Die BAFA-Förderung für die Optimierung deiner Heizung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Optimierung bestimmter bestehender Heizungen mit Zuschüssen, die KfW den Einbau einer neuen förderfähigen Heizungsanlage. Wir zeigen dir die Optionen und Voraussetzungen.

Das Wichtigste in Kürze
Das BAFA fördert die Optimierung bestimmter bestehender Heizungsanlagen. Dazu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen und die Dämmung von Rohrleitungen.
Die Heizungsoptimierung wird durch Zuschüsse gefördert. Der Grundfördersatz liegt derzeit bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen umfasst der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Stand: 14.09.2026).
Den Einbau einer neuen förderfähigen Heizung kann hingegen unter Umständen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern.
Die BAFA-Förderung ist an bestimmte technische und weitere Voraussetzungen gebunden. Deshalb solltest du vor Beginn der Maßnahme prüfen, ob deine Heizung und die geplanten Arbeiten die aktuellen Förderbedingungen erfüllen.
Heizung: Optimierung oder Austausch?
Du weißt, dass du deine Heizkosten reduzieren möchtest, bist aber noch nicht sicher, wie du das am besten machst? Wir stellen dir die beiden Optionen vor, bei denen dich der Staat möglicherweise finanziell mit Fördermitteln unterstützen kann:
1. Heizungstausch
Der Einbau einer neuen Heizung ist zunächst mit Investitionskosten verbunden. Wie stark sich Energieverbrauch und laufende Kosten durch einen Heizungstausch verändern, hängt unter anderem von der bisherigen und der neuen Heizungsanlage, dem energetischen Zustand des Gebäudes und dem individuellen Wärmebedarf ab. Bei bestimmten Heizsystemen kann zudem mindestens ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Für den Einbau einer förderfähigen neuen Heizung gibt es staatliche Zuschüsse über die KfW. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzliche Boni erhalten. Insgesamt sind derzeit bis zu 80 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro (Stand: 14.09.2026).
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Höhe der Zuschüsse findest du in unserem Artikel zur KfW-Heizungsförderung.
2. Heizungsoptimierung
Wer nicht gleich die komplette Heizung austauschen möchte, kann durch eine Optimierung die Effizienz der bestehenden Anlage verbessern und je nach Ausgangszustand den Energieverbrauch reduzieren. Auch dabei fördert der Staat über das BAFA entsprechende Maßnahmen, wie den sogenannten hydraulischen Abgleich, hocheffiziente Pumpen oder die Dämmung von Rohrleitungen mit einem Zuschuss.
• Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
• Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen liegt der Fördersatz derzeit bei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Stand: 14.9.2026).
• Dabei gilt eine maximale Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Es gelten Fördervoraussetzungen. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen für deine Heizungsanlage am besten geeignet sind, kannst du dir Hilfe von einem Energieberater oder einer Energieberaterin holen. Die LBS hilft dir dabei, den richtigen Profi zu finden:
Energieberatung.
Ergebnis einer solchen Beratung kann auch sein, dass sich der Einbau einer neuen Heizung erst lohnt, wenn du weitere Sanierungsmaßnahmen an deinem Haus vornimmst. Denn je weniger Wärme über die Gebäudehülle verloren geht, desto weniger Energie – und damit etwa Öl, Gas, Holz oder Strom – wird benötigt. Eine verbesserte Dämmung kann den Wärmebedarf des Gebäudes reduzieren. Dadurch kann unter Umständen auch eine geringer dimensionierte Heizungsanlage ausreichen.
Beim hydraulischen Abgleich stellt ein Fachbetrieb die Heizungsanlage so ein, dass die Heizflächen möglichst bedarfsgerecht mit Heizwasser versorgt werden. Dafür kannst du einen Zuschuss beim BAFA beantragen.
Diese weiteren Maßnahmen kannst du prüfen
Oft können sich bereits kleinere und günstigere Maßnahmen lohnen, zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird. Diese Einzelmaßnahmen wie auch das Dämmen des Dachs oder den Einbau neuer Fenster fördert der Staat ebenfalls über das BAFA.
Willst du dein Haus hingegen komplett sanieren, kann möglicherweise ein Förderkredit der KfW infrage kommen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), den du bei einer Energieberatung bekommen kannst, zeigt dir, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll für deine Immobilie sind.
Wie du die Kosten für deine Modernisierung berechnen kannst
Mit unserem Modernisierungsrechner kannst du überschlagen, wie viel dich die energetische Sanierung deiner Immobilie kosten wird und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Dort kannst du außerdem eine rechnerische Einschätzung erhalten, wie sich einzelne Maßnahmen auf die CO₂-Emissionen auswirken können.
