoch im Artikel zum KfW-Effizienzhaus.

Unterschiede der KfW-Effizienzhäuser KfW 40 und KfW 55

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55 liegen in den energetischen Anforderungen und gegebenenfalls in der Höhe des Tilgungszuschusses der KfW. Der Tilgungszuschuss reduziert den Betrag des Förderkredits, den du zurückzahlen musst. Die Werte zeigen jedoch auch: Nicht allein die Zahl 40 oder 55 bestimmt die Höhe des Tilgungszuschusses. Auch die zusätzliche EE- beziehungsweise NH-Klasse ist relevant. Eine Erklärung zu den Begriffen EE- beziehungsweise NH-Klasse findest du in unserem Ratgeber zum KfW-Effizienzhaus.


Förderbereich / Anforderung

KfW 40

KfW 55

Anforderungen an den Primärenergiebedarf

maximal 40 Prozent des Referenzgebäudes

maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes

Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust

maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes

maximal 70 Prozent des Referenzgebäudes

Sanierungsförderung oder Förderung bei Kauf einer frisch sanierten Bestandsimmobilie mit dem Kredit KfW Wohngebäude 261

Förderkredit in Höhe von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit mit 10 Prozent Tilgungszuschuss in der EE-Klasse (maximal 15.000 Euro) oder mit 15 Prozent Zuschuss in der NH-Klasse (maximal 22.500 Euro; Erklärung unter der Tabelle) und 10 Prozent Extra-Zuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB)

Förderkredit in Höhe von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit mit 5 Prozent Tilgungszuschuss in der EE-Klasse (maximal 7.500 Euro) oder 10 Prozent Zuschuss in der NH-Klasse (maximal 15.000 Euro; Erklärung unter der Tabelle). 10 Prozent Extra-Zuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB)

Neubauförderung oder Erstkauf eines Neubaus (bis ein Jahr nach Bauabnahme) mit dem Kredit KfW Wohngebäude 297, 298

Förderkredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 150.000 Euro mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Es gelten zusätzliche Voraussetzungen für das Effizienzhaus 40. Dieses muss insgesamt so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllt wird. Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.

Förderkredit in Höhe von maximal 100.000 Euro unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich. Zum einen das Effizienzhaus 55 darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden und bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen oder – bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde informiert worden sein.


Ein Effizienzhaus 40 muss damit sowohl beim Primärenergiebedarf als auch beim Wärmeschutz strengere Grenzwerte einhalten als ein Effizienzhaus 55. Für die darüber hinaus existierenden Effizienzhaus-Stufen 70 und 85 gelten weniger weitgehende energetische Anforderungen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es mit Effizienzhaus Denkmal eine eigene Stufe. In unserem Ratgeber zum KfW-Effizienzhaus erfährst du mehr darüber. Welche Effizienzhaus-Stufe bei einer Sanierung technisch und wirtschaftlich sinnvoll erreichbar ist, sollte für das jeweilige Gebäude individuell geprüft werden.

Checkliste für die Sanierung: Das sind die Voraussetzungen für die KfW-Förderungen KfW 40 beziehungsweise KfW 55

  • Effizienzhaus-Stufe erreichen:

    Nach Abschluss der Sanierung muss das Gebäude die Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust von Effizienzhaus 40 beziehungsweise 55 erfüllen, vgl. Tabelle.

  • EE- oder NH-Klasse erfüllen:

    Für die Förderung einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 muss zusätzlich die EE- oder NH-Klasse erreicht werden.

  • Energieeffizienz-Expertin oder -Experten einbinden:

    Für die Förderung ist eine Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Sie prüft und bestätigt unter anderem, ob die geplanten Maßnahmen die Förderanforderungen erfüllen.

  • Antrag rechtzeitig stellen:

    Die Förderung muss grundsätzlich beantragt werden, bevor du mit dem Vorhaben beginnst beziehungsweise bevor du einen entsprechenden Liefer- oder Leistungsvertrag ohne die erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung schließt. Deine LBS oder Sparkasse unterstützen dich bei der Antragstellung.

  • Förderbedingungen prüfen:

    Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Sanierung, Kauf und Neubau und können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

Dein Finanzierungspartner an deiner Seite

Deine LBS vor Ort berät dich über die Finanzierung deines Bau-, Kauf- oder Sanierungsvorhabens und bezieht dabei auch die Fördermöglichkeiten der KfW und des BAFA mit ein. Vereinbare am besten gleich deinen persönlichen Beratungstermin – kostenfrei und unverbindlich.

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Häufige Fragen zu KfW 40 und KfW 55

Ein Effizienzhaus 40 erfüllt strengere energetische Anforderungen als ein Effizienzhaus 55. So darf sein Primärenergiebedarf höchstens 40 statt 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen; auch für den Transmissionswärmeverlust gilt mit maximal 55 statt 70 Prozent ein niedrigerer Grenzwert. Welche Effizienzhaus-Stufe sich für ein konkretes Bau- oder Sanierungsvorhaben eignet, hängt unter anderem von deinen Zielen, dem Gebäude, den Kosten und Fördermöglichkeiten ab.

Für die Sanierung zur KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 gibt es nicht grundsätzlich ein einziges vorgeschriebenes Heizsystem. Welche Technik geeignet ist, hängt vom Gebäude und von den Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms ab. Soll beispielsweise die EE-Klasse erreicht werden, müssen erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte abdecken.

Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 ist nicht pauschal ein bestimmtes Heizsystem vorgeschrieben. Soll beispielsweise die EE-Klasse erreicht werden, müssen erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme jedoch mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte abdecken.

Ja, das Effizienzhaus 55 kann 2026 unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

  • Bei der Sanierung sind die Stufen KfW 55 EE und KfW 55 NH im KfW-Programm 261 förderfähig.
  • Für Neubauten und Erstkauf besteht derzeit außerdem noch die Möglichkeit der Förderung über den Kredit KfW Wohngebäude 297, 298. Es gelten Fördervoraussetzungen.

Um die Effizienzhaus-Stufe 40 zu erreichen, muss der Primärenergiebedarf des Gebäudes auf höchstens 40 Prozent und der Transmissionswärmeverlust auf höchstens 55 Prozent des jeweiligen Referenzwerts begrenzt werden. Dafür ist in der Regel eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich, etwa an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welche Maßnahmen im konkreten Gebäude erforderlich sind, ermittelt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte.

Für die Effizienzhaus-Stufe 55 darf der Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent und der Transmissionswärmeverlust maximal 70 Prozent des jeweiligen Referenzgebäudes betragen. Bei einer Sanierung kann dafür beispielsweise eine Kombination aus Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und einer angepassten Anlagentechnik notwendig sein. Die konkrete Planung hängt vom Ausgangszustand des Gebäudes ab.