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Fördervergleich: Riester vs. neue Altersvorsorge-Förderung 2027

Du hast bereits einen Riester-Vertrag? Mit unserem Rechner erfährst du, wie sich deine bisherige und die neue staatliche Förderung ab 2027 unterscheiden. Erfahre anschließend, welche Möglichkeiten LBS-Altersvorsorge Immo für dein Eigenheim bietet.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, hast du ab 2027 die Wahl: Du kannst die bisherige Förderung beibehalten oder zur neuen Altersvorsorge-Förderung wechseln.

  • Mit unserem Vergleichsrechner siehst du, wie sich deine jährlichen Zulagen, zusätzlichen Steuervorteile und die Förderquote mit Riester versus der neuen Förderung unterscheiden.

  • Dabei bedeutet eine höhere staatliche Förderung nicht automatisch, dass sich ein Wechsel lohnt. Auch die Vertragsbedingungen, Kosten und deine persönlichen Vorsorgeziele sind entscheidend.

  • Mit LBS-Altersvorsorge Immo kannst du die neue Altersvorsorge-Förderung einsetzen, um für dein selbst genutztes Wohneigentum zu sparen.


Vergleichsrechner: Riester vs. neue Altersvorsorge-Förderung

So funktioniert der Vergleichsrechner

Indem du deine persönlichen Daten und Angaben zu deinem bestehenden Riester-Vertrag eingibst, zeigt dir der Förderrechner deinen jährlichen Eigenbeitrag, deine jährlichen Zulagen, deinen jährlichen Gesamtbeitrag, einen möglichen zusätzlichen Steuervorteil und deine Förderquote– jeweils sowohl für deinen Riester-Vertrag als auch für die neue Altersvorsorge-Förderung. Ziel des Rechners ist es, dir den Vergleich zu erleichtern.

Das bedeuten die Begriffe im Vergleichsrechner

Der Eigenbeitrag ist der Betrag, den du jährlich selbst in deinen Altersvorsorgevertrag einzahlst. Er bildet eine Grundlage für die Berechnung deiner staatlichen Förderung.

Die Grundzulage ist ein jährlicher staatlicher Zuschuss zu deiner Altersvorsorge. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom jeweiligen Fördermodell und den geltenden Voraussetzungen ab.
In unserem Artikel zur Riester-Reform erfährst du mehr über die diesbezüglichen Änderungen 2027.

Die Kinderzulage ist eine zusätzliche staatliche Förderung für Personen mit förderberechtigten Kindern. Ihre jährliche Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fördermodell und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Mehr über die bisherigen Zulagen und Förderbedingungen erfährst du in unserem Ratgeber zur Riester-Förderung.

Der Gesamtbeitrag ist die Summe aus deinem Eigenbeitrag und den staatlichen Zulagen. Er zeigt, wie viel Geld insgesamt jährlich in deinen Altersvorsorgevertrag fließt. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil ist darin nicht enthalten.

Der zusätzliche Steuervorteil ist die Steuerersparnis, die du gegebenenfalls über die staatlichen Zulagen hinaus erhältst. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die Zulagenförderung. Nur die darüber hinausgehende Steuerersparnis wird als zusätzlicher Steuervorteil ausgewiesen. Sie fließt nicht in den Gesamtbeitrag ein.

Die Förderquote zeigt, wie hoch deine gesamte staatliche Förderung im Verhältnis zu deinem Eigenbeitrag ist. Dafür werden die Zulagen und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil addiert und durch deinen Eigenbeitrag geteilt. Das Ergebnis wird in Prozent angegeben.


Was du beim Vergleich Riester vs. neue Altersvorsorge-Förderung beachten solltest

Eine höhere Zulage bedeutet nicht automatisch, dass du insgesamt stärker gefördert wirst. Denn auch der zusätzliche Steuervorteil kann sich zwischen den Fördermodellen unterscheiden. Die bisherige Riester-Förderung kann deshalb insgesamt höher oder niedriger ausfallen als die neue Förderung.

Rechenbeispiel: Riester-Förderung und neue Altersvorsorge-Förderung im Vergleich

Angenommen, du bist ledig, 1990 geboren und hast keine Kinder. Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 60.000 Euro. In deinen bestehenden Riester-Vertrag zahlst du monatlich 50 Euro ein, also 600 Euro im Jahr.

Mit der bisherigen Riester-Förderung erhältst du laut Ergebnis im Vergleichsrechner eine jährliche Grundzulage von 54,55 Euro. Zusammen mit deinem Eigenbeitrag fließen damit 654,55 Euro in deinen Vertrag. Hinzu kommt ein zusätzlicher Steuervorteil von 167,45 Euro. Deine Förderquote beträgt 37 Prozent.

Mit der neuen Altersvorsorge-Förderung erhältst du bei gleichem Eigenbeitrag laut Vergleichsrechner eine Grundzulage von 240 Euro. Dein jährlicher Gesamtbeitrag steigt dadurch auf 840 Euro. Der zusätzliche Steuervorteil fällt mit 44 Euro allerdings geringer aus. Insgesamt ergibt sich eine Förderquote von 47 Prozent.