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Für Maßnahmen, die die Effizienz einer bestehenden Heizungsanlage verbessern, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss erhalten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beträgt die Grundförderung für die Heizungsoptimierung 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), können unter bestimmten Voraussetzungen weitere 5 Prozentpunkte hinzukommen. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen umfasst der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Stand: 14.09.2026).
Förderfähig können unter anderem folgende Maßnahmen sein:
• hydraulischer Abgleich einschließlich der Einstellung der Heizkurve
• Austausch von Heizungspumpen
• Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
• Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern
• Einbau von Wärmespeichern
• Dämmung von Rohrleitungen
• Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Welche Maßnahmen und Kosten im Einzelfall förderfähig sind, hängt von den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab.
Das gilt 2026 für bestehende Heizungen
Für bestehende Heizungen gelten seit 2026 teilweise neue Regelungen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, abgeschafft. Eigentümerinnen und Eigentümer können zwischen verschiedenen Heizungstechnologien wählen.
Auch Gas- und Ölheizungen können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch Vorgaben zu steigenden Anteilen bestimmter im Gesetz festgelegter Brennstoffe.
Eine funktionierende ältere Heizung muss daher gesetzlich nicht allein aufgrund ihres Alters gegen eine Heizung ausgetauscht werden, die überwiegend erneuerbare Energien nutzt. Welche gesetzlichen Anforderungen bei einem Heizungstausch gelten, hängt unter anderem von der Heizungsart, dem Zeitpunkt des Einbaus und den eingesetzten Energieträgern ab.
Dein Weg zur BAFA-Heizungsförderung
1. Angebote einholen
Informiere dich, was die Optimierung deiner Heizung oder der Einbau einer neuen Anlage kostet. Wenn du den Antrag stellst, musst du bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden (oder auf Wunsch aufschiebenden) Bedingung der Förderzusage haben. Achte auf die auflösende Bedingung, denn sie ermöglicht es dir, bei einer Förderabsage aus dem Vertrag herauszukommen. Sie ist außerdem Fördervoraussetzung. Darüber hinaus muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung im Vertrag stehen.
2. Antrag online ausfüllen
Um einen Investitionszuschuss zu beantragen, fülle dieses Online-Formular aus. Danach bekommst du einen Link für das BAFA-Förderportal, wo du dich anmelden kannst.
3. Mit Maßnahme starten
Jetzt kannst du starten. Du kannst damit auch abwarten, bis du die Förderzusage hast, um sicher zu sein, dass du den Zuschuss tatsächlich bekommst. Beginnst du vorher, geschieht das auf dein eigenes Risiko.
4. Zusage erhalten
Das BAFA nennt für vollständige Anträge derzeit eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall abweichen.
5. Nachweise einreichen
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, bezahlst du alle Rechnungen und lädst die Belege dafür im Förderportal hoch.
6. Zuschuss erhalten
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist dir das BAFA den Zuschuss.
Heizung finanzieren mit der LBS
Die staatlichen Förderungen decken meist nur einen Teil der Kosten für den Heizungstausch. Lass dich von unseren Expertinnen und Experten dazu beraten, wie du dein Vorhaben komplett finanzieren und dabei auch Bausparen einbeziehen kannst.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“
Grundsätzlich gilt: Wer in die Maßnahme investiert, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch den Antrag für die BAFA-Förderung Heizungsoptimierung stellen.
Zum Beispiel:
• du als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
• deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
• Vermieterinnen und Vermieter
• Unternehmen
• gemeinnützige Organisationen
• Kommunen
Nicht antragsberechtigt sind:
• Antragstellende mit laufendem Insolvenzverfahren oder entsprechender eidesstattlicher Versicherung
• Politische Parteien
• Der Bund sowie die Bundesländer oder deren Einrichtungen
Für die Heizungsoptimierung beträgt der BAFA-Zuschuss grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 5 Prozent Bonus und damit bis zu 20 Prozent Förderung möglich. Die förderfähigen Ausgaben sind nach der Zahl der Wohneinheiten gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Seit Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus zusätzliche Voraussetzungen.
Das Geld für die neue Heizanlage und ihren Einbau musst du zunächst vorstrecken. Den Zuschuss erhältst du bei einer Zusage, nachdem du alle Zahlungsbelege und den ausgefüllten Verwendungsnachweis im Onlineportal des BAFA hochgeladen hast und das BAFA diese geprüft hat. Im Portal kannst du den Stand der Bearbeitung einsehen.
Ein festes Enddatum für die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Förderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderbedingungen und Fördersätze können sich jedoch ändern. Prüfe deshalb vor der Antragstellung die aktuell geltenden Voraussetzungen.