Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab dem 01.01.2023 ab einer Beschäftigtenanzahl von mindestens 3.000 Mitarbeitenden und ab dem 01.01.2024 für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden auf Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die LBS Süd unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

So gehen Sie vor

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese online zukommen zu lassen.   Nutzen Sie dazu diese E-Mailadresse:  
menschenrechte@lbs-sued.de

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  1. Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mailadresse) einschließlich Wohnsitzland.
  2. Welche Handlung der LBS Süd oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
  3. Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Möchten Sie Unterlagen ergänzen, fügen Sie diese bitte als Anlage bei.
  4. Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richtlinien, die wir verletzt haben sollen.
  5. Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitten der Verfahrensordnung.

  1. Verfahrensordnung (deutsch)
  2. Rules of Procedure (english)

Grundsatzerklärung 

Grundsatzerklärung der LBS Landesbausparkasse Süd zu unserer Verantwortung für Menschenrechte und der Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich.

Der Vorstand

der LBS Süd

Die fünf Vorstandsmitglieder der LBS Landesbausparkasse Süd stellen sich vor

Berichte

der LBS Süd

Geschäfts- und Offenlegungsberichte sowie nichtfinanzielle Erklärungen der letzten Jahre

Die Stiftungen der LBS Süd

Über die beiden Stiftungen "Bauen und Wohnen" und "Umwelt und Wohnen"

Über die ARGE

Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen