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Förderantrag Wärmepumpe: So funktioniert die Förderung 2026

Die Bundesregierung unterstützt Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die sich von Gas, Kohle, Öl oder einer Nachtspeicherheizung verabschieden und auf erneuerbare Energien setzen. Das kann zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe sein.

Eine Wärmepumpe steht neben einer Bank vor einem geklinkerten Einfamilienhaus.

Heizungsförderung: Neuerungen ab 2026

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2023 auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu sortiert und einfacher gestalten. Das gilt für die Förderung einer neuen Heizung:

  • Seit 2024 stellst du den Förderantrag für den Kauf oder Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung online bei der KfW im Kundenportal „meine KfW“.
  • Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, maximal 21.000 Euro.

Details zu den einzelnen KfW- und BAFA-Förderprogrammen findest du auf unseren Ratgeberseiten rund um energieeffiziente Sanierung und klimafreundlichen Neubau. Für alle bis Ende 2023 gestellten Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.

Mit erneuerbaren Energien heizen

Um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren, greift der Staat allen finanziell unter die Arme, die ihre Häuser und Wohnungen deutlich energieeffizienter machen. Neben der energetischen Dämmung von Gebäuden geht es dabei vor allem darum, alte Öl- und Gasheizungen, Kohleöfen und Nachtspeicherheizungen durch neue Heizanlagen zu ersetzen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Wer sein Haus künftig beispielsweise mit Solarwärme, Biomasse oder einer Wärmepumpe beheizt, spart nicht nur Energie, sondern erhält für Anschaffung und Einbau der neuen Anlage Zuschüsse.

Für die Förderung des Heizungstausch ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Ist die neue Heizung Teil einer Komplettsanierung zu einem zu einem KfW-Effizienzhaus, kommt zur Finanzierung für dich ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss infrage. Auch diesen beantragst du bei der KfW.

Diese Wärmepumpen werden gefördert

Wärmepumpen unterscheidet man danach, woher die Energie kommt und wie sie ins Haus übertragen wird. In Ein- oder Zweifamilienhäusern werden in der Regel folgende Wärmepumpen genutzt:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (auch Erdwärmepumpe genannt)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Die Pumpen sind förderfähig, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Die Messgröße gibt an, wie effizient eine Anlage arbeitet. Sie beschreibt das Verhältnis von eingesetzter Energie, das ist der Strom, den die Pumpe benötigt, und erzeugter Wärmeenergie für deine Immobilie und für warmes Wasser.

Auch Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen zählen zu den förderfähigen Anlagen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die zwei Erneuerbare-Energien-Heizungen miteinander kombinieren, zum Beispiel eine solarthermische Anlage mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Erdwärmepumpe mit einer Holzheizung. Gasheizungen, die in Verbindung mit einer Wärmepumpe arbeiten, zählen nicht mehr zu den geförderten Anlagen.

Voraussetzungen für die Förderung

Beim alleinigen Heizungstausch musst du keine Energieberatung durchführen lassen. Eine fachkundige Beratung ist natürlich trotzdem wichtig und sinnvoll. Wenn bei dir sogar noch weitere Maßnahmen wie neue Fenster oder ein neues Dach anstehen, empfehlen wir dir auf jeden Fall eine Energieberatung durchführen zu lassen. Wir helfen dir dabei mit dem Service LBS-Energieberatung.

Dein Weg zum Förderantrag für eine Wärmepumpe

  • Expertin oder Experten beauftragen

    Bevor du den Zuschuss beantragen kannst, musst du dir eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Diese enthält beispielsweise Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA bekommst du von einer Expertinnen oder einem Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmen.

  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

    Um einen Antrag stellen zu können, muss du mit deinem Fachunternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen, in dem auf jeden Fall eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Das heißt, du vereinbarst, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn du von der KfW eine Förder-zusage erhalten hast. Das ist wichtig, damit kein förderschädlicher Vorhabensbeginn entsteht. Im Vertrag muss außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung erkennbar sein.

  • Registrieren und Zuschuss beantragen

    Registriere dich zunächst im Kundenportal „Meine KfW“. Hast du bereits einen Account für das KfW-Zuschussportal musst du dich hier dennoch neu registrieren. Hier stellst du anschließend deinen Förderantrag.

  • Vorhaben umsetzen

    Wenn du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst du dein Fachunternehmen beauftragen. Dieses erstellt dir, wenn deine neue Heizung ordnungsgemäß eingebaut ist, die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  • Nachweise hochladen und Förderung erhalten

    Lade deine Nachweise im Kundenportal hoch (Rechnungen, Zahlungsbelege, Fachunterlagen oder technische Nachweise, etc.).
    Nach einer positiven Prüfung erfolgt anschließend die Auszahlung des Zuschusses.

Die LBS finanziert deine Wärmepumpe

Da die Wärmepumpen-Förderung nur einen Teil der Investitionskosten abdeckt und du ohnehin die gesamte Summe vorstrecken musst, benötigst du eventuell einen Kredit. Wir von der LBS beraten dich gern zur passenden Finanzierung deines Vorhabens und informieren dich darüber, wie du einen Bausparvertrag dafür nutzen kannst.

