Du willst dein Eigenheim energieeffizienter machen, weißt aber nicht, wo du am besten anfängst? Ein Sanierungsfahrplan kann dir helfen, einen Schritt nach dem anderen zu tun - und dabei wirtschaftlich vorzugehen.

Damit du erfährst, was die richtigen Maßnahmen für die energetische Sanierung deiner Immobilie sind, solltest du eine professionelle Energieberatung nutzen. Ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz schaut sich das Gebäude an und berät dich zu möglichen Optimierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Du kannst den Berater oder die Beraterin bitten, das Ergebnis in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festzuhalten. Ein solcher Fahrplan zeigt dir anschaulich, wo du aktuell stehst und wie du deine Immobilie Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch sanieren kannst. Die Maßnahmen sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass das Ergebnis wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.
Damit du sicher sein kannst, fachlich kompetent beraten zu werden, nutzt du am besten den Service der LBS zur professionellen Vermittlung von Energieberatenden.
Wichtig: Eine Energieberatung ist in der Regel erforderlich, wenn du Fördermittel beantragen möchtest. Sie stellt sicher, dass deine Sanierung den energetischen Standards entspricht.
Das BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratung im Rahmen des Programms „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude". Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es maximal 650 Euro und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. WEGs können einmalig zusätzlich 250 Euro für die Erläuterungen im Rahmen einer Wohneigentümerversammlung erhalten.
Auch die KfW fördert Energieberatungen, das aber nicht als Einzelleistung, sondern nur in Kombination mit anderen KfW-Programmen.
Heizungsförderung seit 2024
Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) teilweise neu sortiert, um sie einfacher und übersichtlicher zu gestalten.
Alle seit dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet die KfW.
Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verortet war, wurde inzwischen mit einem neuen KfW-Kredit und den bestehenden Kreditprogrammen für Komplettsanierungen zusammengeführt.
Das BAFA konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch.
Seit Anfang 2024 gibt es eine sehr hohe Heizungsförderung. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 21.000 Euro.
Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau.
1. Schritt:
Such dir einen passenden Energieexperten oder eine Energieexpertin. Nutze dafür am besten die Energieberatung der LBS.
2. Schritt:
Du stellst beim BAFA einen Antrag auf Fördermittel.
Wichtig: Erst wenn du die Förderzusage erhalten hast, schließt du mit deinem Energieberater oder deiner -beraterin einen Energieberatungsvertrag ab.
3. Schritt:
Die Energieberatung wird durchgeführt, die Fachperson berät dich und das Ergebnis erhältst du auf Wunsch in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans. Erläutert werden sollte der Plan natürlich auch.
4. Schritt:
Du bekommst von deinem Berater oder der Beraterin einen Verwenungsnachweis. Diesen reichst du beim BAFA ein. Dort wird er geprüft und die Auszahlung des Zuschusses an dich veranlasst.
5. Schritt:
Du erhältst eine Rechnung von der beratenden Person.
Modernisierung vorbereiten
Finde heraus, wie sich deine Modernisierung mit Bausparen finanzieren lässt.
Zum RechnerIn den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kannst du einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten, wenn die umgesetzte Sanierungsmaßnahme Teil deines iSFP ist.
Ein Beispiel: Tauschst du deine Fenster aus, kannst du beim BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen. Kosten die neuen Fenster beispielsweise 10.000 Euro, erhältst du regulär 1.500 Euro als Zuschuss. Wurde dir der Fenstertausch in einem iSFP empfohlen, gibt es noch einmal 500 Euro als iSFP-Bonus obendrauf.
Ein Sanierungsfahrplan liefert einen Überblick über wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die dabei helfen, ein Gebäude energieeffizienter und damit sparsamer zu machen. Auch die geschätzten Investitionskosten und mögliche Förderungen sind aufgeführt.
Als "Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)" wird ein Beratungsinstrument bezeichnet, das übersichtlich über die von einem Energieberater oder einer Energieberaterin empfohlenen Sanierungsmaßnahmen für ein Wohngebäude informiert. Design und Struktur sind standardisiert. Grundlage für einen iSFP ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen Experten oder eine Expertin mit Zertifizierung für die Förderprogramme des Bundes. Eine solche Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert.
Bei der Ausstellung eines iSFP kannst du zwischen zwei Optionen wählen: 1. Einzelmaßnahmen: Der Fahrplan zeigt dir, wie du über einen längeren Zeitraum dein Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren kannst. Und 2. Komplettsanierung: Der Fahrplan stellt die Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus dar.
Die Kosten für die Energieberatung und die Erstellung des Sanierungsfahrplans hängen von der Größe des Hauses und von der Zeit ab, die der Energieberater oder die Energieberaterin aufwenden muss. Dabei gehört ein Vor-Ort-Termin dazu. Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus musst du im Schnitt mit circa 1.200 Euro Honorar rechnen. Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit einem Zuschuss von 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden maximal 650 Euro gezahlt, bei Wohnhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es höchstens 850 Euro. Die Förderung beantragst du beim BAFA. Dafür erhälst du einen Verwendungsnachweis von deinem Energieberater bzw. der –beraterin. Er wird nach Prüfung direkt an dich ausbezahlt.
Damit du den BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung nutzen kannst, muss das Gebäude in Deutschland liegen, überwiegend Wohnzwecken dienen und Bauantrag oder Bauanzeige dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht weniger als zehn Jahre zurückliegen.
Einen Sanierungsfahrplan darf im Grunde jeder ausstellen, denn der Begriff ist nicht geschützt. Möchtest du aber eine staatliche Förderung nutzen und damit die Kosten reduzieren, kommt für die Erstellung des Sanierungsfahrplans nur ein Energieberater oder eine Energieberaterin aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes infrage. Der Vermittlungsservice der LBS-Energieberatung arbeitet ausschließlich mit Effizienzexperten und -expertinnen zusammen.
Sinnvoll ist ein Sanierungsfahrplan für alle Bestandsimmobilien, bei denen du durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen Energie sparen kannst. Der Plan hilft dabei, die Sanierung systematisch anzugehen. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Erstellung eines Fahrplans hält sich in Grenzen, der Nutzen ist jedoch groß, wenn du Maßnahmen in einer wirtschaftlich und energetisch sinnvollen Reihenfolge anpackst.
Auch wenn du nicht sofort mit der Sanierung starten willst, gibt dir ein Fahrplan für einen gewissen Zeitraum Planungssicherheit. So weißt du zum Beispiel, welche Heizungsanlage für dein Haus grundsätzlich empfehlenswert ist und kannst schnell reagieren, wenn deine alte Anlage den Geist aufgibt.
Wenn du eine Maßnahme umsetzt, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen war, kannst du im Rahmen von anderen Förderprogrammen den so genannten iSFP-Bonus nutzen. Du erhältst fünf Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss obendrauf. Das gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Ausstellung des Sanierungsfahrplans. Liegt die Erstellung des Fahrplans schon einige Jahre zurück, solltest du vor größeren Investitionen aber auf jeden Fall einmal prüfen lassen, ob die empfohlenen Maßnahmen noch dem aktuellen technischen Stand entsprechen und die genannten Förderprogramme tatsächlich die höchstmögliche Förderung bringen. Du kannst die BAFA-Förderung für die Erstellung des iSFP erneut beantragen, wenn mindestens vier Jahre vergangen sind.
Nein, der Sanierungsfahrplan verpflichtet dich nicht, die darin empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Auch wenn du für die Energieberatung und die Erstellung des Fahrplans einen BAFA-Zuschuss genutzt hast, ist der Inhalt für dich nicht bindend.