Das Ergebnis: Mit der neuen Altersvorsorge-Förderung fließen in unserem Beispiel jährlich 185,45 Euro mehr in deinen Altersvorsorgevertrag. Berücksichtigst du auch den zusätzlichen Steuervorteil, beträgt die gesamte staatliche Förderung 284 Euro statt bisher 222 Euro – ein Plus von 62 Euro pro Jahr.

Hinweis: Die Berechnung beruht auf vereinfachten, modellhaften Annahmen. Wie hoch deine tatsächliche Förderung jeweils ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation und den geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Wofür du die neue Altersvorsorge-Förderung verwenden kannst

Mit der neuen Altersvorsorge-Förderung kannst du nicht nur für deinen Ruhestand sparen, sondern im Rahmen der Eigenheimrentenförderung auch den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen. So kannst du möglicherweise eine staatliche Förderung für dein eigenes Zuhause bekommen.
Die LBS bietet dafür mit LBS-Altersvorsorge Immo eine Bausparlösung an. Damit kannst du gefördertes Kapital für dein Wohnvorhaben aufbauen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen. Ob diese Lösung zu dir passt, hängt unter anderem von deinen Wohnplänen, den Fördervoraussetzungen und den Vertragsbedingungen ab. Lass dich dazu bei deiner LBS beraten.

Mehr erfahren: Welche Rolle Wohneigentum für deine finanzielle Absicherung im Ruhestand spielen kann, erfährst du in unserem Ratgeber zum Bausparen als Altersvorsorge. Wie die bisherige Förderung für Wohneigentum funktioniert, kannst du in unserem Ratgeber zu Wohn-Riester nachlesen.

Was dein Ergebnis für den nächsten Schritt bedeutet

Der Vergleichsrechner zeigt dir, wie hoch deine staatliche Förderung im bisherigen und im neuen Fördersystem ausfallen kann. Er bewertet jedoch nicht, welcher Altersvorsorgevertrag insgesamt besser zu dir passt. Dafür spielen beispielsweise auch die Vertragskosten, die Verzinsung beziehungsweise Renditechancen, mögliche Garantien und deine langfristigen Sparziele eine Rolle.

Soll ich meinen Riester-Vertrag behalten oder wechseln?

Du musst zunächst nichts unternehmen. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und werden nicht automatisch auf die neue Förderung umgestellt. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation und deinem Vertrag ab.

Wichtig: Ein Wechsel der Förderung, ein Wechsel des Altersvorsorgeprodukts und eine Kündigung sind unterschiedliche Dinge. Bei einer förderschädlichen Kündigung musst du die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen. Bei einem gesetzlich vorgesehenen Wechsel in die neue Fördersystematik bleibt die bisherige Förderung dagegen erhalten. Welche Möglichkeiten du hast und was du dabei beachten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zur neuen Altersvorsorge-Förderung.

Deinen Fördervergleich mit der LBS besprechen

Du möchtest wissen, was die Ergebnisse des Vergleichsrechners konkret für dich bedeuten? Die Beraterinnen und Berater deiner LBS helfen dir dabei, deine bisherige Riester-Förderung mit den neuen Fördermöglichkeiten zu vergleichen. Gemeinsam könnt ihr prüfen, welche Möglichkeiten dein bestehender Vertrag bietet und wie sich die staatliche Förderung für dein geplantes Wohnvorhaben nutzen lässt. Wenn du dich zunächst allgemein über das Bausparen informieren möchtest, erfährst du hier, wie ein Bausparvertrag funktioniert.

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Häufige Fragen zum Fördervergleich

Der Fördervergleich eignet sich für alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben und wissen möchten, wie sich die neue Altersvorsorge-Förderung auf ihre staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile auswirken könnte. Die neue Förderung richtet sich grundsätzlich an Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte sowie weitere förderberechtigte Personen. Ab 2027 gehören dazu unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Ohne bestehenden Riester-Vertrag ist der Rechner nicht für einen direkten Vergleich geeignet.

Zulagen und zusätzliche Steuervorteile werden unterschiedlich berechnet. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den gesetzlichen Förderregeln und deinen Eigenbeiträgen. Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die Zulagen. Nur die darüber hinausgehende Steuerersparnis gilt als zusätzlicher Steuervorteil.

Nein, eine höhere staatliche Förderung bedeutet nicht automatisch, dass sich ein Wechsel für dich lohnt. Entscheidend sind auch die Konditionen deines bestehenden Vertrags, mögliche Wechselkosten und deine persönlichen Vorsorgeziele. Der Vergleichsrechner bewertet ausschließlich die Förderung, nicht die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte.

Nein, du musst deinen bestehenden Riester-Vertrag nicht kündigen. Er kann erhalten bleiben und mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ab 2027 kannst du alternativ in die neue Fördersystematik wechseln oder dein Guthaben unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Eine Kündigung gilt in der Regel als förderschädliche Verwendung: Du müsstest dann die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Ja, du kannst bei deinem bestehenden Riester-Vertrag bleiben und lediglich zur neuen Fördersystematik wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben dann grundsätzlich unverändert. Hast du mehrere Riester-Verträge, gilt der Wechsel der Fördersystematik grundsätzlich für alle Verträge. Ob sich das für dich lohnt, hängt unter anderem von deinem Eigenbeitrag, deinem Zulagenanspruch und deiner steuerlichen Situation ab.