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Mit unserem Modernisierungskostenrechner kannst du überschlagen, wie viel dich die energetische Sanierung deiner Immobilie kosten wird und wie du das am besten finanzierst. Hier erfährst du auch, wie viel CO2 du mit welcher Maßnahme einsparst.

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Die wichtigsten Fragen zur Förderung für Wärmepumpen

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wurde erst im Jahr 2023 neu aufgesetzt. Da in den nächsten Jahren massive Investitionen in den Gebäudebestand nötig werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, und der Wärmepumpe dabei eine Schlüsselrolle zukommt, ist von einer langjährigen Förderung auszugehen. Möglich ist jedoch, dass sich die Fördervoraussetzungen oder die Fördersätze verändern.

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) weist nach, dass dein geplantes Wärmepumpenprojekt die technischen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Ohne diese Bestätigung kannst du keinen Förderantrag stellen.
Ausgestellt wird die BzA von einem Fachunternehmen oder einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten bzw. einer -Expertin. Und damit erhältst du auch die BzA-ID, die du für deinen Förderantrag benötigst.

Der Vorhabenbeginn ist der Moment, in dem du einen verbindlichen Vertrag unterschreibst – nicht erst der Baubeginn. Wichtig: Der Vertrag mit deinem ausführenden Unternehmen muss deshalb immer eine sogenannte „aufschiebende Bedingung“ haben. Das bedeutet, der Vertrag wird erst wirksam, wenn du die Förderzusage erhalten hast. Wenn du den Auftrag zu früh (also ohne aufschiebende Bedingung) erteilst, kann dein Projekt als „bereits begonnen“ bewertet werden, und dein Förderanspruch entfällt.
Mit diesem Vorgehen bist du auf der sicheren Seite:

  1. Vertrag mit aufschiebender Bedingung unterschreiben
  2. Förderantrag stellen
  3. Umsetzung nach Förderzusage starten

Den Förderantrag stellst du selbst – in der Regel online über das KfW-Portal. Die technischen Nachweise für die Förderfähigkeit deiner Wärmepumpe, die du für den Antrag benötigst, kommen aber von Fachleuten.

Zunächst benötigst du ein Angebot von dem Unternehmen, das die Wärmepumpe für dich beschafft und einbaut. Auch wenn du diesen Kostenvoranschlag selbst nicht mit einreichen musst, brauchst du die voraussichtlichen Kosten für das Antragsformular.
Für den Fall, dass du die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes planst oder einen Anschluss an ein vorhandenes Gebäudenetz oder Wärmenetz nötig wird, benötigst du einen Lageplan der Gebäude. Es reicht eine handschriftliche Skizze, die du als PDF-Datei zusammen mit dem Antrag auf der Website des BAFA hochlädst.
Alle übrigen Unterlagen reichst du erst ein, wenn das Unternehmen mit dem Einbau der Wärmepumpe und eventuell anfallenden weiteren Arbeiten fertig ist und du die Rechnungen bezahlt hast. Diese Dokumente lädst du dann im Förderportal hoch: Du benötigst die vom Handwerksunternehmen ausgefüllte und unterschriebene "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik". Fülle den Verwendungsnachweis des BAFA aus. Dabei handelt es sich um die "Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage". Außerdem reichst du die Rechnungen und deine Zahlungsbelege ein und unterschreibst die "Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben".

Seit Januar 2026 gelten strengere Regeln für die Schallemissionen von Luft-Wärmepumpen: Um förderfähig zu sein, muss das Außengerät mindestens 10 dB(A) leiser sein als der EU-Mindeststandard vorgibt.
Die Maximalwerte richten sich nach der Heizleistung der Wärmepumpe:
• Bis 6 kW: 55 dB
• 6-12 kW: 60 dB
• 12-30 kW: 68 dB
• 30-70 kW: 78 dB
Die Werte gelten für neue Förderanträge ab 2026 und beziehen sich nur auf das Außengerät.

Ja, in der Regel gehst du zunächst in Vorleistung, denn der Förderzuschuss wird dir erst nach der Umsetzung deiner Maßnahme und der Prüfung der Unterlagen ausgezahlt.
Wenn du die Summe nicht vollständig aus deinem Eigenkapital aufbringen kannst, bieten sich dir weitere Lösungen – z. B. diese:
Zwischenfinanzierung: Mithilfe deiner Bank oder eines Finanzierungspartners kannst du die Zeit bis zur Auszahlung deines Zuschusses überbrücken.
Anbieter mit Vorfinanzierung: Manche Fachunternehmen bieten Modelle an, bei denen du zunächst nur deinen Eigenanteil zahlst.
Bausparlösung: Prüfe, ob du einen angesparten Bausparvertrag besitzt, den du jetzt für dein Vorhaben nutzen kannst. Ansonsten kannst du auch für spätere Modernisierungspläne einen Bausparvertrag abschließen: Damit kannst du frühzeitig Kapital aufbauen und dir günstige Zinsen sichern.
Kreditlösung: Du kannst für die Finanzierung deiner Wärmepumpe auch einen zinsgünstigen Kredit in Betracht ziehen – zum Beispiel den Kredit 261 der KfW.
Tipp: Plane Förderung und Finanzierung von Anfang an zusammen. So vermeidest du Engpässe während der Umsetzung.